ungemeldete Ortsabwesenheit bei beantragter Aufstockung.

Begonnen von Juljul, 12. November 2022, 09:47:24

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Juljul

Hallo,

es besteht eine BG (Ehe). X arbeitet, Y nicht.

Antrag auf Bewilligung zur Aufstockung gestellt in 09/22. Noch nicht bearbeitet.
Monatlich werden die Lohnabbrechnungen von X zum JC geschickt.
Anfang 11/22 werden die NK aus 2021 abgerechnet, durch X vorgestreckt und dem JC mit Bitte um Prüfung zur Kostenübernahme geschickt.

An diesem Tag verlässt Y den Wohnort aufgrund einer Krise und besucht eine Familie, die 4h Zugfahrt entfernt lebt. Der Besuch wird unter 10 Tagen andauern.
Y ist schon länger AU geschrieben, jedoch deutlich unter 6 Monate. 
Der Aufenthalt außerhalb des Wohnortes ist aus ärztlichn angeraten und könnte, wenn nötig, bestätigt werden.


Erst als Y mit EC-Karte im Besuchsort das erste Mal etwas zahlt, fällt ein, dass der Antrag ja irgendwann mal bewilligt werden könnte und natürlich auch eine Ortsabwesenheit beantragt werden müsste. X verblieb am Wohnort (Briefkasten) und sollte Y dringend zurück müssen, kann diese gefahren werden. Das wurde vor Besuch abgesprochen, allerdings nicht aus JC-Gründen.

Jetzt macht Y sich große Sorgen und sieht den Antrag (sowohl Aufstockung als auch Beteiligung der NK-Jahresabrechnung) gefährdet. Auf den Kontoauszügen wird die Abbuchung ja zu sehen sein und eben auch, dass das nicht der Wohnort ist.

Soll Y pro-aktiv werden? Wenn ja, wie?
Wird diese einzelne Buchung überhaupt auffallen?
Wie berechtigt sind die Sorgen von Y?

Fettnäpfchen

Juljul

Zitat von: Juljul am 12. November 2022, 09:47:24Antrag auf Bewilligung zur Aufstockung gestellt in 09/22. Noch nicht bearbeitet.
Das geht gar nicht aber darum geht es ja nicht. Je nach Abgabedatum hätten die schon Post von mir und uU sogar schon eine EA beim SG.

Ratgeber Ortsabwesenheit

Das Hauptproblem ist ab Antragstellung unterliegt man den Mitwirkungspflichten.
Aber da noch nicht mal bewilligt wurde kann es sein das Y nicht mal Anspruch hat. Bei der längeren Krankheit dürfte anzunehmenderweise sogar der ÄD eingeschaltet werden.

Zitat von: Juljul am 12. November 2022, 09:47:24Erst als Y mit EC-Karte im Besuchsort das erste Mal etwas zahlt, fällt ein,
ohne Worte

Zitat von: Juljul am 12. November 2022, 09:47:24Jetzt macht Y sich große Sorgen und sieht den Antrag (sowohl Aufstockung als auch Beteiligung der NK-Jahresabrechnung) gefährdet. Auf den Kontoauszügen wird die Abbuchung ja zu sehen sein und eben auch, dass das nicht der Wohnort ist.
Würde ich mir nicht machen. Der Antrag wurde gestellt das JC hat sicher die drei Monate Kontoauszüge bekommen und eine Nachforderung weiterer Kontoauszüge muss begründet werden was das JC  erst kann wenn es von der OA etwas erfährt also von Euch selber (oder einem Denunzianten).

Zitat von: Juljul am 12. November 2022, 09:47:24Soll Y pro-aktiv werden? Wenn ja, wie?
Bloß nicht
Zitat von: Juljul am 12. November 2022, 09:47:24Wird diese einzelne Buchung überhaupt auffallen?
Nur wenn ihr dafür sorgt die Auszüge abgebt oder mit dem freundlichen SB darüber redet.
Zitat von: Juljul am 12. November 2022, 09:47:24Wie berechtigt sind die Sorgen von Y?
:weisnich:

Ein schönes WE
FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Juljul

Hallo Fettnäpfchen,

Danke für deine Antwort. Gestern lag der Bescheid vom JC im Briefkasten - was für ein Zufall.

Abgelehnt. Zwischen 1,xx Euro und 30,xx Euro / Monat zu viel Einkommen (ist immer ein schwankendes Einkommen). Dann noch überraschenderweise ein 13. Gehalt zusätzlich im Monat mit der Jahresabrechnung. Dieser Monat ist zwar noch nicht bearbeitet, aber das dürfte dennoch klar sein.

Naja, irgendwo muss ja ne Grenze gezogen werden. Hätte auch in die andere Richtung gehen und 1 bis 30 Euro zu wenig Einkommen sein können.

Dir auch ein schönes WE.

Fettnäpfchen

Juljul

Zitat von: Juljul am 13. November 2022, 08:57:11Abgelehnt.
Damit gibt es keinen JC Streß, ist auch nicht schlecht.
Aber wurde richtig berechnet oder wurde ein höheres fiktives Gehalt herangezogen.
Ich würde bei Unsicherheit mal schauen ob man den Bescheid nicht überprüfen sollte.
Ich selber bin nicht dafür geeignet sonst hätte ich gesagt stell den doch anonymisiert ein.
Andererseits liest es ja vllt. jemand der das mit den Berechnungen in eurer Konstellation kann und schaut nach und schreibt was dazu.

MfG FN
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