VdK Beitrag

Begonnen von Viktoria, 14. November 2022, 10:58:16

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Viktoria

VdK-Beitrag - wird dieser vom Jobcenter übernommen ??  Bei der VdK sagt einer hü, einer hott.  :weisnich:

a_good_heart

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

TripleH

ZitatBeiträge zum VdK sind keine vom Einkommen abzusetzenden Beträge gem. § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II. Zur Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen mit der Erzielung des Einkommens notwendig verbunden sind, sind in einem ersten Schritt die steuerrechtlichen Grundsätze heranzuziehen und ist in einem zweiten Schritt zu hinterfragen, ob sich aus den im SGB II geltenden Grundsätzen ein abweichen des Verständnis ergibt. Beiträge zum VdK unterfallen bereits nicht der Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG. Ein Korrektiv dieser steuerrechtlichen Bewertung ist für das SGB II nicht geboten.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/192549