Kleingewerbe und viele Fragen

Begonnen von Lindalin, 06. November 2022, 11:49:15

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Ronald BW

tsumo es ist einfach einen Betrieb zu gründen
meistens ist auch der Anfang recht profitabel
spätestens nach 3 Jahren ändert sich das.

Wenn die IHK kostenlos was anbietet ist das nicht umsonst
ab Betriebsgründung gibt es eine Zwangsmitgliedschaft.

Hary

Zitat von: tsumo am 07. November 2022, 16:06:41mein gott wird es einem hier schwer gemacht sich was aufzubauen.. wenn ich das alles so lese..
Jein, natürlich ist es für den Gewerbetreibenden mühsam. Auf der anderen Seite sind solche Umstände wie in anderen Teilen der Welt ja wohl auch nicht erstrebenswert. In anderen Länder wo es keine Vorschriften gibt, da rührt eben ein Mitarbeiter mit den ungeschützten Händen und ohne Schutzausrüstung eben dann mal in der Säure oder dem Krebserregenden Dingen herum. Was meinst du wie viele Beschäftigte das Rentenalter erreichen würden, wenn man sämtliche Regel abschaffen würde?

Ratlos

Kann es sein dass wir uns zuviele Gedanken machen?
Verstehe ich das richtig, dass es der TE zunächst nur darum geht, wie das JC die Materialkosten bewertet?
Beispiel: 500 € Gewinn und 100 € Materialkosten zur Herstellung der Verkaufssachen
und TE will vorerst nur wissen ob sie dem JC 500 € oder nur 400 € melden muss?

cherrylady18

Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient. Ebenso sieht es bei der Handelskammer aus. Steuerberater ist auch nicht nötig. Handelskammer nervt aber oft. Einfach ignorieren. Mein Mann hat die Handelskammer einmal darauf hingewiesen das es sich um ein Kleingewerbe handelt, bei dem der Verdienst unter 25.000,00E liegt. Wir kaufen jedes Jahr die Steuer CD vom Aldi. Klappt hervorragend.
Allerdings muss man Krankenkassenbeiträge zahlen. Man hat aber einen Freibetrag. Arbeitszimmer gehört auch dazu.
dem JC musst Du je nach Absprache jeden Monat oder aber alle 3 Monate Deine Unterlagen zur Verfügung stellen.
Rechnungen, die Du erstellt hast und Rechnungen Deiner Lieferanten.

Lindalin

So ihr Lieben,

ich starte! Allerdings nicht auf Etsy, sondern auf einem anderen Portal.

Das Material habe ich für den ersten Monat schon gekauft, morgen eröffne ich ein separates Girokonto und melde mein Kleingewerbe an.

Sollte ich scheitern, verliere ich höchstens ein bisschen Geld, es sind aktuell keine großen Summen.
Irgendwann muss man einfach mal anfangen.

Als Produkte habe ich jetzt andere gewählt die sich schneller und günstiger herstellen lassen.

Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 17:49:56Kann es sein dass wir uns zuviele Gedanken machen?
Verstehe ich das richtig, dass es der TE zunächst nur darum geht, wie das JC die Materialkosten bewertet?
Beispiel: 500 € Gewinn und 100 € Materialkosten zur Herstellung der Verkaufssachen
und TE will vorerst nur wissen ob sie dem JC 500 € oder nur 400 € melden muss?

Da ich erstmal nicht viel dabei verdienen würde, hatte ich das JC gefragt wie es mit dem Freibetrag aussieht. Mir wurde gesagt, dass die Materialkosten nicht berücksichtig werden. Da ich aber schon einige komische Sachen von der Mitarbeiterin zu hören bekommen habe, denke ich, würde ich einen Anwalt einschalten, sollte das so unfair bearbeitet werden.
Bei einem regulären Job habe ich keine Materialkosten und darf einen Freibetrag behalten, stelle ich aber etwas her, werden die Materialkosten nicht berücksichtigt und ich muss sie von meinem Freibetrag abdecken?

Ich kann das nicht besser erklären, hoffe ihr versteht einigermaßen was das Problem ist.

Ratlos

Ich wünsche dir viel Erfolg.  :ok:

Lindalin

Zitat von: cherrylady18 am 07. November 2022, 18:32:21Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient. Ebenso sieht es bei der Handelskammer aus. Steuerberater ist auch nicht nötig. Handelskammer nervt aber oft. Einfach ignorieren. Mein Mann hat die Handelskammer einmal darauf hingewiesen das es sich um ein Kleingewerbe handelt, bei dem der Verdienst unter 25.000,00E liegt. Wir kaufen jedes Jahr die Steuer CD vom Aldi. Klappt hervorragend.
Allerdings muss man Krankenkassenbeiträge zahlen. Man hat aber einen Freibetrag. Arbeitszimmer gehört auch dazu.
dem JC musst Du je nach Absprache jeden Monat oder aber alle 3 Monate Deine Unterlagen zur Verfügung stellen.
Rechnungen, die Du erstellt hast und Rechnungen Deiner Lieferanten.

Das heißt, ihr habt aktuell ein Kleingewerbe und bekommt aufstockende Leistungen?
Ist es schwer mit dem JC?

terrier

Zitat von: Lindalin am 08. November 2022, 16:57:44Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient.
verwechselt ihr hier nicht wohl Umsatz und Verdienst?
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Lindalin

Zitat von: terrier am 08. November 2022, 17:05:46
Zitat von: Lindalin am 08. November 2022, 16:57:44Bei einem Kleingewerbe sind keine Steuern fällig, solange man unter 25.000,00€ verdient.
verwechselt ihr hier nicht wohl Umsatz und Verdienst?

Das war nicht mein Zitat, sondern #33

Taxima

@tsumo Ja, leider ist das hier so in Deutschland. Bürokratie Wahnsinn.

hko

Hallo  Lindalin,

hier noch etwas Lesefutter:

https://www.hermoney.de/job-karriere/selbststaendigkeit/kleingewerbe-steuerfrei/

Die Gewinn/Verlustrechnung, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss, muss meiner Meinung nach auch das JC akzeptieren. Das heißt, nur der ausgewiesene Nettogewinn, also nicht die Bruttoeinnahmen, darf das JC anrechnen!

Gruß hko

Lindalin

Zitat von: hko am 09. November 2022, 07:46:07Hallo  Lindalin,

hier noch etwas Lesefutter:

https://www.hermoney.de/job-karriere/selbststaendigkeit/kleingewerbe-steuerfrei/

Die Gewinn/Verlustrechnung, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss, muss meiner Meinung nach auch das JC akzeptieren. Das heißt, nur der ausgewiesene Nettogewinn, also nicht die Bruttoeinnahmen, darf das JC anrechnen!

Gruß hko

Danke! Werde ich mir durchlesen. :smile:






Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben. Hoffe, die machen mir nicht zusätzlich Druck. Ich muss mich nämlich erst einfinden in Sachen Bürokratie.
Das Girokonto kann ich erst mit einer Steuer-ID eröffnen. Dafür muss ich mich über Elster registrieren und warten, bis die Steuer ID kommt (mache ich die kommenden Tage).
Damit kann ich das Girokonto erst eröffnen. Leider durfte ich zum testen nicht mein privates verwenden.

Materialkosten lagen bei knapp 50 EUR. Der Umsatz damit liegt bei 600 EUR (wenn sich alle gefertigten Produkte verkaufen). Das ist doch schon mal gut, so für den Anfang, oder?

Nächste Woche habe ich den regulären Termin bei meiner Beraterin. Ich mache mir schon Gedanken.
Ob sie dann überhaupt noch für mich zuständig ist?

Ronald BW

Ob das gut ist wenn die Kalkulation stimmt ja

Würde mich freuen in Zukunft was davon zu hören das es geklappt hat.

Chakotay

#43
Zitat von: Lindalin am 08. November 2022, 16:42:11So ihr Lieben,

ich starte!

Zitat von: Ratlos am 07. November 2022, 17:49:56Beispiel: 500 € Gewinn und 100 € Materialkosten zur Herstellung der Verkaufssachen
und TE will vorerst nur wissen ob sie dem JC 500 € oder nur 400 € melden muss?
..
 werden die Materialkosten nicht berücksichtigt und ich muss sie von meinem Freibetrag abdecken?

Ich kann das nicht besser erklären, hoffe ihr versteht einigermaßen was das Problem ist.

Jemand hatte ja schon die Anlage EKS erwähnt. Darin enthalten ist eine Tabelle für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Gegensatz zum Finanzamt verlangt das JC die erforderlichen Angaben jedoch nicht als jährliche Übersicht, sondern monatlich - abzugeben aller 6 Monate.

Diese EKS mußt du schon mit dem Start deiner Tätigkeit einreichen ! (vorläufige Angaben)
Nach 6 Monaten dann die Endgültigen Daten.

Die darin enthaltene Tabelle (Seite 3-5) erklärt auch deine Frage nach den Materialkosten.
Diese sind 'Einkäufe' also Betriebskosten.
Was unterm Strich rauskommt ist dein Einkommen. Dieses wird dann beim ALG berücksichtigt, ...die üblichen Regeln 100 € Freibetrag usw..

Um beim obigen Beispiel zu bleiben, sieht das so aus:
Umsatz: 500 €  minus  Material: 100 € -> 400 Gewinn. Dieser Gewinn wird beim ALG berücksichtigt.

Donwload EKS:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anlageeks_ba013054.pdf
Die Tabelle ist sehr umfangreich, man hatt die wohl so "gestrickt" damit diese für alle Arten der Selbständigkeit passt
Ich habe mir am PC meine eigene erstellt. Ich fülle also nur Seite 1-2 und 6 aus und legen meine eigene EÜR bei.

Am besten du sendest dem JC einen Brief mit der Mitteilung das du eine Selbständige Tätigkeit aufnimmst (eine Genehmigung bedarf es nicht) und hängst die EKS mit an.

Bei größeren Ausgaben (Investitionen) beanspruchen die JC ein Mitspracherecht (vorab genehmigen lassen). Dazu gab es mal ein Urteil des BSG das dieser Praxis einen Riegel vorschob, aber leider bleiben die JC stur.

Gehe davon aus das die anfangs für jeden Pups einen Beleg sehen wollen. Denke dabei als Firma aber auch an den Datenschutz deiner Kunden gegenüber.
Prinzipiell hatt das JC mit der EKS alle für die Leistungsberechnung erforderlichen Daten erhalten.

Zitat von: Lindalin am 18. November 2022, 11:44:07Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben.
....
 Der Umsatz damit liegt bei 600 EUR (wenn sich alle gefertigten Produkte verkaufen). Das ist doch schon mal gut, so für den Anfang, oder?


Denke daran das du jede Veränderung, also Arbeitsaufnahme dem JC mitteilen mußt.

Beim Umsatz kalkuliere lieber Vorsichtiger. auf Grundlage der vorläufigen EKS erhältst du auch einem Vorläufigen Bewilligungsbescheid. Deine vsl. Einkünfte werden also sofort berücksichtigt.



Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Chakotay

Anmerkung:
Wenn du das zunächst in Teilzeit startest (weniger als 15 Stundenwoche !) könntest du, wenn du es dann zum Hauptberuf ausbauen möchtest, ggf. auch Einstiegsgeld beantragen.
Deine Ansprechpartnerin im JC sollte dir da Informationen dazu geben können. Im hiesigen JC gab es dafür eine Extra Infoveranstaltung dazu.

Noch was zum lesen für Dich:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/existenzgruendung
https://www.deutschland-startet.de/gruendung-aus-alg-1-2/einstiegsgeld-aus-alg2/
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)