Sind die Gegenstände eines dauerhaften Behinderten pfändbar ???

Begonnen von PaulHilft, 24. November 2022, 00:52:58

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PaulHilft

Wenn ein Behinderter seit Geburt von Sozialleitungen lebt.

Und sich von diesem Geld einen Dyson im Angebot kauft.
Und ein Apple Mac Book Air
Und ein E-Scooter anstatt ein Fahrrad hat.

Kann ihm dass dann gepfändet werden, wenn er zB Stromschulden oder Mietschulden hat?

Es ist doch vollständig aus dem SGB2 / SGB12 erspart worden.


Anders ausgedrückt, wenn jemand sich eine gute Waschmaschine erspart, die eventuell 500 oder 800 € gekostet hat. Diese im Angebot stark rabattiert bekommt. Kann ihm dann diese weggenommen werden? Er hat Gründe warum er sich die gekauft hat. (Größe, Stromverbrauch, Lautstärke, und Zusatzfunktionen (Trockner))
Muss er dann mit einer 0815 Waschmaschine von der Kirch weiterleben? Die sogar nicht größere Ausgaben erzeugt?

Whoops

Zuallererst: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

Es kommt immer auf den Wert der Sache an (sprich ob sich eine Pfändung und deren Veräußerung inkl. Bereitstellung eines eventuell nötigen Austauschgerätes in Relation zur Schuldensumne lohnt) sowie ob deren Nutzen zur persönlichen Lebensgestaltung unabdingbar ist (ein motorisierter Rollstuhl wird bei einem vollständig gehbehindertem Schuldner wohl eher nicht gepfändet, ebenso Gerätschaften die für die Ausübung des Jobs unabdingbar sind).

Da jede Schuldnersituation individuell ist lässt sich deine Frage nicht pauschal beantworten.

OLD-MAN

Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58Kann ihm dass dann gepfändet werden, wenn er zB Stromschulden oder Mietschulden hat?

Bevor ich mir einen Dyson, einen Apple Mac oder gar einen E-Scooter leiste, sorgt man dafür, das alle Fixkosten, zu denen auch Miet- und Stromzahlungen gehören, bezahlt sind.

Jetzt darauf hoffen, das man doch behindert sei, ist unverschämt!

Oberfrank



Wenn man sich diese teuren Dinge aus dem Regelsatz zusammensparen kann, sollte man dann nicht erst mal seine Schulden tilgen?
Bei der Pfändung sind diese Dinge sicherlich relevant.
Eine Behinderung stellt da kein Hindernis da, denn sonst wären alle Personen mit einem GdB ja unpfändbar.
Gruss aus Oberfranken
Frank

terrier

Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58Und sich von diesem Geld einen Dyson im Angebot kauft.
Und ein Apple Mac Book Air
Und ein E-Scooter anstatt ein Fahrrad hat.

Natürlich wird der GV den Dyson pfänden und durch einen funktionsfähigen Staubsauger ersetzen.
Natürlich ist das Apple Mac Book Air weg und wird duch ein einfaches Tablet ersetzt, wenn überhaupt.
Und natürlich brauchst du keinen E-Scooter, der ist auch weg. Die Krankenkasse bezahlt dir einen Rollstuhl wenn nötig.
Deine Schulden haben, wenn schon eine Vollstreckung angeordnet ist durch den GV, absoluten Vorrang, da ist dann kein Platz mehr für Luxus.

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ratlos

Zitat von: terrier am 24. November 2022, 09:05:18Und natürlich brauchst du keinen E-Scooter, der ist auch weg.
Der ist ganz bestimmt nicht pfändbar wenn er sich nicht anders fortbewegen kann.
Bei Mietschulden ist eine Pfändung (zu Gunsten des Stromlieferanten) durch den GV zweifelhat denn der Vermieter hat ein eigenes Pfandrecht nach § 562 ff BGB.
Wertvolle Gegenstände unterliegen u.U. der Austauschpfändung.
In § 811 ZPO kannst du nachlesen was dem Pfändungsschutz unterliegt und nicht gepfändet werden darf

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58wenn jemand sich eine gute Waschmaschine erspart, die eventuell 500 oder 800 € gekostet hat.

Die ist nicht Pfändbar Luxusartikel dagegen schon, völlig egal ob Behindert oder nicht.

PaulHilft

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. November 2022, 18:13:03
Zitat von: PaulHilft am 24. November 2022, 00:52:58wenn jemand sich eine gute Waschmaschine erspart, die eventuell 500 oder 800 € gekostet hat.

Die ist nicht Pfändbar Luxusartikel dagegen schon, völlig egal ob Behindert oder nicht.

Mhh, irgendwie verstehe ich das nicht. Ich darf 3 Monatsbeträge auf meiner Bank haben, oder das Geld auf meinem Tisch liegen haben. Das ist geschützt. Wenn ich aber dieses Geld umwandle, zB in eine Bügelpuppe (anstatt Bügeleisen und Büggelbrett) oder mir Apple HomePod mini Lautsprecher kaufe, oder ein MacBook Air über zwei Jahre finanzieren lasse, oder eine Küchenmaschine von Bosch die Gut ist, oder einen guten Router der gutes WLan macht, oder eine Zweitfahrrad als Reserve. Dann wird es sofort weggenommen, weil dies verwertbar ist?

Ein Behinderter hat oft Schulden. Gesetzlicher Betreuer, Sozialhilfe, Prozesskostenhilfe, Insolvenz, etc ...
Ich finde, dass diese so noch nicht verhandelt wurde, oder? Gibt es da konkrete Entscheidungen zu solchen Situationen? Ihr geht von dem Normalfall aus. Hier geht es um Behinderte die anders leben.

Ratlos

#8
@ PaulHilft
Es geht doch nicht um einen Behinderten, es geht um pfändbare Waren.
Die Artikel die du aufzählst  sind schon vom Wert her nicht pfändbar.
Ein Apple HomePod gibt es bei Amazon für 99 € und eine Küchenmaschine von Bosch gehört zum Haushalt.
Dabei nie vergessen: Sind die Waren erstmal 1/2 - 1 Jahr alt sinkt der Zeitwert locker um 50-70 %.
Was sollte da noch verkäuflich / verwertbar sein und Geld einbringen?

Bei Mietschulden kann allerdings der Vermieter sein Pfandrecht geltend machen. Ist aber auch nicht so ganz einfach.
 
 

PaulHilft

Ich verstehe euch.

Wenn ich aber sehe, dass sowas hier einem Menschen weggenommen wurde, dann bin ich irritiert.
Wenn die Regierung dir eins reinwürgen will, dann kann sie das so machen.

Garderobe

eBook Reader

Telefon

Notebook

PowerBank

iPhone 5s

terrier

was du da machst Paul, ist Stimmumgsmache übelster Art. Gegenstände in der Zollauktion stammen nicht aus Pfändungen der Gerichtsvollzieher, die versteigern die gepfändeten Sachen zugunsten der Gläubiger selbst.
In der Zollauktion wird abgelegtes Material aus Behörden versteigert und auch sehr viel nicht zuzuordnungsfähiges Diebesgut und bei Straftätern eingezogene Wertgegenstände. Wenn du da eeinen Tolino findest, wird es Diebengut sein, ebenso wie die anderen von dir so nett verlinkten Sachen.
Was du da versuchst uns weiszumachen ist gelinde gesagt unverschämt, zumindest aber dämlich wenn du es nicht besser weisst.
Übrigens, der grössere Teil der Forenleser hier durchschaut deine Farce, einige wenige werdern sich daran hochziehen. Die hast du erfolgreich in ihren Vorurteilen bestätigt, gratuliere.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ratlos

Alles im Prinzip unnütz. Gepfändet werden normalerweise realtiv wertvolle Sachen deren Erlös die Schuld mindert oder gar ausgleicht.
Z.B. kann ein teurer Fernseher Loewe Opta für 3000 € im Austausch gegen ein minderwertigeres Gerät gepfändet werden. Natürlich auch echte Teppiche, wertvolle Gemälde usw.

@ PaulHilft bitte erstmal § 811 ZPO lesen, denn selbst relativ ertvolle Gegenstände unterliegen nicht zwangsläufig der Pfändung.
Hier Abs. 4 aus § 811 ZPO:
(4) Sachen, die der Schuldner für eine Lebens- und Haushaltsführung benötigt, die nicht als bescheiden angesehen werden kann, sollen nicht gepfändet werden, wenn offensichtlich ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt würde, der in keinem Verhältnis zum Anschaffungswert steht.

Beispiel: Anschaffungswert iphon 1000 € - Zeitwert nach 1-2 Jahren Gebrauch ca. 200 - 300 € = unpfändbar.

PaulHilft

@terrier,
Ich finde du übertreibst. So wie du es darstellt beabsichtige ich es nicht. In meinem eigenen Fall, habe ich ein eEmail an eine BehördenMitarbeiterin gesendet mit dem Satz "Du bist ein schlechter Mensche". Natürlich ausführlich begründet. Hab Hausdurchsuchung bekommen, alle Geräte und Datenträger Beschlagnahmt und nun hat das Gericht die Sachen sichergestellt, weil ich noch die Insolvenzkosten (nur die Gerichtsgebühren) vor 8 Jahren zahlen soll. Deswegen schau ich gerade. Von ZollAuktion habe ich Gehört, dass die Sachen dort eingestellt werden.

@Ratlos
Danke für deine Worte. Hab gerade nochmal nachgeschaut. iPhone 12 mini Red, bei der Beschlagnahmung ein Jahr alt, hat damals 800e gekostet, wird nun im Protokoll mit 100€ beschlagnahmt. (geschätzter wert.)
Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.


Meine weiteren Fragen dann. Würde mich freuen, wenn ihr mir weiter euer Wissen weitergeben könnt.

1. Wo sehe ich, was in der Stadt Oldenburg versteigert wird?

2. Was passiert, wenn die Sachen keinen Käufer finden? Oder zu gering versteigert werden?

Ratlos

#13
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 14:55:062. Was passiert, wenn die Sachen keinen Käufer finden? Oder zu gering versteigert werden?
Für die Gegenstände wird ein Mindeswert festgelegt. Wird der nicht erreicht kommt der Gegenstand ein zweites Mal in die Versteigerung. Nach dem 3. Mal ist Schluss.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 14:55:061. Wo sehe ich, was in der Stadt Oldenburg versteigert wird?
Im Versteigerungskalender des Amtsgerichts

Um wieviel € handelt es sich bei den Gerichtskosten.
Ggf. bietet man kleine Raten an und stellt Antrage auf Freigabe der Gegenstände. Die reißen sich nicht darum die Sachen versteigern zu müssen

PaulHilft

Bedeutet dies, dass bei uns in Oldenburg lediglich 5 Sachen zur Verweigerung stehen?

Zuerst habe ich das gefunden:
https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/zustandigkeit/zwangsversteigerung-79936.html

Diese zeigt auf diese Seite:
https://www.zvg-portal.de/index.php?button=Termine%20suchen

Und wenn ich dort nur Oldenburg auswähle, kommt
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Somit stehen nur Grundstücke oder Immobilien zur Versteigerung.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]