Inkasso- Service der Bundesanstalt fordert 238 Euro aus dem Jahr 2020

Begonnen von nimra, 14. Juni 2023, 14:30:04

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nimra

Ich habe folgendes Problem, der Inkasso Service der BA fordert 238,62 Euro von mir. Diese Ursprungsforderung soll entstanden sein bei der Bewilligung von ALG 2 für den Zeitraum 01.11.2019- 30.04.2020. Am 22.04.2021 wird ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in Höhe von 238,62 angeführt. Der Bescheid ist mir nicht bekannt. Vorausgegangen sind zu dem Ursprungsbescheid 5 Änderungsbescheide, eine Rechtsanwaltskanzlei hat dieses erwirkt. Ich kann nicht nachvollziehen, wie diese Forderung zustande kommt. Ist das JC verpflichtet, mir dieses zu erklären und kann ich deswegen das Inkasso der BA in Recklinghausen anschreiben, dass bis zur Klärung der Angelegenheit das Mahnverfahren der Bundesanstalt ausgesetzt wird?Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Also... wenn dir der Aufhebungs - und Erstattungsbescheid nicht bekannt ist, fordere diesen vom Jobcenter erneut an und prüfe diesen.
Weiter kannst du Anfragen, ob die Beitreibung bis zur Klärung gestoppt werden kann.

Die Regionalkasse kannst du maximal dahingehend informieren, dass der Sachverhalt mit dem zuständigen Jobcenter in Klärung ist.
Die Aufgabe der Kasse ist es lediglich, anhand der vom JC vorhandenen Daten, das Geld bei dir beizutreiben.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Manuta

Es dürfte mittlerweile immer mehr Menschen bekannt sein, dass man keine Bescheide bekommt. Schreibt man eine Beschwerde über egal welche Angelegenheit (nicht Sache!), bekommt man einen Widerspruchsbescheid oder auch nicht, gegen den man klagen kann. Rechtsbehelf: "Gegen diesen Bescheid ...", der kein solcher ist. Sozialgericht: "... dieser Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides ...". Wie genau? Gegen einen Widerspruchsbescheid ist keine Klage möglich. Klagen kann man nur gegen einen rechtswirksam vorliegenden Bescheid, den man ja nicht hat und auch nicht erhält. Auch auf Nachfragen bekommt man einen solchen nicht, weil es diesen nicht gibt. Unsere freundlichen Schiedsgerichte (natürlich nicht staatlich legitimiert) meinen sodann im Sinne der jeweiligen Institution "Klage zulässig, aber nicht begründet." Diese Unbegründetheit bezieht sich nicht auf den Inhalt selbst, sondern einzig und allein darauf, dass man nur einen Entwurf vorlegen kann. Etwas anderes bekommt man nicht. Über einen Entwurf darf aber niemand entscheiden, da ja ein anders lautendes Original vorliegen könnte, was es natürlich nicht gibt. Es gibt nämlich keine Angestellten in unseren "Behörden", die Haftung für das übernehmen, was rechtswidrig praktiziert wird. Logische Aussage: "Ich war das nicht, keine Ahnung wer den Entwurf erstellt hat." Das BGB § 126 ist klar und eindeutig. Jedes Schriftstück hat den menschlichen Verfasser mit Vor- und Zunamen zu benennen ... dieser hat vollständig lesbar zu unterschreiben. Die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ist vielen nicht bekannt.

Es wäre für Menschen in Not hilfreich, wenn genau darüber aufgeklärt wird. Unsere Behörden behandeln die Bürger als Sachen (Gegenstände!), nicht als Menschen (Natürliche Personen!). Deshalb wird man auch nicht angehört, eine leblose Sache kann nämlich weder schreiben, lesen oder gar etwas sagen, ist weder rechts- noch geschäftsfähig. Zusammengefasst werden die Menschen als dumm behandelt. Ein Mensch ist man nur ganz kurz, wenn man einen Antrag unterschreiben muss, sofort danach ist man als solcher gestorben, es wird ein Geschäftszeichen kreiert und mit diesem arbeitet man. Die Menschen benötigen sozusagen Fremdbetreuer. Sachen muss man aus diesem Grund auch keine Auskünfte etc. erteilen. Die Menschen müssen sich endlich gegen diese rechtswidrigen Geschäftspraktiken wehren. Andrea Nahles als Vorstand des Unternehmens Bundesagentur für Arbeit hält Antworten auch nicht für nötig. Geschäftsführer gibt es zwar in den einzelnen Institutionen, aber auch diese antworten nicht auf Anfragen. Der Betrug wird offen gelebt, aber es interessiert keinen. Eine gestörte Rechtsordnung, die jeglicher Menschlichkeit widerspricht.

 :help: Meine E-Mail: mantho64@aol.com

Durch eigenes Erleben und das vieler weiterer Betroffener komplett nachweisbar! 

horst

Zitat von: nimra am 14. Juni 2023, 14:30:04Der Bescheid ist mir nicht bekannt. Vorausgegangen sind zu dem Ursprungsbescheid 5 Änderungsbescheide, eine Rechtsanwaltskanzlei hat dieses erwirkt. Ich kann nicht nachvollziehen, wie diese Forderung zustande kommt. I

Wer Hartz IV-Leistungen bezieht oder einen Antrag gestellt hat, kann zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen die Einsicht in seine Akten beantragen (§ 25 SGB X).

malsumis

Wenn der VA dir dicht bekanntgeworden ist, dann ist er nicht wirksam.
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes nachzuweisen. Kann sie das nicht und wird das nicht geheilt, ist der VA gar nicht existent geworden.

BigMama

@Manuta
Was ist das denn für ein substanzloser Blödsinn? Das erinnert mich schwer an die Äußerungen von Rechsbürgern, die auch mit der gleichen sinnfreien Argumentation um sich werfen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ellen_Alien

Zitat von: BigMama am 17. Juni 2023, 09:03:37@Manuta
Was ist das denn für ein substanzloser Blödsinn? Das erinnert mich schwer an die Äußerungen von Rechsbürgern, die auch mit der gleichen sinnfreien Argumentation um sich werfen.

Exakt was ich dachte  :schock: