Wie werden Gewinne u. Verluste aus Aktienfonds berechnet?

Begonnen von ibaya, 27. November 2022, 10:38:28

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ibaya

Hallo.

Ich habe seit mehreren Jahren einen Aktienfonds, mit dem ich mal Gewinne und mal Verluste mache. Dieser läuft als ehemals "vermögenswirksame Leistungen" einfach unangetastet nebenher.

Werden Gewinne (Anstieg des Aktienpreises) auf die Hartz IV Leistungen angerechnet? Wie sieht es dann bei den Verlusten (Fall des Aktienpreises) aus?

Dass die Zinsen angerechnet werden, ist mir bekannt.

Danke und Gruß

Ibaya

Hary

Zitat von: ibaya am 27. November 2022, 10:38:28Werden Gewinne (Anstieg des Aktienpreises) auf die Hartz IV Leistungen angerechnet? Wie sieht es dann bei den Verlusten (Fall des Aktienpreises) aus?
Ich würde sagen es wird genau so wie jeder andere Geldzufluss gewertet. Bedeutet du machst in einem Monat einen Gewinn von 300 Euro, dann würde dir alles über dem Freibetrag angerechnet werden. Bei Verlusten ist das wohl nur ein Verlust für dich. Du hast ja alles angegeben und von daher scheint es ja alles im möglichen Rahmen zu sein. Gewinne und Verluste solltest du dann immer melden, bzw. mit der Leistung vereinbaren wann was gemeldet werden soll. Zehnmal am Tag neue Kurse melden ist ja quatsch. Man kann sich ja darauf verständigen dass Gewinne über dem Freibetrag erst gemeldet werden und dazwischen eben alle halbe Jahre mal oder so.

Ratlos

Solange Gewinne lediglich auf dem Papier stehen und nicht realisiert sind ist es doch kein liquid greifbares und bereitstehendes Vermögen. Oder irre ich mich da?

Fettnäpfchen

Zitat von: Ratlos am 27. November 2022, 13:32:47Solange Gewinne lediglich auf dem Papier stehen und nicht realisiert sind ist es doch kein liquid greifbares und bereitstehendes Vermögen. Oder irre ich mich da?
Das sehe ich auch so.
Einkommen
Weiß zwar nicht um was es da (unten) in der Hauptsache ging, aber es sagt genau dass aus, wie beim Erben solange nichts zufließt...keine Anrechnung (bis auf Zinsen wenn die geleistet werden)
Ich glaube in der 9ten Änderung ist das beschlossen worden.
Zitat- Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 161/11 R:
Die Berücksichtigung einer fiktiven Einnahme als bedarfsmindernd ist nach dem SGB II ausgeschlossen. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

JensM1

#4
ZitatDass die Zinsen angerechnet werden, ist mir bekannt.

Meiner Erinnerung nach werden nur tatsächlich erzielte Erträge (Verkauf mit Gewinn, Dividenden falls nicht thesaurierender Fond etc) angerechnet, sofern die Gewinne aus Kapitalvermögen 100,00 Euro pro Jahr übersteigen. Verluste sind Privatsache.

Falls langfristige Anlagen würde ich im Leistungsbezug thesaurierende Fonds bzw ETFs bevorzugen.

tsumo

Zitat von: JensM1 am 27. November 2022, 19:38:58
ZitatDass die Zinsen angerechnet werden, ist mir bekannt.

Meiner Erinnerung nach werden nur tatsächlich erzielte Erträge (Verkauf mit Gewinn, Dividenden falls nicht thesaurierender Fond etc) angerechnet, sofern die Gewinne aus Kapitalvermögen 100,00 Euro pro Jahr übersteigen. Verluste sind Privatsache.

Falls langfristige Anlagen würde ich im Leistungsbezug thesaurierende Fonds bzw ETFs bevorzugen.

Magst du ein paar Beispiele nennen? Oder einfach MSCI World und Füße hoch?

ibaya

Hallo und erstmal danke für die Antworten.

D.h., solange ich mir nichts auszahlen lasse, wird das Jobcenter wegen evtl. Gewinne nichts unternehmen?

Letztes Jahr gab es Zinsen in Höhe von € 22,00; da ich den Fonds ruhen lasse, habe ich gar nicht reingeschaut, ob sich etwas getan hat. Das JC ist hierauf wegen des Datenabgleiches gekommen und hat mich diese Zinseinnahme belegen lassen, um dann eine Neuberechnung vorzunehmen ...

 :nea:


Fettnäpfchen

ibaya

Zitat von: ibaya am 28. November 2022, 13:36:39D.h., solange ich mir nichts auszahlen lasse, wird das Jobcenter wegen evtl. Gewinne nichts unternehmen?
Nur wenn du durch die Gewinne dein Schonvermögen überschreitest kann das JC etwas anrechnen.

Zitat von: ibaya am 28. November 2022, 13:36:39Das JC ist hierauf wegen des Datenabgleiches gekommen und hat mich diese Zinseinnahme belegen lassen, um dann eine Neuberechnung vorzunehmen ...

Quelle ist im Anhang
Zitat• Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zu einem Betrag von insgesamt 100,00 EUR kalenderjährlich Zinseinnahmen
(11.108)
Beispiel:
Zinseinkünfte im März 50,00 EUR, im Mai 40,00 EUR und im Juli 30,00
EUR (in der Summe 120,00 EUR im Kalenderjahr)
Im Juli oder August sind 20,00 EUR anrechenbar, falls die Versicherungspauschale bereits bei anderen Einkünften abgesetzt wurde.
Das dürfte dann falsch gewesen sein.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.