Sind die Gegenstände eines dauerhaften Behinderten pfändbar ???

Begonnen von PaulHilft, 24. November 2022, 00:52:58

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Ratlos

#15
Mal so nebenbei gefragt: Wer hat denn die Beschlagnahme/Sicherstellung angeordnet?
Wenn es das Gericht war muss dir doch zuvor nach § 33 Absatz 2 StPO rechtliches Gehör gewährt worden sein. Wie hast du dich denn da geäußert?
Außerdem muss ein  schriftlicher Beschluss mit Begründung und genauester Bezeichnung jedes beschlagnahmten Gegenstandes vorliegen - siehe § 34 StPO - bitte mal den Beschluss hoch laden.

War es aber eine sonstige Ermittlungsperson (z.B. Polizei) musst du doch zustäzlich noch belehrt worden sein. Steht deutlich in § 98 Satz 7 StPO. Wie verhält es sich da? Hast du da keine Maßnahmen ergriffen?
Jedenfalls muss es eine strafrechtliche Sicherstellung gewesen sein weil es sich um öffentliche Gelder (Gerichtskosten) handelt.

PaulHilft

Die Polizei hat die Durchsuchung durchgeführt.

Die Durchsuchung wurde vom Gericht bestätigt. Kurz zusammengefasst, alle Datenträger, wegen Beleidigung.

Rechtliches Gehört hatte ich noch nicht. Die Durchsuchung war vor 5 Monaten. Die Akte wird mein Anwalt erst in vermutlich einer Woche bekommen.

Ich hab noch ein Protokoll von der Staatsanwaltschaft erhalten. Vorerst bleiben die Sachen in Gewahrsam. Dort wurde die Summe jeweils auf die Einzelne Sachen geschätzt. Das sind nun die etwas "wertvolleren Geräte". die anderen gerate, zum Beispiel, RasberiPI oder Windows 8 Notebook (10 Jahre alt) oder Nikia Handy, Ohen Touch (15 Jahre alt) stehen nicht im Beschlagnahme Protokoll, weil es vermutlich weniger wert war.

Sonst gab es da keine Rückmeldung. Wie gesagt, die Akte war bis vor Kurzen in Bearbeitung.

Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 21:53:37Die Polizei hat die Durchsuchung durchgeführt.
Dann musst du belehrt worden sein und darüber sollte es ein Protokoll geben.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 21:53:37Rechtliches Gehört hatte ich noch nicht.
Ist Voraussetzung für Wirksamkeit. Ist ein verfassungsmäßiger Grundsatz. Das Unterlassen ein schwerer Verfahrensfehler.
Zitat von: PaulHilft am 27. November 2022, 21:53:37alle Datenträger, wegen Beleidigung.
Verstehe ich nicht. Wieso Beleidigun? Es geht doch angeblich um die Gerichtskosten.

Die NEUpreise/Anschaffungspreise der Gegenstände summieren sich weit über die Sparmöglichkeit von H4 hinaus wie ich das so sehe. Auf die Erklärung bin ich gespannt.
Die neuen Schulden sind ja nach Abschluss des INSOverfahrens gemacht worden. Er hat also nichts daraus gelernt.
An dem Beschlagnahme-Schlamassel ist er selber Schuld. Wenn ich schon solche Anschaffungen mache, dann über ein Darlehen von einem Bekannten/Freund mit Rückzahlungsvereinbarung und Abtretung.
Eine Abtretung geht allem anderen vor. Dann stünden die Sachen unter Eigentumsvorbehalt und eine Beschlagnahme wäre nicht möglich gewesen.

Empfehle dringend eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gericht, dem Stromanbieter und dem Vermieter zu treffen.

Tut er das nicht kann er schnell im Sumpf versinken (Stromsperre, Kündigung Mietrückstand und mehr).
Nehmt das Ganze nicht auf die "leichte Schulter". Die Folgen kommen schneller als er denken kann!

Ratlos

@  PaulHilft - hab ich vergessen zu fragen:
Handelte es sich um eine Sicherstellung oder um eine Beschlagnahme.
Das sind Unterschiede und deine Beitrag dazu etwas ungenau.

PaulHilft

Bei Missverständnisse gebe ich dir gerne weitere Informationen.

ZitatVerstehe ich nicht. Wieso Beleidigun? Es geht doch angeblich um die Gerichtskosten.

Ich hab Anfang des Jahres eine eMail mit dem Satz "Du bist ein schlechter Mensch" an eine Amtsleitung geschrieben. Natürlich wesentlich Ausführlicher begründet. Die Person fühlt sich in ihrer Ehre verletzt und das Gericht hat eine Hausdurchsuchung gemacht, um die Datenträger zu sichern. Um Beweise zu haben, dass ich der Absender bin. Somit sind viele meiner Geräte beschlagnahmt worden.

Nun hat sich in den letzten 4 Monaten das Insolvenzgericht wegen einer Insolvenz vor 8 Jahren gemeldet.(Restschuldbefreiung ist seit 3 Jahren bestätigt.) Das Insolvenzgericht fragt alle Jahre, wieder ob Einkommen / Vermögen da ist. Leider viel das auf die gleiche Zeit.

Nun scheint es so zu sein, dass die Geräte veräußert werden, um damit die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren zu begleichen.

ZitatDie NEUpreise/Anschaffungspreise der Gegenstände summieren sich weit über die Sparmöglichkeit von H4 hinaus wie ich das so sehe. Auf die Erklärung bin ich gespannt.
Ich esse viel in Vereinen, zuhause kocht meine Haushalthilfe viel und gesund. Auf dem Markt bekomme ich die letzten Lebenmittel rabattiert. Ich wechsle jedes Jahr Strom und Internet. Ich habe kein handyVertrag. Ich habe keinen Drucker. Kein Fahrrad. Kein Auto. Keine Tiere, Kein Alkohol keine Zigaretten. Ich spare viel. Ich kaufe mir Winterjacken im Sommer und im Winter die Sommerjacke. und vieles mehr. .... Doch, ich kann mit Stolz sagen, dass ich sparen kann und sehr gut mit Geld umgehen kann. Die Geräte sind alle Gebraucht gekauft. Entweder bei eBay oder bei Apple im Reforbisstore direkt. Alle wurden finanziert über 24 Monate über meine Freunde.


ZitatDie neuen Schulden sind ja nach Abschluss des INSOverfahrens gemacht worden. Er hat also nichts daraus gelernt.
Nein. Es gibt zwar auch neue Schuldende der diese sind hier nicht erwähnt worden. Es geht um eine Schuld von ca 1.300 € wegen dem Insolvenzferahrne von damals. Diese Summe wurde immer nur gesunden. Nun fragen die wieder nach einer Stundung und was mit den Geräten passiert. Weil das Insolvenzgericht bereits Interesse gemeldet hat.


ZitatAn dem Beschlagnahme-Schlamassel ist er selber Schuld. Wenn ich schon solche Anschaffungen mache, dann über ein Darlehen von einem Bekannten/Freund mit Rückzahlungsvereinbarung und Abtretung.
Eine Abtretung geht allem anderen vor. Dann stünden die Sachen unter Eigentumsvorbehalt und eine Beschlagnahme wäre nicht möglich gewesen.
Haben wir gemacht. Der Freund zahlt das immer noch zurück. 24 Monate bei Apple direkt. Rechnung haben wir der Polizei gesendet. Die haben Wort angerufen und sich das bestätigen lassen. Die Geräte wurden dann dennoch beschlagnahmt.
(Wir vermuten, dass sie sagen, dass es weiter an mich verkauft wurde.)


ZitatHandelte es sich um eine Sicherstellung oder um eine Beschlagnahme.
Das sind Unterschiede und deine Beitrag dazu etwas ungenau.
Dort steht:
Protokoll über die Vollstreckung des Einziehungsurteils in Beweglichen Sachen nach § 459g Abs. 3 i. V. § 131 Abs. 1 StPO

hab das hier schon rausgesucht
https://dejure.org/gesetze/StPO/459g.html
https://dejure.org/gesetze/StPO/131.html

Und dann steht, nachfolgend werden aufgeführte Gegenstände  gemäß $ 111 f Abs. 1 StPO gepfändete.

Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 14:12:08Alle wurden finanziert über 24 Monate über meine Freunde.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 14:12:08Der Freund zahlt das immer noch zurück. 24 Monate bei Apple direkt.
Dann ist doch der Freund als Zahler der Eigentümer und du nur der Besitzer dem man die Sache leihweise zur Nutzung ausgehändigt hat.
Hier muss dein RA ansetzen, aber das muss er doch selber wissen!
Ich lese mir mal das Justizbeitreibungsgesetz durch und melde mich bei Bedarf nochmal.
Aber allein weil man schreibt "Du bist eine schlechte Person" wird noch keine Durchsuchung und Beschlagnahme durchgeführt.
Ich hätte lieber geschrieben dass ich bei jeder Korrespondenz an den Götz von Berlichingen denken muss und nicht weiss warum. Oder ... Sie sind ein A...loch und in Kleinstschrift dahinter ... sagte Außenminister Joschka Fischer im Plenarsaal zum Präsidenten 1987. Das sind Formulierungen die folgenlos bleiben.
Lade doch mal das Einziehungsurteil hoch bitte.

PaulHilft

Der Anwalt weiß das, aber das Gericht reagiert darauf nicht.

Ratlos

#22
Was du der Dame wirklich geschrieben hast nennt sich "ehrenrührige Beleidigung" die nur auf Antrag verfolgt wird. Das hat die SB getan. Zwar etwas lachhaft das Ganze aber ernst zu nehmen. Das kostet eine Geldstrafe und wäre nach § 185 StGB sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis 1 Jahr bedroht.

Der Beschluss dient der Sicherung der Beweiselage gegen dich im Ermittlungsverfahren.
Du hast dich auch noch geweigert, die Sachen freiwillig raus zu geben, daher die gerichtliche Anordnung. Hättest du sie wenigstens deinem RA als deinen Strafverteidiger übergeben, hätten sie nicht beschlagnahmt werden dürfen - lese § 98 Abs. 2 StPO ohne Einhaltung einer Frist, bzw. §§ 94 ff StPO.

Du hättest gleich in die Beschwerde - lese hierzu § 98 StPO bzw. §§ 304 ff. StPO, ggf. auch in die sofortige Beschwerde (das sind Unterschiede) zum LG gehen müssen. Mit der sofortigen Beschwerde und einem "Klein-Geständnis" hättest du alles im letzten Moment wahrscheinlich noch umgehen können. Aber die Frist hierfür ist abgelaufen = nur innerhalb 1 Woche statthaft.
Rechtsmittel müssen vom Gericht auf Begründetheit geprüft werden wenn sie zulässig sind. Aber du hast ja keines eingelegt.

Mein persönlicher Rat:
Ein reumütiges Geständnis - eine Entschuldigung - mit der Folge einer geringen Geldstrafe mittels Strafbefehl den man aber abändern lassen kann wenn sowieso kein Geld da ist außer H4.
Aber solche Entscheidungen und das weitere Vorgehen muss  jetzt dein RA bestimmen.
Die Sache ist am laufen und wird wahrscheinlich mit einem Strafbefehl enden, zumal es noch die Zeugin gibt.

Ich selbst  kann dir von hier aus nicht mehr weiter helfen.


PaulHilft

Ich hab dir die Unterlagen gesendet, Darum weißt du was dort steht. Ich kann dir aber sagen, dass die eMail und ihre Zitat darauf nicht passen. Mit dem Satz "Die Asoziale Fratze des Staates." Bescheireb ich genau das. Sozialamt drauf schreiben und darin asozial sein. Einem Rollstuhlfahrer so zu behandelt, als müsste er sich die Papier aus der Luft schnappen. Was er nicht kann, weil er nicht laufen kann. Das habe ich beschrieben, weil sie mit meiner Vollmacht schieße gebaut hat. (Sie hatte eine Vollmacht, ihre eigenen Fehler wieder zu korrigieren, was sie eingestanden hat, und hat weitere Fehler gemacht.) Deswegen hat sie das zusätzlich aus dem Kontext gegriffen und gegen mich genutzt. In der eMail steht aber genau, dass ich dieses Handeln als "Asoziale Fratze des Staates" beschreibe. Nicht sie. Mein Anwalt hat das Geprüft und sagt, dass nur der Satz "Du bist ein schlechter Mensch" das einzige ist, was ich nicht hätte so schreiben müssen.

Ich habe mich nie geweigert die Sachen rauszugeben. Ich war sehr korporativ. Ich hab die Tür aufgemacht und gezeigt wo die Geräte sind. Ich habe nur nichts unterschrieben und bestätigt. Die haben gefragt, ob ich damit einverstanden bin, ich hab nein gesagt.

Die gerichtliche Antwort war sofort da. Mein Anwalt wusste nicht vorher etwas. Ich hatte auch keine Gelegenheit das vorher abzugeben. Die kommen und nahmen mit.

Das mit dem Klein Geständnis weiß ich nicht. Woher soll ich das auch wissen. Der Anwalt, sagt, dass erstmal die Akte da sein muss. Danach kann man weiterschauen. Auch der Betreuer hat nichts in der Richtung erwähnt. Wusste bis jetzt nicht einmal, dass es sowas gibt. Aber ich glaube, eher, dass es bei mir nicht passen würde.

Danke für deine Worte.
Ich wollte mich hier einmal sortieren, wegen der Pfändung. Danke für eure Meinung.



Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Ich wollte mich hier einmal sortieren, wegen der Pfändung.
Der Grichtsbeschluss ist keine Pfändung sondern eine Sicherstellung möglicher Beweise für die angezeigte Beleidigung.
Was die Beschlagnahme der Gegenstände betrifft müsste dein RA den Eigentumsvorbehalt des zahlenden Freundes geltend machen, weil du nur Besitzer aber kein Eigentümer der Sachen bist.

Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Die Asoziale Fratze des Staates.
Das wäre deine subjektive Meinung über den Staat allgemein und bleibt eigentlich straflos.
Aber ... DU asoziale Fratze des Staates ist eine echt ehrenrührige Beleidigung und strafbedroht.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22ihre eigenen Fehler wieder zu korrigieren, was sie eingestanden hat, und hat weitere Fehler gemacht.)
Welche Fehler waren das? Gibt es für das Eingeständnis einen glaubwürdigen Zeugen? Das kam bisher nicht detailliert zur Sprache.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22In der eMail steht aber genau, dass ich dieses Handeln als "Asoziale Fratze des Staates" beschreibe.
Damit hast du deine Beleidigung!
Du sagst aus dass ihr berufsmäßiges Handeln die asoziale Fratzes des Staates also ihres AG zeigt. Sie handelt also deiner Meinung nach asozial was eine schwere Verfehlung ist.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Mein Anwalt hat das Geprüft und sagt, dass nur der Satz "Du bist ein schlechter Mensch" das einzige ist, was ich nicht hätte so schreiben müssen.
Da irrt dein RA. Du schlechter Mensch ist subjektive eigene Meinung und ist nicht strafbewehrt.
Zitat von: PaulHilft am 28. November 2022, 18:41:22Die haben gefragt, ob ich damit einverstanden bin, ich hab nein gesagt.
Damit hast du die freiwillige Herausgabe verweigert und als Folge kam die Beschlagnahme.

Machen wir mal kurzen Faktencheck:
1. Die SB behauptet Beleidigung als asoziale Fratze (egal ob das stimmt) und erstattet Anzeige
2. Für ihre Aussage präsentiert sie auch gleichzeitig eine neutrale Zeugin
3. Du behauptest Gegenteiliges. Das wird mit größter Sicherheit als Schutzbehauptung gewertet.
4. Die Strafe für Beleidigung liegt in § 185 StPO fest (hier natürlich Geldstrafe) und ist bindendend allerdings mit recht großen Ermessensspielraum.

Folgst du nun meinen Rat die Beleidigung reumütig zu gestehen und dich zu entschuldigen und legst gleichzeitig die Einnahmen H4 und vorhandene Schulden offen mit der Bitte um eine milde Bestrafung wird der Strafbefehl mit wesentlich geringerer Geldstrafe ergehen als in streitiger Auseinandersetzung.
Gegen einen Strafbefehl würde ich einen Teileinspruch machen (betrifft dann nur die Geldhöhe) und damit zum LG gehen, das dann meistens die Geldstrafe auf Grund deiner "Reue" nochmal mindern wird.
Für meine Begriffe ist das der bessere und billigere Weg.
Was hat denn die SB vorher getan bevor es zu der verbalen Entgleisung gekommen ist?







PaulHilft

"2. Für ihre Aussage präsentiert sie auch gleichzeitig eine neutrale Zeugin"
Es gibt nur eine Person. Die Amtsleitung wird als Zeugin geführt.

"Was hat denn die SB vorher getan bevor es zu der verbalen Entgleisung gekommen ist?"
Das Sozialamt musste die Leistungsfähigkeit überprüfen. Die haben das Formular falsch ausgefüllt. (Obwohl alles in der Akte hinterlegt war) Dann haben die keine Medizinischen Unterlagen beigelegt. (Auch da hatten die 122 Seiten) Und somit wurde ich von der Rentenversicherung als gesund und voll leistungsfähig eingestuft.

Das habe ich ihr verdeutlich. Dann wollte sie das korrigieren. hat von mir eine Vollmacht bekommen und mit dieser hat sie bei einer anderen Behörde medizinische Unterlagen angefordert. Die hatten keine. Somit hat sie als Wiederspruchsbegründugn einen leeren Umschlag dorthin gesendet. Das Ergebnis war, dass es wieder voll gesund und Leistungsfähig eingestuft wurde. Nun ist sie leider daran gebunden. Ich klage und alle meine Ärzte die vorher nicht angeschriebenwurden, haben meine start geminderte Leistungsfähigkeit bestätigt. Die Leitung hat diese nicht angeschrieben, weil sie das Geld dafür nicht acheln wollte.

Und nun nach 3 Jahren, sind wir beim Sozialgericht. Und das die alle mal ihren Job nicht gemacht haben, und mich dann rauswerfen "mussten". ist besonders Asozial. Ich musste dann zum JobCenter und die haben sofort festgestellt, dass ich dir nichts zu suchen habe. (Sowieso Pflegefall und so)

Das alles habe ich selber rausgefunden. Keiner hat mir dabei geholfen. Und das bezeichne ich mal als besonders unmenschlich. Die alle haben mehrmals nicht gearbeitet.

Und nun vertuschen die das, weil das nachweisbare tatsachenbehauptungen sind, die ich beweisen kann. Am Telefon hat sie das alle gestanden und zugegeben. Aber offiziell will sie das nicht sagen, weil dann alle Probleme bekommen.


und ich hab ihr in meiner Wut das geschrieben, und bekomme eine Hausdurchsuchung XD

Ratlos

#26
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Und nun vertuschen die das, weil das nachweisbare tatsachenbehauptungen sind, die ich beweisen kann.
Dann verstehe ich das Problem nicht weil dann deine Beweisführung gesichert sein muss. An Vollbeweisen kommt auch das Gericht nicht dran vorbei.
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Und nun nach 3 Jahren, sind wir beim Sozialgericht

Dann zeige mir bitte mal die Klagebegründung deines RA einschl. seiner Beweisangebote an das SG

Hast du einen GdB?
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Das Sozialamt musste die Leistungsfähigkeit überprüfen. Die haben das Formular falsch ausgefüllt. (Obwohl alles in der Akte hinterlegt war) Dann haben die keine Medizinischen Unterlagen beigelegt. (Auch da hatten die 122 Seiten) Und somit wurde ich von der Rentenversicherung als gesund und voll leistungsfähig eingestuft.
Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58Somit hat sie als Wiederspruchsbegründugn einen leeren Umschlag dorthin gesendet.
Woher weißt du dass der Umschlag leer war? Du kannst doch die Unterlagen direkt an die DRV senden.
Warum wurde kein Widerspruch gegen die Feststellung der DRV gemacht?
Soweit ich weiß kann man doch auch bei der DRV einen  Überprüfungsbescheid beantragen. Dann gilt  überwiegend der Grundsatz des § 44 Abs 4 Sozialgesetzbuch SGB X.
Mit dem was du jetzt schreibst bekommt der Fall ja eine ganz andere Dimension und ist eine völlig andere Handlungsweise erforderlich.
Kann ich aber erst dann was dazu sagen wenn ich die Klagebegründung kenne. Vielleicht ? liegt sogar Verletzung der Sorgfalts- bzw. Amtspflicht nach 839 BGB vor.
Wir haben also 2 Baustellen. Die Beleidigung und den gesundheitlichen Aspekt, wobei sich die Beschlagnahme der Gegenstände nur auf den Straftatbestand bezieht.

Bundspecht

Moin ....

Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58und ich hab ihr in meiner Wut das geschrieben


Auch wenn ich Dich sehr gut verstehen kann ( bin auch nicht anders) , aber in so einer Situation ist Wut ein ganz schlechter Ratgeber......

Und ich bin ehrlich, wenn meine Frau mich ab und an nicht zurück gehalten hätte ...  :grins:  :zwinker:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Zitat von: PaulHilft am 29. November 2022, 13:43:58hat von mir eine Vollmacht bekommen und mit dieser hat sie bei einer anderen Behörde medizinische Unterlagen angefordert. Die hatten keine. Somit hat sie als Wiederspruchsbegründugn einen leeren Umschlag dorthin gesendet
Da besteht für mich noch eine Unklarheit.
Von welcher Behörde? wurden Unterlagen auf Grund deiner Vollmacht angefordert.
Medizinische Unterlagen fordert man von früher behandelnden Ärzten, Krankenhäusern etc.
Frage doch mal bei der Rentenversicherung an welche Unterlagen zur Beurteilung vorlagen.
Dann würde ich die Korrektheit dieses GA anzweifeln mangels gesicherter und entscheidungserheblicher Unterlagen und diese selbst an die DRV senden mit dem Antrag auf Überprüfung.
Und nochmal die Frage: Wie kommst du darauf dass ein leerer Umschlag gesendet wurde.

Dieses Fehlverhalten der SB kann dein RA doch auch gleich als Begründung für deine verbale Entgleisung durch erhebliche Provokation und Schikanen hernehmen. In Verbindung mit einer Entschuldigung sieht es doch dann gar nicht schlecht aus.
Und mit passenden Krankenunterlagen wird die DRV sicher erneut tätig werden.

Dieser Beitrag steht aber unter den Vorbehalt, dass du eure Klagebegründung und die Klageerwiderung des Gegners hier zur Kenntnis gibst. Bitte anonymisiert hoch laden.