Garage KdU ja oder nein ?

Begonnen von Slash86, 28. November 2022, 16:40:37

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Kopfbahnhof

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 14:26:49der SB vom Jobcenter sagte rückwirkend geht soetwas nicht.
Telefon ist schon mal Müll und Rückwirkend geht sehr wohl.

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 16:49:18die Garage zur Wohnung gehört und er sonst nicht vermietet hätte.
Ja als Nachweis, dass die Garage zwingend zur Wohnung gehört.

Überprüfungsantrag beim JC stellen evtl. noch mit der Begründung, das er vom JC damals falsch beraten worden ist.
Sogar offenbar bis heute auch wird, laut Telefonauskunft von dem SB.

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 15:53:30wurde sofort mit der Wohnung angemietet und nicht nachträglich.
Nachträglich wäre dann hier auch klar gewesen, JC müsste nicht Übernehmen.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. November 2022, 18:52:02das er vom JC damals falsch beraten worden ist.
Dazu kann ich BGH Entscheidungen und anerkannte Kommentare senden als Beweis fehlerhafter Beratung

Slash86

Ok super. Vielen lieben Dank für eure Mühe.   :smile:
Ich werde das dann so weitergeben.
Der Überprüfungsantrag kann dann einfach formlos schriftlich gestellt werden ?

Kopfbahnhof

Ja kann er, aber es muss genau drin stehen um welchen Bescheid es geht.

Dazu am besten mit Nachweis, dass auch im JC Angekommen.

Slash86

Ok und am besten so als würde man alles einem kleinen Kind erklären, richtig ?
Habe da ja auch Erfahrung mit denen und kann immer nur betonen wie froh ich bin nicht mehr auf die angewiesen zu sein.  :bye:

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 30. November 2022, 19:12:39Der Überprüfungsantrag kann dann einfach formlos schriftlich gestellt werden ?
Dann wird abgeklehnt weil die sparen wollen.
Schau mal in den Anhang und lies dir auch den Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X durch.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Slash86

Nabend, sorry dass ich den Thread nochmal ausgraben "muss" aber es gibt jetzt etwas Neues.

Der Antrag bzw. Überprüfungsantrag wurde abgelehnt, da in diesem vorherigen Infoschreiben ein Kreuz falsch vom Vermieter gesetzt wurde.
Der Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört. Der Mann ist schon etwas älter und hatte das wohl auch nicht ganz verstanden.
Im Mietvertrag ist diese allerdings wie ja bekannt ist unter den Kosten aufgeführt, das heißt rein rechtlich könnte man jetzt die Garage alleine weder kündigen noch kann diese vom Vermieter gekündigt werden.
Gehört die Garage, weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Oder ist das in der Konstellation jetzt einfach persönliches Pech ?

Hat noch jemand einen Tipp was man da machen könnte oder muss man die Pille mit der Garage jetzt einfach schlucken ?

Beste Grüße

Kopfbahnhof

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört.
Dann muss das JC diese Kosten auch nicht Übernehmen.
Wenn das Kreuz falsch gesetzt wurde, warum dann so beim JC Abgegeben?

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Kommt darauf an was dazu im MV steht.(Antwort 5)

Aber offenbar stand es dem Mieter ja frei diese Garage zu mieten oder nicht.

Wenn sie nicht zwingend zur Wohnung gehört, müsste man sie auch Kündigen können.

Ratlos

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03Im Mietvertrag ist diese allerdings wie ja bekannt ist unter den Kosten
Ein Kostenfaktor kann alles sein.
Unter welchen Kosten ist die Garage aufgeführt??
Was steht im Wortlaut  unter "Garage" im MV??

Nur weil sie unter "Kosten" steht wird sie nicht automatisch zur Einheit mit der Wohnung.



Ellen_Alien

Zitat von: Ratlos am 09. März 2023, 16:51:36
Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03Im Mietvertrag ist diese allerdings wie ja bekannt ist unter den Kosten
Ein Kostenfaktor kann alles sein.
Unter welchen Kosten ist die Garage aufgeführt??
Was steht im Wortlaut  unter "Garage" im MV??

Nur weil sie unter "Kosten" steht wird sie nicht automatisch zur Einheit mit der Wohnung.



Beitrag 9

Ratlos

Danke @ Ellen_Alien
Zitat von: Slash86 am 29. November 2022, 09:32:16Keller ... Bodenraum ... Abstellraum ... Garage
Der § 1 und der Punkt 1. in Beitrag Nr. 9 bezieht sich aber nur auf Wohnräume.
Und Keller, Garage Abstellraum etc. zählen nicht zu den Wohnräumen.
Dem steht allerdings unter Umständen § 5 des MV entgegen.
Zitat von: Slash86 am 29. November 2022, 09:32:16Die Kosten der Garage stehen wie gesagt unter § 5 Miete & Betriebskosten .
Wenn die Garagenkosten in der Miete enthalten sind müsste m.E. das JC zahlen,
(z.B. wenn steht:  Miete für Wohnung mit Garage)
sind sie aber als Zusatz unter Betriebskosten aufgeführt, dann wohl eher nicht.
Ist meine Meinung!

Frage: Wurde die Garage zeitgleich mit der Wohnung genutzt oder kam die Garage erst später dazu?


Ellen_Alien

ZitatWurde die Garage zeitgleich mit der Wohnung genutzt oder kam die Garage erst später dazu?
🙄
Beitrag 24

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 09. März 2023, 18:46:20Beitrag 24
Klasse bist du!
So wie es geschrieben steht gehört meiner Meinung nach die Garage zu den Betriebskosten und damit zu den KdU.
Oder was meinst du?

Ellen_Alien

Zitatgehört meiner Meinung nach die Garage zu den Betriebskosten und damit zu den KdU.
Meiner Meinung nach auch.
Die Frage ist, wie vorgehen. Da Widerspruchsfrist abgelaufen und Überprüfungsantrag abgelehnt.
Und, wie im Beitrag 36 geschrieben, der Vermieter selbst da offenbar in einer Erklärung zur Sache widersprüchliche Angaben gemacht hat, wo man den genauen Wortlaut kennen müsste.

Slash86

Moin, danke erstmal für die weiteren Antworten.

Der Vermieter ist wohl schon etwas älter, über 80 Jahre, und es war das erste mal, dass er mit so einem Angebot vom Jobcenter konfrontiert war bzw. so etwas für einen Mieter ausfüllen musste.

Die Kosten der Garage stehen unter den Betriebkosten wie Schornsteinfeger, Müllbeseitigung usw.
Er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen und dass er sich beim Mietangebot damals vertan hat. Aber ob das Jobcenter da mit sich reden lässt ?

Abgegeben wurde das Angebot wohl so, da es schnell gehen musste, da wegen Eigenbedarf die alte Wohnung schon gekündigt war. Ich würde jetzt mal sagen Pech gehabt, da das Jobcenter die Wohnung ja damals aufgrund des Mietangebots so genehmigt hat ?  :weisnich: