Bedarfsgemeinschaft mit Angehörigem der Pflegefall ist

Begonnen von Ludwig, 28. November 2022, 21:01:44

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Ludwig

 Guten Abend in die Runde,
bin seit 2 Jahren pflegender Angehöriger meines Vaters (89 Jahre, Pflegestufe 3)und lebe seitdem in seinem Haus. Meine Mietwohnung habe ich mittlerweile gekündigt.Da ich seit längerem AU-erkrankt bin habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld mehr und mußte mich arbeitslos melden.
Ab Januar 2023 entfällt auch mein Anspruch auf ALG I,deshalb muß ich Hartz-Leistungen beantragen.

Nun gehe ich davon aus daß vom Jobcenter die Rente meines Vaters,das Pflegegeld,sein Sparguthaben sowie sein Haus mit Grundstück als Vermögen eingestuft wird,das erst aufgebraucht werden muß (z.b.durch Verkauf von Haus u.Grundstück)bevor ich Hartz-Leistungen bewilligt bekomme.
Das kann und will ich meinem Vater nicht zumuten.

Hat vielleicht jemand von Ihnen (von euch) vergleichbares schon erlebt oder davon gehört wie man mit der Situation umgehen sollte? Bin dankbar für den einen oder anderen Rat und für Erfahrungsaustausch.

Viele Grüße,Ludwig:)   

terrier

hallo Ludwig
um dir erstmal die grössten Sorgen zu nehmen

Zitat von: Ludwig am 28. November 2022, 21:01:44Nun gehe ich davon aus daß vom Jobcenter die Rente meines Vaters,das Pflegegeld,sein Sparguthaben sowie sein Haus mit Grundstück als Vermögen eingestuft wird,das erst aufgebraucht werden muß (z.b.durch Verkauf von Haus u.Grundstück)bevor ich Hartz-Leistungen bewilligt bekomme.
Das kann und will ich meinem Vater nicht zumuten.

Dein Vater ist dir im Prinzip erstmal nicht zum Unterhalt verpflichtet, das Jobcenter hat also keinen Zugriff auf Vermögen oder Besitzwerte deines Vaters, geschweige denn auf Rente oder Pflegegeld. Ihr seid also nicht per se eine Bedarfsgemeinschaft. Da gibt es allerdings jede Menge Fussangeln in denen man als braver Bürger sich gern verfängt, deshalb empfehle ich dir dringend noch vor deinem Antrag aug ALG2 eine fachkundige Stelle aufzusuchen und dir helfen zu lassen. (Kirche, Caritas, es gibt Beratungsstellen für H4)
Hier im Forum gibt es tolle Hilfe und sachkundige Foristen, aber das dauert alles zu lang. Und schriftlich zu klären, was mündlich in kurzer Zeit geht, dauert hier Tage. Wenn später einzelne Fragen und Probleme auftauchen sollten, ist das Forum hier der ideale Ort, sich auszutauschen.

Gruss und halt die Ohren steif

terrier
Du hast ja noch bis Januar Zeit, also bist nicht in totalen Zeitdruck.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Sophiagirl

Moin,

Ich pflege auch meinen Vater und da wird nichts angerechnet. Keine Rente oder ähnliches. Das Pflegegeld darfst du offiziell behalten als Verwandter allerdings wird bei pg 3 noch verlangt Teilzeit zu arbeiten.

So Hand habe ich dies seit 2017.

Musst halt nur schreiben dass er sich finanziell nicht weiter unterstützt und du auch Miete zahlst an ihn. Bzw hab ich je nach dem an Papa gezahlt wenn nur er im Mietvertrag stand oder wenn wir beide standen dann eben eh Hälfte Hälfte.

Liebe Grüße

Ottokar

#3
Das JC hat hier keine Möglichkeit, auf Einkommen und Vermögen deines Vaters zuzugreifen, wenn folgendes beachtet wird:
- Wenn du auch Kosten für Unterkunft und Heizung beantragen willst, muss dein Vater mit dir einen Mietvertrag abschließen.
- In den Verträgen für Bankkonten deines Vaters solltest du nicht als Vertragspartner auftauchen.
- Sofern du Kontovollmacht für Konten deines Vaters benötigst, muss diese zwingend (z.B. auf Überweisungen am Schalter) beschränkt sein, damit du nicht frei über das Vermögen verfügen kannst. (Tip: mit Onlinebanking und Geldabheben per Karte und Pin kann man sich die Vollmacht sparen.)
- Wenn das JC in irgend einer Form mit einer Unterstützungsvermutung kommt, und nur dann, sollte dein Vater ein Schriftstück unterzeichnen, in welchem er erklärt, dass er dich nicht finanziell unterstützt. (Hinweis: Nur finanzielle Zuwendungen ohne eine rechtliche oder sittliche Pflicht stellen eine Unterstützung dar. Von deinem Vater an dich gezahltes Pflegegeld für deine pflegerischen Leistungen gehört nicht dazu und darf auch nicht bei dir als Einkommen berücksichtigt werden. Auch kostenfreies Wohnen stellt keine solche Unterstützung dar.)
- Bei der ALG II Antragstellung muss folgendes beachtet werden:
Im Hauptantrag unter
3.2 wäre "meinen Eltern beziehungsweise einem Elternteil" anzukreuzen;
3.3. "Kosten für Unterkunft und Heizung" muss nur eingetragen werden, wenn tatsächlich Miete zu zahlen ist (siehe oben).
In der Anlage HG unter
4. wäre "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft" anzukreuzen;
5. "Angaben zu den Kosten der Unterkunft" wäre dann "Die unter Abschnitt 2 genannte Person ist Eigentümerin/Eigentümer oder Mieterin/Mieter der gemeinsamen Wohnung." und, je nachdem was zutrifft, "Die Bedarfsgemeinschaft wohnt unentgeltlich." oder "Die Bedarfsgemeinschaft beteiligt sich in folgender Höhe an den Kosten der Unterkunft:" anzukreuzen und gegebenenfalls die Miete einzutragen.

Das wars dann auch schon.
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