Mietpreiserhöhung

Begonnen von Andy1989, 29. November 2022, 12:09:22

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Andy1989

Hallo, ich habe gerade ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen zwecks einer Mietpreiserhöhung.

Also die Miete liegt immer noch weit unterhalb der Obergrenze, also müsste das JC ja theoretisch die Miete übernehmen.

Jetzt wollte ich nachfragen, was ich da genau beim JC einreichen muss?
Reicht eine Kopie vom Schreiben, VM und Kdu?
Oder sollte ich schriftlich noch etwas aufsetzen, indem ich um eine Übernahme der gestiegenen Miete bitte?

Ratlos

Ist es eine Mieterhöhung oder nur höhere Abschlagszahlungen wegen der teuren Eneregiepreise die ja auch die Gesamtmiete erhöhen.
Bei Erhöhung der Abschlagszahlung genügt eigentlich eine Kopie.

Andy1989

Zitat von: Ratlos am 29. November 2022, 12:20:21Ist es eine Mieterhöhung oder nur höhere Abschlagszahlungen wegen der teuren Eneregiepreise die ja auch die Gesamtmiete erhöhen.
Bei Erhöhung der Abschlagszahlung genügt eigentlich eine Kopie.

Die Kaltmiete wurde um 20% erhöht. Die Abschlagszahlungen bleiben unverändert.

Habe gerade schon nachgelesen, laut Internet ist die Mieterhöhung auch formell in Ordnung.

Ratlos

Dann gib das Mieterhöhungsverlangen in Kopie nachweisbar an das JC nachdem du ja alles auf Richtigkeit geprüft hast.
Wann war denn die letzte Mieterhöhung?

Andy1989

Zitat von: Ratlos am 29. November 2022, 12:31:07Dann gib das Mieterhöhungsverlangen in Kopie nachweisbar an das JC nachdem du ja alles auf Richtigkeit geprüft hast.
Wann war denn die letzte Mieterhöhung?

Ich wohne erst seit 17 Monaten in dieser Wohnung.
Reicht da nur eine Kopie aus?
Die anderen Formulare benötige ich dann auch nicht?
Dann könnte ich es ja den JC auch per Mail schicken  :grins:

Ratlos

Ja reicht aus. Aber würde dann auf eine Lesebestätigung bestehen. Sonst ist der Erhalt schwer zu beweisen.
Kriegst du keine ist ein anerkanntes Fax der bessere Weg (Eingang zudem über Schnittstelle prüfbar) oder gleich die persönliche Abgabe mit neutralem Zeugen.

Andy1989

Zitat von: Ratlos am 29. November 2022, 12:56:14Ja reicht aus. Aber würde dann auf eine Lesebestätigung bestehen. Sonst ist der Erhalt schwer zu beweisen.
Kriegst du keine ist ein anerkanntes Fax der bessere Weg (Eingang zudem über Schnittstelle prüfbar) oder gleich die persönliche Abgabe mit neutralem Zeugen.

Ich schicke denen alles per Mail, wo ich nicht persönlich unterschreiben muss. Hat bisher immer geklappt  :weisnich:

Lesebestätigung haben die ausgestellt bzw funktioniert das nicht. Allerdings bekomme ich zumindest eine eingangsbestätigung vom jc.

Ratlos

Zitat von: Andy1989 am 29. November 2022, 14:03:25Allerdings bekomme ich zumindest eine eingangsbestätigung vom jc.
Dann passt doch alles und der Nachweis des Zuganges beim JC ist gesichert.

InduMec

Zitat von: Ratlos am 29. November 2022, 12:56:14Ja reicht aus. Aber würde dann auf eine Lesebestätigung bestehen. Sonst ist der Erhalt schwer zu beweisen.
Kriegst du keine ist ein anerkanntes Fax der bessere Weg (Eingang zudem über Schnittstelle prüfbar) oder gleich die persönliche Abgabe mit neutralem Zeugen.

Wunderbar ausgedrückt. Genau so mache ich es auch. Bei einfachen Sachen per Mail, aber auf EIngangsbestätigung bestehen. Wichtige Sachen per Fax. Gibt einen Dienst im Netz für 7ct pro Seite. Da hat man dann eine Bestätigung. Den Zeugen kannst du dir bei persönlicher Abgabe sparen, wenn du den Spaß einfach 2 mal ausdruckst und auf einem Blatt davon einen Eingangsstempel draufhauen lässt.

Ratlos

Zitat von: InduMec am 29. November 2022, 14:14:50wenn du den Spaß einfach 2 mal ausdruckst und auf einem Blatt davon einen Eingangsstempel
Hinweis: Die BA hhat schon 2018 in einer AA den Eingangsstempfel gefordert und befürwortet.
Ausschließlich aus Gründen der Rechtssicherheit für Kunden.
Aber leider halten sich nicht alle LC´s daran und eine Rechtspflicht dafür gibt es nicht
Zitat von: InduMec am 29. November 2022, 14:14:50Gibt einen Dienst im Netz für 7ct pro Seite.
Muss aber ein qualifizierter Sendebericht sein um anerkannt zu werden.

Fred

Wo gibt es noch Wohnungen, bei denen die Miete weit unterhalt der Obergrenze liegt?? Würde mich nur interessieren, weil dann ziehe ich in diese Gegend. Bei uns gibt es nicht mal Wohnungen.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Andy1989

Zitat von: Fred am 29. November 2022, 14:29:57Wo gibt es noch Wohnungen, bei denen die Miete weit unterhalt der Obergrenze liegt?? Würde mich nur interessieren, weil dann ziehe ich in diese Gegend. Bei uns gibt es nicht mal Wohnungen.

Ich wohne in einem kleinen Kaff in Bayern. Irgendwo im nirgendwo  :grins:
Ich denke freiwillig will da niemand herziehen, ist aber trotzdem meine Heimatstadt.

Aber sogar dafür ist meine Wohnung noch günstig. Meine alte Wohnung war 10qm kleiner und trotzdem teurer wie diese Wohnung, auch nach der Mietpreiserhöhung.