Lässt sich zu viel erhaltenes ALG2 stunden?

Begonnen von PaulHilft, 08. Dezember 2022, 22:53:56

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PaulHilft

Hallo,

ein Arbeitsloser ist von der einen Stadt in eine Andere gezogen. Dort hat er sich ebenfalls ALG2 gemeldet. Er hat sich aber bei der alten Stelle nicht abgemeldet. Somit hat er 2 Monate zu viel ALG2 Leistungen erhalten. (zu unrecht etc, ist bewusst)

Nun ist er wieder in der ersten Stadt und ich frage mich, ob es sich stunden lässt? er ist dauerhaft krankgeschrieben. (Sehr schwerer Autounfall, mit mehreren Operationen an der Wirbelsäule)
Er hat aber noch weitere 3.000 € Schulden bei kleineren anderen Firmen. Strom, Gas, Handy, Kaufverträge. etc.

Da er ja eh unter der Pfädnunsggrenze lebt, kann er sowas wie eine Stundung beantragen?
haben die das "Recht" das einfach selber vom bald Bürgergeld abzuziehen? So nach dem Motto, wir zahlen dir einfach weniger?

Ich brauch mal so grob einige gute Impulse von euch. =)
Was sagt ihr?

Sein Wille ist, das über die nächsten Monate liebe alles zurückzuhzahlen. Er isst eher bei seiner Familie und spart sich momentan alles ab. Das will er auch.

Yavanna

Wenn er wieder im Bezug ist,werden Überzahlungen aufgerechnet.
Wenn er Pech hat, sogar mit 30%, da hier wohl eine Erstattung nach §34a vorliegt. Private Schulden interessieren das Jobcenter nicht.

TripleH

Wie kommst du auf Kostenersatz? Ich sehe nur eine normale Aufhebung und Erstattung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 oder 4 SGB X i. V. m. § 50 SGB X. Was natürlich gem. § 43 SGB II 30% Aufrechnung zur Folge hat.

PaulHilft

Danke für eure Rückmeldungen. Das reicht mir schon mal.

Hary

Zitat von: PaulHilft am 08. Dezember 2022, 22:53:56Da er ja eh unter der Pfädnunsggrenze lebt, kann er sowas wie eine Stundung beantragen?
Eine Stundung kann man immer beantragen, jedoch bedeutet Stundung ja nicht dass es nicht mehr gezahlt werden muss, sondern dass der Zeitpunkt zu dem es bezahlt werden muss nach hinten verschoben wird. Wenn er also einen besonderen Umstand vorbringen kann, dann wird man das ganze wohl ein paar Monate stunden können. Er wird jedoch zahlen müssen.

Die Pfändungsgrenzen interessieren das Jobcenter nicht. Niemand der ALG2 bekommt würde über diese Grenze kommen und dann wäre jeder Rückforderung nicht mehr durchsetzbar, daher gibt es dort eigene Regeln. Die Behörde bekommt also ihr Geld auch wenn jemand im Bezug ist.