Arbeitsagentur wegen grober Missachtung des Gerichts gerügt

Begonnen von selbiger, 07. Dezember 2022, 13:44:33

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selbiger

Auch eine Arbeitsagentur muss bei der gerichtlichen Aufklärung über einen Kindergeldstreit mitwirken. Beantwortet die Behörde wiederholt keine gerichtlichen Anfragen, kann dies als ,,Missachtung des Gerichts" gewertet werden, so dass dem klagenden Elternteil Kindergeld zugesprochen wird, stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Mittwoch, 7. Dezember 2022, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: 6 K 1577/22).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/arbeitsagentur-wegen-grober-missachtung-des-gerichts-geruegt
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.