Kurze Frage zur Miete

Begonnen von Tobias83, 07. Dezember 2022, 20:32:13

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Tobias83

Hallo,

kurze Frage an euch:
Auf meinem Bescheid steht unter Grundmiete 191,00. Der Vermieter bucht jeden Monat ca. € 250 vom Konto ab. Wie kommt es, dass das Jobcenter nur 191 anrechnet, obwohl die Miete viel teurer ist. Das ist leider schon sehr lange so, sollte da ein Fehler vorliegen. Die Quadratmeter der Wohnung sind unter 50. Ich wohne alleine. Wie ist das bei euch? Übersehe ich da etwas?

Danke für eure Antworten,
lg

Hexmaster66

Zitat von: Tobias83 am 07. Dezember 2022, 20:32:13Hallo,

kurze Frage an euch:
Auf meinem Bescheid steht unter Grundmiete 191,00. Der Vermieter bucht jeden Monat ca. € 250 vom Konto ab. Wie kommt es, dass das Jobcenter nur 191 anrechnet, obwohl die Miete viel teurer ist. Das ist leider schon sehr lange so, sollte da ein Fehler vorliegen. Die Quadratmeter der Wohnung sind unter 50. Ich wohne alleine. Wie ist das bei euch? Übersehe ich da etwas?

Danke für eure Antworten,
lg

Yavanna

Auf dem Bescheid müssten doch Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten getrennt aufgeführt sein. Kommst du dann auf die richtige Summe?

Ansonsten musst du mehr Infos geben...
Gab es mal ein Kostensenkungsverfahren? Was hast du wann dem JC über sie Höhe der Miete eingereicht? Wurde sie mal erhöht? Bist du ungenehmigt in eine teurere Wohnung im gleichen JC Bezirk gezogen? Usw. kann also viele Ursachen haben. Natürlich wäre naheliegend,  dass ein Fehler vom JC gemacht wurde, kann aber so nicht beantwortet werden.

Hary

Gab es vielleicht Mieterhöhungen welche von dir nicht dem Jobcenter weitergeleitet wurden, oder evtl. nicht bearbeitet wurden von diesem?

Tobias83

Dank euch für eure Antworten. Die Frage hat sich geklärt und es ist alles in Ordnung. Zur Erklärung: Unter Nebenkosten stehen € 92. Darin enthalten sind € 35 für Wasser und wenn nun die Differenz von 57 zur ausgewiesenen Grundmiete von € 191 hinzugerechnet wird, kommt man auf die Miete € 248, die auch abgebucht wird. Die € 57 hingegen setzen sich zusammen aus Betriebskostenpauschale, Kabelanschluss und Treppengeld. Also alles in Ordnung. Danke noch mal und lg

Hary

Ja die Zahlen...

Mal aus eigener Interesse, deine Mietkosten sind doch sehr gering. Wie groß ist deine Wohnung und in welcher Region? Hier bei uns in Thüringen sind die Mieten auch sehr günstig, aber so günstig habe ich schon ewig nicht mehr gesehen.

Tobias83

Ich wohne mitten in Hamburg. Die Wohnung habe ich seit 2002 im Dachgeschoss. 1. günstig wegen Genossenschaft 2. weil ich schon so lange hier wohne und 3. günstig, da Dachgeschoss und etwas zugig. Daher auch etwas höhere Nebenkosten beim Heizen und im Sommer gut warm unter dem Dach. Es sind 39,6 m². Die Warteliste für die Genossenschaft beträgt 12 Jahre und es ist Aufnahmestopp. Das sagt leider schon alles :(

Fettnäpfchen

Tobias83

Zitat von: Tobias83 am 08. Dezember 2022, 11:15:48Zur Erklärung: Unter Nebenkosten stehen € 92. Darin enthalten sind € 35 für Wasser und wenn nun die Differenz von 57 zur ausgewiesenen Grundmiete von € 191 hinzugerechnet wird, kommt man auf die Miete € 248, die auch abgebucht wird.
:scratch:
191.-. + 92.- = 281.-  :weisnich: aber Berechnungen waren noch nie wirklich meins.
35 für Wasser > Warmwasser vllt.

Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ZitatWarmwasser
Maßstab zur Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten (ohne Kosten für die Warmwasserbereitung) ist der örtliche, wenn keiner vorhanden der bundesweite Heizzpiegel des DMB.
- Rechtslage bis einschl. 31.12.2010:
Lt. Bundessozialgericht ist die Berechnung dieser Kosten nach § 9 Heizkostenverordnung (HKV) im SGB II grundsätzlich unzulässig. Stattdessen ist die im Regelsatz enthaltene Pauschale für die Warmwasserbereitung von den Gesamtheizkosten abzuziehen, wenn die Kosten für Warmwasser in den Heizkosten enthalten sind.
- Rechtslage seit 01.01.2011:
Im Regelsatz sind keine Kosten für die Warmwasserbereitung mehr enthalten. Ein Abzug wie bisher ist damit nicht mehr zulässig.
Die Warmwasserkosten werden entweder als Unterkunftskosten mit übernommen, wenn sie in den Heizkosten enthalten sind, indem die Gesamtheizkosten inkl. Kosten der Warmwasserbereitung übernommen werden müssen, oder als Mehrbedarf, wenn eine separate Warmwasserbereitung (z.B. mit Strom) erfolgt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Tobias83

@Fettnäpfchen

191+92 wären 283 (nicht 281, kleiner Fehler in der Rechnung)

Da aber in den 92 auch das Wasser (kalt, da das erwärmen des Wasser über Gas abgerechnet wird) enthalten ist, dies nicht zur Miete gehört sondern an die Wasserwerke geht, nicht an den Vermieter, musst du noch rechnen 283-35 und kommst dann auf die 248 Miete.

Fettnäpfchen

Tobias83

Zitat von: Tobias83 am 08. Dezember 2022, 15:50:56191+92 wären 283 (nicht 281, kleiner Fehler in der Rechnung)
Ja die Leichtsinnsfehler oder auch
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Dezember 2022, 14:47:35aber Berechnungen waren noch nie wirklich meins.
war zwar anders gemeint passt aber zufällig.

Zitat von: Tobias83 am 08. Dezember 2022, 15:50:56(kalt, da das erwärmen des Wasser über Gas abgerechnet wird) enthalten ist, dies nicht zur Miete gehört sondern an die Wasserwerke geht, nicht an den Vermieter, musst du noch rechnen 283-35 und kommst dann auf die 248 Miete.
:schock: dann bekomme ich viel zu viel KdUH denn ich zahle kein Wasser an das Wasserwerk und mein JC zahlt das sicher nicht freiwillig und das Jahrelang.
Oder verstehe ich dich komplett falsch und du bekommst es doch irgendwie bezahlt?

Seit wann braucht man denn in seiner Unterkunft kein Kaltwasser mehr? und warum soll das nicht zu den KdUH gehören?

Das Zitat hast du aber schon gelesen besonders ab dem rot markierten?
und beim googele nur so nebenbei> https://www.wohngeld.org/wohnkosten/
ZitatNicht nur die Kaltmiete zählt

Als Miete wird aber nicht nur die Kaltmiete angesehen. Zu der Miete zählen auch Kosten des Wasserverbrauchs und Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung, sowie anfallende Kosten für die Treppenhausbeleuchtung, wobei Letztere nicht strikt an den Vermieter sondern auch an Dritte (z.B. eine Gemeinde) gezahlt werden können. Dieses muss aber Mietvertraglich festgehalten sein.

Spaß beiseite
Zitat von: Tobias83 am 08. Dezember 2022, 11:15:48Die Frage hat sich geklärt und es ist alles in Ordnung.
für mich ist da gar nichts in Ordnung und dir fehlt jeden Monat 35.- Euro seit ????

Zeit für entweder einen Ü.Antrag oder den Gang zum RA um einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu beantragen der dürfte länger als ein Ü-Antrag rückwirkend sein,
bei letzterem bin ich nicht ganz sicher denke aber schon denn dass ist ja ein eindeutiger Fehler vom Amt.
35x12x?Jahre = viel Geld!

MfG FN
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Tobias83

Ich hab keine Ahnung, ob du zu viel bekommst. Bei mir ist es eine Kaltmiete. Ich weiß nicht, ob bei Warmmiete über den Vermieter das Wasser berechnet wird.

Aber eben zurück zu mir, da ist wie gesagt alles in Ordnung. Die Frage ging um die Miete, nicht das Wasser und nachdem ich verstanden hatte, wie es aufgeführt wird, passt jetzt alles. Ich bekomme nichts zu viel oder zu wenig.

Fettnäpfchen

Tobias83

Zitat von: Tobias83 am 08. Dezember 2022, 18:06:03Aber eben zurück zu mir, da ist wie gesagt alles in Ordnung.
Wenn du meinst dass alles in Ordnung ist dann passt es ja.

Zitat von: Tobias83 am 08. Dezember 2022, 18:06:03Die Frage ging um die Miete,
KdUH setzt sich zusammen aus KM+NK+HK
und dass:
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Dezember 2022, 16:17:22Seit wann braucht man denn in seiner Unterkunft kein Kaltwasser mehr? und warum soll das nicht zu den KdUH gehören?
ergänze ich mal um Warmwasser u. noch mehr

MfG FN
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