Schonvermögen Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe

Begonnen von NRWMaster, 12. Dezember 2022, 14:26:06

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NRWMaster


TripleH

Da sich der Vermögensfreibetrag des § 90 SGB XII auf 10.000 Euro erhöht, sollte dies auch bei PKH gelten (§ 115 Abs. 3 ZPO).

NRWMaster

Interessant dann werden die Amtsgerichte das anpassen müssen

Sind dann noch Rechtschutzversicherungen notwendig ? Okay die Abwicklung über Amtsgericht ist aufwendiger