Heizkosten / Brennholz

Begonnen von weRhere, 31. Januar 2023, 18:49:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Zitat von: terrier am 02. Februar 2023, 12:50:26Ottokar, das ist allgemein bekannt.
Und warum fragst du dann???
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fritz

Wie ich oben schon geschrieben habe, du kannst nur die Verbrauchsmaterialien einfordern.
In der Sache sind da wohl alle JC gleich. Mit deiner Variante der Brennholzbeschaffung stößt du auf Betonköpfe.
Kauf dir es fertig vom Händler und du wirst sehen, das JC ist Glücklich. So hat der SB auch nur eine Rechnung, was bedeutet, er hat die maximal wenigste Arbeit. Viele Rechnungen, Quittungen, alles zusammenrechnen, das macht nur Arbeit und kostet Zeit, das wollen die nicht.
Wenn der Händler den RM für 130,00€ verkauft ist darin auch der Arbeitslohn enthalten und wird anstaltslos Bezahlt. Deine eigene Arbeit zahlt dir niemand, das ist alles Gratis.
Für den Reichtum der Vermieter und Händler sorgt man schon.
Warmwasser mit Durchlauferhitzer bedeutet Dezentrale Warmwassererzeugung, dafür gibt es die Warmwasser Pauschale, die muss das JC übernehmen.

weRhere

Mir gehts da eigentlich nur ums Prinzip. Alle bekommen ihre Heizkosten bezahlt ,egal ob Öl-, Gas-, Stromheizung oder Fernwärme. Wenn ich mit Holz heize und Resourcen aus meinen eigenen Wald nutze und diese zu Brennholz aufarbeite, bekomme ich gar nix.

Bedeutet, ich verkaufe mein Brennholz jetzt an privat und kaufe das 2-3 mal teure beim Händler oder gleich im Baumarkt für 250 den m³.

Und das JC freut sich, wieder nen Haufen Geld zum Fenster raus geschmissen zu haben.

Birgit63

Ja aber vergiss nicht deine Verkäufe als Einkommen anzugeben.

Sheherazade

Zitat von: weRhere am 02. Februar 2023, 20:49:39Mir gehts da eigentlich nur ums Prinzip. Alle bekommen ihre Heizkosten bezahlt ,egal ob Öl-, Gas-, Stromheizung oder Fernwärme. Wenn ich mit Holz heize und Resourcen aus meinen eigenen Wald nutze und diese zu Brennholz aufarbeite, bekomme ich gar nix.

Dir ist offenbar nicht ganz bewusst, was Hilfe zum Lebensunterhalt bedeutet. Man bekommt keine bedingungslose Vollalimentierung, sondern das, was man nicht selbst aufbringen kann. Wenn man ein bezahltes Eigenheim besitzt, bekommt man auch keine Miete bezahlt, nur weil "alle anderen das auch bekommen".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fritz

Mit dem Prinzip, da haste schon Recht. Als 2005 die Arbeitslosenhilfe durch Hartz IV ersetzt wurde war die Begründung die Einsparung. Die Motivation etwas selbst zu erledigen ist durch die jetzt durchgeführte Praxis auf dem Nullpunkt.
Hier haste nur eine Möglichkeit. Werde doch Kaminholzhändler. Du gehst auf die Gemeinde, holst die einen Gewereschein. Dein Gewerbe fürst du nach der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG aus. Dein Bewilligungszeitraum berägt dann nur noch 6 Monate, danach musste einen Weitebewilligungsantrag stellen. Du musst dann noch jedes halbe Jahr eine EKS ausfüllen, weil, nach den Steuergesetzen wirst du zu großzügig behandelt, also hat man die Ganze Sache  etwas verschärft und ein eigenes Regelwerk erschaffen. Aber wie auch immer, es geht schon. Du hast einen Freibetrag von 100,00€ pro Monat. Also, du Verkaufst Holz im Halbjahreszeitraum nach Abzug aller Selbstkosten im Wert von 600,00 €. Dein eigenes Kaufst du beim Händler, der dir auch eine Rechnung ausstellt und reichst das beim JC ein.
Diese ganze Vorgehensweise ist zwar widersinnig und zum am Kopf greifen, nur anders geht es nicht. Damit dürftest du beim JC eine reelle Chance haben.
Eines dürfte siche sein, der Amtsschimmel wird so laut Wiehern das du es zu Hause hören kannst.
Gruß

Josef

Les ich das richtig? Hier wird sich beschwert, weil man seine Lebenshaltungskosten bzw. den Aufwand dafür selbst tragen soll? Der ganze Thread geht schon sehr stark Richtung wie bescheiss ich den Staat. Nichts gegen tatsächlich Bedürftige, aber wenn man etwas selbst machen kann braucht man doch keine Unterstützung durch die Allgemeinheit.

Fritz

Mir schwebt da der Begriff " Gleichbehandlungsgrundsatz" durch den Kopf.
So wie ich es lese ist es wohl so, er holt sein Bedarf an Brennholz in Eigenregie selbst aus dem Wald. Das kann er, muss es aber nicht. Niemand zwingt ihn dazu. Ist aber auch egal, er macht es ebend.
Das ganze Problem dabei ist, das JC will eine Rechnung/ Quittung die er Logischerweise nicht vorlegen kann weil es sein eigenes ist. Daraus folg, er kann auch alle Kosten die im Zusammenhang mit der Selbstwerung entstehen nicht geltend machen. Das betrifft Kettensäge, Betriebstoffe und Fahrtkosten. Kommt es dick und er fährt sich einen Reifen kaputt oder reisst sich den Auspuff im Wald ab geht es auf seine Kosten, weil JC sagt, Erzählen kannst du uns viel. Du willst nur zusätzliches Geld haben und den Autoreifen hast du dir sonst wo kaputt gefahren. Beweise das du Holz beschafft hast.
Ich sage mal ein Beispiel. Ich heize auch mit Holz. Mal angenommen ich gehe zum JC, sage Opa Heinz ist 80 Jahre hat gleich in der Nähe ein Stück Wald wo 15 vertrocknete Kiefern stehen. Ich habe das Angebot die kostenlos überlassen zu bekommen, weil der Opa auf Grund seines Alters es nicht mehr kann. Aber gebt mir doch eine Pauschale vön ca. 100,00€ wegen Betriebsstoffe für die Säge und Diesel für das Auto und mein Jahresbedarf an Heizkosten ist damit gedeckt.
Soetwas würde nicht gehen und ich würde nur Knüppel in den Weg gelegt bekommen.
Geh ich zum Händler und lasse mit 15 RM auf den Hof bringen, lege im Anschluss die Rechnung von ca. 1600 € auf den Tisch, so geht das Anstaltslos über die Bühne und wird gefeiert.
In meinen Augen ist es Irrsinn der höchsten Form.

Ottokar

Ich kann deinen Gedankenweg nachvollziehen, aber seit man im Waren- und Dienstleistungsbereich von der Tauschwirtschaft auf Geldäquivalent gewechselt ist, gibt es für diese Eigenleistung keinen Gegenwert mehr, da sie zwar Tauschwert, aber keinen eigenen Geldwert besitzt.
(Zur Klarstellung: Tauschwert bedeutet, das es jemand benötigt. Geldwert bedeutet, das jemand bereit ist, dafür Geld zu bezahlen.)
Im Weiteren könnte man diskutieren, ob sich Arbeit noch lohnt, aber das war schon im anderen Thema für die Meisten zu abstrakt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.