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Begonnen von Der_Peter, 20. Dezember 2022, 03:56:30

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Der_Peter

Guten Abend! Ich hoffe, dass ich meine Frage in der richtigen Rubrik stelle!?

Ich möchte kurz meine Situation schildern und hoffe dadurch nützliche Hinweise zu bekommen, was ich bezüglich meiner Erfahrung mit dem Jobcenter in den letzten 12 Monaten tun kann und sollte.

Meine Vorgeschichte:

Kurz vorweg: Ich bin schwerbehindert und auf Grund meiner psychischen Erkrankung in Teilen immer wieder auf fremde Hilfe angewiesen, um selbst die einfachsten Dinge im Alltag zu bewältigen. Leider habe ich mir diese in der Vergangenheit, teils aus Scham, teils aus reiner Unfähigkeit viel zu spät gesucht. Im vergangenen Jahr hatte dies für mich katastrophale Folgen. Dies steht in direkten Zusammenhang mit dem Antrag und Bezug von ALG 2.

Ich versuche nun langsam aufzuarbeiten, was alles seit 2021 passiert ist. Leider war ich vorher dazu mental nicht in der Lage.

Nun zu meiner Geschichte und dem Grund meines Posts:

Die Vorgeschichte meines ALG 2 Leistungsbezug kann ich recht einfach zusammenfassen. Ich habe auf Anraten meines Arztes und mit Attest zum 30.09.2021 meine Anstellung gekündigt. Ich war zuvor 4 Monate krankgeschrieben und war dies auch noch bis zum 20.10.2021.

Ich hatte dann auch unverzüglich einen Antrag auf ALG I gestellt. Dieser wurde dann zwar bearbeitet, es dauerte aber bis Ablauf meiner letzten Krankschreibung, bevor ich eine Ergebnis bekam.

Am 25.10.2021 erhielt ich dann ein Schreiben der Agentur für Arbeit, dass mein Antrag auf ALG I abgelehnt wurde. Ich rief dann direkt dort an und man teilte mir mit, dass "die Voraussetzungen für den ALG I Anspruch nicht erfüllt" seien. Die Dame am Telefon konnte aber nicht konkret sagen warum. Sie riet mir eine schriftliche Anfrage über das Online-Portal zu stellen.

Am 31.10.2021 bekam ich einen Rückruf. Darin teilte man mir mit, dass ich nicht auf die notwendigen 12 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung käme (weil diese hätten zuletzt durch mein Krankengeld gezahlt werden müssen). Meine Krankenkasse hatte meinen vorausgegangenen Antrag auf Krankengeld abgelehnt, brauchte aber bis zum 04.11.2021, um mir dies auch endlich schriftlich mitzuteilen. Der Grund dafür war, dass ich meine erste Krankschreibung zu spät eingereicht hatte.

Zum 31.10.2021 hatte ich bereits seit 3,5 Monaten kein Einkommen mehr. Die Dame am Telefon riet mir dazu, noch am gleichen Tag einen ALG 2 Antrag zu stellen, "um noch für den Monat Oktober Leistung zu beantragen".

Das war am 31.10.2021 und hier beginnt der eigentliche Grund für meinen Post

Noch am 31.10.2021 stellte ich über das Online-Portal einen Antrag auf ALG 2.

Am 02.11.2021 erhielt ich dann eine eMail, dass ich einen Bescheid in meinem Postfach hätte. Diesen öffnete ich und der erste Satz lautet, wie folgt:

"auf Ihren Antrag vom 31.10.2022 bewillige ich Ihnen für die Zeit vom 01.11.2022 bis 30.04.2023 folgende Leistungen:"

Frage 1:
Begann mein Leistungsanspruch nicht eigentlich im Oktober, so wie es mir am Telefon zuvor mitgeteilt wurde?

Für die Miete finden sich im Bescheid Leistungen für "KdU - Miete/Eigentum" von gesamt 348,50€. Alle Einzelposten für Grundmiete, Heizung und Nebenkosten passen nicht zu meinen tatsächlich angegebenen und belegten Kosten. Das sind insgesamt 52,00€ weniger, als meine tatsächlichen Kosten. Ich habe auch recherchiert und alle Einzelposten meiner Miete liegen unter den, für meine Region festgelegten Höchstgrenzen.

Zur Info - ich wohne in einer WG. Die Wohnung hat 60qm. Mein Zimmer ist knapp über 20qm groß.

Frage 2:
Muss das Jobcenter nicht wenigstens begründen, wenn es nicht die volle Miete trägt bzw. darlegen, wie die Beträge für die Bewilligung zustande kommen?

Ab hier bedingt der eigentliche Höllenritt.

Ich fragte dann einige Tage später an, wann die Leistung an mich ausgezahlt wird und bekam am 10.11.2021 eine lange Liste mit Unterlagen zurück, welche ich doch noch einzureichen hätte. Unter anderem meinen alten Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung, insgesamt waren es 10 Dokumente. Unter anderem sollte ich meine Mietzahlungen nachweisen.

Wie gesagt. Die Aufforderung, diese Dokumente einzureichen, erhielt ich, NACHDEM ich selbst nachfragen musste und NACHDEM ich am 02.11.2021 den Bewilligungsbescheid bekam.

Ich muss zugeben, dass ich nach der Aufforderung vom 10.11.2021 bis zum 09.12.2012 wartete, ist mein eigenes Verschulden. In der Zwischenzeit kam es zu keiner Zahlung des Jobcenters.

Jedenfalls erhielt ich nach 10 gesendeten Nachweisen und Belegen am 14.12.2021 eine neue "Aufforderung zur Mitwirkung". Ich bin darauf hin völlig zusammengebrochen, da darin noch mehr Unterlagen und Nachweise gefordert wurden. Unter anderem Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Nachweise, dass ich nicht in einer Beziehung / Partnerschaft mit meinem Mitbewohner lebe. Ich sollte sogar einen Grundriss der Wohnung an das Jobcenter schicken.

Jedenfalls beantwortete ich auch dieses Schreiben per eMail zum 31.12.2021, nachdem ich vergeblich versucht hatte, von Vonovia einen Grundriss zu erhalten. Ich schilderte auch die mittlerweile kritische finanzielle Situation und flehte die Sachbearbeiterin regelrecht an.

Auch darauf hin kamen neue Nachfragen...

Das ganze zog sich dann noch eine Weile hin, bis ich am 21.01.2022 dann endlich eine Nachzahlung, allerdings nur für 3 Monate erhielt.

Frage 3: Ist es rechtens, dass trotz eines Bewilligungsbescheids vom 02.11.2021 eine Auszahlung erst fast 3 Monate später erfolgt? Abzüglich meines zeitlichen Verschuldens hat das Jobcenter trotzdem 2 Monate mit der Auszahlung gewartet.

Zuletzt habe ich für die neuerliche Weiterbewilligung belegt, dass Vonovia (mein Vermieter) die Miete um 18€ pro Monat und die Heizkostenvorauszahlung um 68€ pro Monat erhöht hat.

Quittiert wurde mir dies mit einem Bewilligungsbescheid mit den gleichen 348,50€...

Ich habe einfach keine Kraft mehr für diese Spielchen...









Yavanna

Dass ein Bewilligungsbescheid erstellt wird, nach ein paar Tagen, obwohl die Voraussetzungen nicht anhand fehlender Unterlagen geprüft wurden, habe ich noch nie erlebt.
Handelt es sich um eine kommunales Jobcenter (Optionskommune) oder gE (gemeinsame Einrichtung) mit der Agentur für Arbeit zusammen.
Grundsätzlich kann sich eine Erstantragsbearbeitung hinziehen. Allerdings besteht dann immer die Möglichkeit,  sich einen Vorschuss auszahlen zu lassen.
Wenn die Daten stimmen, ist das ganze aber fast ein Jahr her und du bist jetzt im laufenden Bezug?

Bzgl Antragstellung am 31.10.2021 solltest du unbedingt einen Überprüfungsantrag stellen, das geht nur noch bis 31.12.2022, also beeilen.
Wann hast du denn deinen letzten Lohn bekommen? Im September 21 oder Oktober?
Auch die Bewilligung der Miete muss überprüft werden, weil du in die Corona Sonderregelung fällst und alle Kosten der Unterkunft als angemessen anzusehen sind. Bezieht deine Mitbewohnerin auch Leistungen beim Jobcenter? Bist du direkter Mieter bei Vonovia oder hast du einen Untermietverag?

Fettnäpfchen

Der_Peter

Wenn die Fragen beantwortet sind kann man weiter schauen!
oder auf was wartest du?

Das wichtigste wäre aber
Zitat von: Yavanna am 20. Dezember 2022, 04:55:29Bzgl Antragstellung am 31.10.2021 solltest du unbedingt einen Überprüfungsantrag stellen, das geht nur noch bis 31.12.2022, also beeilen.
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
unten ist ein Muster

MfG FN

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