ALG I als Einnahme angerechnet

Begonnen von shad, 21. Dezember 2022, 08:18:04

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shad

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin zum 01.07. arbeitslos geworden. Da vom ich noch Restansprüche aus ALG I hatte habe ich ALG beantragt. Ich wurde informiert das eine Speerzeitprüfung folgt und das ich zur Sicherung des Lebensunterhaltes ALG II beantragen soll. Da vom JC Unterlagen angefordert wurden die mir nicht vorlagen hat sich das ganze bis Nov hingezogen. Im Nov habe ich dann den Bewilligungsbescheid für ALG II erhalten.

08/22 - 09/22 449,00 EUR
10/22 - 03/23 168,17 EUR
04/23 - 07/23 449,00 EUR

Zwischenzeitlich hat mich die Arbeitsagentur informiert das es keine Sperre gibt und das ALG I wurde im Oktober Rückwirkend für den Zeitraum 01.07. - 19.08. ausgezahlt. Das Jobcenter rechnet die Zahlung als Einnahme an, daher die 168,17 EUR ab Oktober.

* Beachten Sie, dass gemäß § 11 Abs. 3 SGB II einmalige Einnahmen in dem Monat in dem sie zufließen zu
berücksichtigen sind. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen. Sie haben im Monat Oktober 2022 eine Nachzahlung Ihres Arbeitlosengeldes für den Zeitraum 04.07.2022 bis 19.08.2022 erhalten. Da der Anspruch bei einmaliger Anrechnung im Oktober 2022 entfiele, erfolgt die Anrechnung daher anteilig von Oktober 2022 bis März 2023.


Von den 168,17 EUR kann ich natürlich nicht leben.

Wie beurteilt Ihr das? Hab ich noch irgendwelche Möglichkeiten?

Besten Dank im Voraus

VG
shad

Yavanna

Nöö, hast du nicht. Wo ist denn die Kohle hin? Evtl kannst du ein Darlehen beantragen, aber die Anrechnung ist rechtens

Quinky

Was ist mit Juli 22?
wann hast Du ALGII beantragt?
Sollte es datumsmäßig noch im Juli gewesen sein, muss auch ALGII = 449€ für Juli gezahlt werden.
Hast Du die rund 1600-1700€ vom ALGI bekommen?
Sind auf dem Bescheid, auf dem das ALGI angerechnet wurde die allgemeine Versicherungspauschale und eventuelle KFZ-Haftpflicht berücksichtigt?
Hier besteht Klärungsbedarf was das Jobcenter tatsächlich im Bescheid aufgeführt hat!

horst

Zitat von: shad am 21. Dezember 2022, 08:18:0410/22 - 03/23 168,17 EUR
Da ist dann im Oktober bestimmt viel Geld auf Konto geflossen Restlohn und ALG 1
der noch angerechnet wird.