Form des Mietkaufmischvertrag

Begonnen von MW-HH, 21. Dezember 2022, 16:13:28

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MW-HH

Moin moin,
der Artikel ,, Haus kaufen mit Hartz IV? Jobcenter muss in diesem Fall die Raten zahlen" hat mich sehr interessiert.
Ich stelle mir nun die Frage, ob es auch möglich ist ein Mobilheim oder einen Wohnwagen per Mietkaufvertrag zu mieten und anschließend eine optionale Kaufoption zu nutzen.
Für mich wäre vor allem relevant, wie der Mietkaufmischvertrag aussehen muss, damit das Amt die Mietkosten als Kosten der Unterkunft wertet und bezahlt.
Aktuell beziehe ich noch Arbeitslosengeld 1 und würde ab Juli 2023 in den Bürgergeldbezug übergehen.
Über jegliche Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Malte

Ratlos

Zitat von: MW-HH am 21. Dezember 2022, 16:13:28der Artikel ,, Haus kaufen mit Hartz IV? Jobcenter muss in diesem Fall die Raten zahlen" hat mich sehr interessiert.
Es ist ein einfaches SG Urteil, weder bindend noch länderübergreifend.
Zudem wird deutlich ausgeführt, das immer der Einzelfall entschieden werden muss.
Es muss sich jedenfalls um einen Kaufvertrag handeln mit der Option, dass die Miete bei Übernahme am...? auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Soweit mein Kenntnisstand. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten.