"Grundsicherung im Alter" auch für mich??

Begonnen von wormfood, 23. Dezember 2022, 11:22:56

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wormfood

Hallo liebe Leute,
seit Tagen grabe ich im Netz, ob unsereiner nun also auch eine liebenswürdige Erhöhung der "Grundsicherung im Alter" bekommt?? Leider finde ich da nur nichtssagende Beiträge, bzw keine eindeutige  bzw eher widersprüchliche Aussagen.

Dazukommt, daß ich bisher auch noch keine Benachrichtigung vom Amt bekommen habe: Wenn solche Betrags-Erhöhungen anstehen, hat man das ja meistens schon im November/Anfang Dezember im Briefkasten.

Aber bisher ist nichts eingetrudelt...

Wie ist denn nun die Lage für die Renter mit Anspruch auf Grundsicherung?
vielen Dank!





diese hohe Linie am Horizont ist nicht der Tellerrand, das ist die Welle!

Ratlos

Die 300 € sind bei allen die ich kenne bereits auf dem Konto

Greywolf08

Zitat von: wormfood am 23. Dezember 2022, 11:22:56... Wie ist denn nun die Lage für die Renter mit Anspruch auf Grundsicherung?
..
Die Regelsatzerhöhung gilt sowohl für das SGB II als auch für das SGB XII.
Habe gestern meine 502 EUR ausgezahlt bekommen.

Das es noch keine Änderungsbescheide gab/gibt liegt daran, das das Gesetzkonstrukt ja erst vor wenigen Tagen endgültig verabschiedet wurde.
Spätestens im Januar werden die neuen Bescheide eintrudeln.

Lina

Nein, bei mir ist noch kein Geld da. Bekommen ALG2 Empfänger auch extra Geld oder am 30.12.22 diesen erhöhten AlG2 Satz?

Greywolf08

Zitat von: Lina am 23. Dezember 2022, 14:05:32Nein, bei mir ist noch kein Geld da. Bekommen ALG2 Empfänger auch extra Geld oder am 30.12.22 diesen erhöhten AlG2 Satz?
Die 300 EUR die @Ratlos meinte ist die EPP für Rentner.
Für ALG2 Empfänger gibt es die nicht.
Da ich mein Geld immer beim Sozi abhole und unsere Ämter dieses Jahr zwischen den Jahren geschlossen sind, konnte ich RS und Miete gestern schon holen.

wormfood

Ok, ich begrenze meine Frage mal ausschliesslich auf SGB XII. Bei mir ist da bisher null-EUR-nichts eingetroffen.... hause in Süddeutschland, in Black-Spider-Hole-Land.

Daß das Amt mit verwaltungstechnischen Aufgaben überfordert wäre, soll ja nichts neues sein, hauptsache es gibt mal was auf die Hand. Mein budget ist komplett ausgeblutet! Fuer Januar keinerlei Spielraum!

Was mir irgendswie abgeht, ist ein Inflationsausgleich! Schliesslich "verdient" sich der Lindner grade dumm-&-dämlich an den Mehrausgaben durch Inflation... (aber beim Sozialausgleich bremsen)
diese hohe Linie am Horizont ist nicht der Tellerrand, das ist die Welle!

horst

Zitat von: Greywolf08 am 23. Dezember 2022, 14:39:46Da ich mein Geld immer beim Sozi abhole

anders wie im SGBII da wird überwiesen.

Zitat von: wormfood am 23. Dezember 2022, 11:22:56Wie ist denn nun die Lage für die Renter mit Anspruch auf Grundsicherung?

zahlen die denn im Voraus aus in Bar nicht erst am letzten das war mir alles neu.

Greywolf08

Zitat von: horst am 23. Dezember 2022, 21:47:36
Zitat von: wormfood am 23. Dezember 2022, 11:22:56Wie ist denn nun die Lage für die Renter mit Anspruch auf Grundsicherung?

zahlen die denn im Voraus aus in Bar nicht erst am letzten das war mir alles neu.

Die Frage war ja, ob im SGB XII auch der Regelsatz erhöht wird.

Eine Barauszahlung im Voraus gibt es auch im SGB XII nicht. Zumindest nicht bei denen, die ihr Geld aufs Konto bekommen.
Da ich kein Konto besitze hole ich jeden Monat mein Geld in bar beim Sozi.

wormfood

also ich hab meins regelmäßig ein bis einige Tage vor dem Monatsletzten. Und die regelmäßige Erhöhung von derzeit ca 450 auf 500 (+ x) kommt ausserdem??

Und kann man mit 300 Knollen als Energiepreisdeckelmassnahme rechnen?
diese hohe Linie am Horizont ist nicht der Tellerrand, das ist die Welle!

Greywolf08

Zitat von: wormfood am 23. Dezember 2022, 23:39:28also ich hab meins regelmäßig ein bis einige Tage vor dem Monatsletzten. Und die regelmäßige Erhöhung von derzeit ca 450 auf 500 (+ x) kommt ausserdem??
Die 502 EUR bekommst du auch.

Zitat von: wormfood am 23. Dezember 2022, 23:39:28Und kann man mit 300 Knollen als Energiepreisdeckelmassnahme rechnen?
Die 300 EUR von der RV müsste eigentlich schon auf deinem Konto sein. Wenn du zum/ab 1.12.2022 Bezieher einer gesetzl. Rente bist hast du Anspruch auf die EPP.
Ansonsten das Video angucken. Da wird gesagt, wohin du dich wenden musst wenn es noch nicht gezahlt wurde.
https://www.youtube.com/watch?v=kDlB-1mbdSI

Ratlos

Zitat von: Greywolf08 am 23. Dezember 2022, 22:46:16Da ich kein Konto besitze hole ich jeden Monat mein Geld in bar beim Sozi.
Das ist aber seltsam. Normalerweise haben die gar keine Barkasse mehr. Ohne Konto erfolgt die Auszahlung per V.-Scheck.
Zitat von: wormfood am 23. Dezember 2022, 11:22:56Wie ist denn nun die Lage für die Renter mit Anspruch auf Grundsicherung?
Dashat TE gefragt und die 300 EEP müsste er schon haben. Die Erhöhung des RS um 53 € bekommen Alle, ist ja auch ales Grundsicherung egal ob H 4 oder Sozialamt.


wormfood

ok,

ZitatBezieher einer gesetzl. Rente

und was ist mit dene, die aufgrund von zu geringer bis gar keiner Rente Sozialhilfe beziehen?
diese hohe Linie am Horizont ist nicht der Tellerrand, das ist die Welle!

Ratlos

Es gilt für Rentenbezieher. Die Höhe der Rente ob nun 50 € oder 800 € ist dabei egal.

Greywolf08

Zitat von: Ratlos am 24. Dezember 2022, 12:18:29Das ist aber seltsam. Normalerweise haben die gar keine Barkasse mehr. Ohne Konto erfolgt die Auszahlung per V.-Scheck.
Gilt vielleicht für Jobcenter (aber auch nicht für alle). Jeder Landkreis hat ne Kasse. Als ich noch beim JC war bekam ich auch Postschecks. Seit ich beim Sozi bin, kann ich es mir bei der Kasse abholen.

Zitat von: wormfood am 24. Dezember 2022, 13:04:42ok,

ZitatBezieher einer gesetzl. Rente

und was ist mit dene, die aufgrund von zu geringer bis gar keiner Rente Sozialhilfe beziehen?
Die bekommen die EPP auch und die wird nicht auf die Grusi angerechnet.
Hab sie ja auch bekommen. Muss meine Rente auch aufstocken.

Ratlos

Zitat von: Greywolf08 am 24. Dezember 2022, 15:56:15Die bekommen die EPP auch und die wird nicht auf die Grusi angerechnet.
Habe ich doch geschrieben: >>
Zitat von: Ratlos am 24. Dezember 2022, 14:48:19 Es gilt für Rentenbezieher. Die Höhe der Rente ob nun 50 € oder 800 € ist dabei egal.
Dass keine Anrechnung erfolgt weder auf ALG 2 noch auf Grusi hat der Bund schon vor Monaten bekannt gegeben.