VBB-Kundenkarte Berlin-S beantragen

Begonnen von ollieh, 25. Dezember 2022, 10:01:06

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ollieh

Bei mir ging es heute doch noch. Hatte das Passfoto noch mal geändert, auf 410x530 Pixel, dann ging alles gut.
Vorher war es etwas größer.
Mal sehen wie lange es dauert bis ich die Karte bekomme. Musterkarte und Benachrichtigung habe ich schon.

Ferenz

Sehr, sehr spät aber schlußendlich heute doch noch einen Berechtigungsnachweis von meinem Grusi-Amt des Stadtbezirks erhalten! Upload in der BVG-App war erfolgreich. Man liest sich in ca. 10 Tagen, wenn die VBB-Kundenkarte eintrifft... 

dj3d

Sehr, sehr spät aber schlußendlich heute doch noch einen Berechtigungsnachweis von meinem Grusi-Amt des Stadtbezirks erhalten dann freu dich  ich habe es noch nicht erhalten

Horst17

Hallo.
Wartet noch jemand weiterhin auf seinen "Berechtigungsnachweis für Berlin-Ticket S"?
Ich habe noch nichts erhalten und am Telefon sagt man mir ich soll einfach warten. Finde es irgendwie langsam merkwürdig da die Übergangsfrist ende nächsten Monats abläuft.

Ferenz

Habe meinen Berechtigungsnachweis mit viel Verspätung vom Grusi-Amt erhalten, den VBB-Antrag in der BVG-OnlineApp fehlerfrei hochgeladen, abgeschlossen und sofort eine Bestätigung über den Beginn der Ausfertigung erhalten inkl. Adressbestätigung und Entwurf der Kundenkarte mit Passphoto als Screenshot ausgedruckt. Seit dem 8. Feb. warte ich auf den Zugang der VBB-Kundenkarte.

Email-Nachfrage bei Senatsverwaltung IntArbSoz hat nach einigen Tage ergeben, daß die BVG angeblich meine Kundenkarte zugeschickt haben soll, jedoch einen Rückläufer registriert hat (neben vielen anderen auch von meiner Wohnanschrift). Obwohl meine richtige ordnungsgemäße Zustelladresse aus dem PA ersichtlich ist, hat ein unfähiger Postdödel (mit Leseschwäche?) offenbar die Briefsendung als unzustellbar an die BVG zurückgehen lassen! Jetzt warte ich, ob die erneute Zustellung trotz des Postwarnstreiks irgendwann einmal erfolgreich ist. Mißliche Folge: Ich fahre auch im März 2023 weiterhin mit Berlin-Ticket-S mit Aktenzeichen & Kopie vom Grusibescheid.

Als Schmerzensgeld, Wahlgeschenk von Katja Kipping gibt es noch den Verlängerungsmonat April 2023 dazu, dann ist Schluß!

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1293564.php



dj3d

 Berechtigungsnachweis habe ich nicht erhalten  . schreiben  ans jobcenter das ich den nicht erhalten habe, verweigerung   von jobcenter  erhalten den  mir zuzustellen

Ferenz

@dj3d -> Im Nachbarforum gibt es einen interessanten Hinweis auf die aktuelle, gewöhnungsbedürftige Verfahrensweise in Berlin:

ZitatEs gibt Neuigkeiten zur Erstellung des Berechtigungsnachweises, welcher zur Beantragung der VBB Kundenkarte Berlin S berechtigt, welche wiederum für den Erwerb des Berlin Ticket S nötig ist."Die Berechtigungsnachweise im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) werden zentral nur zu bestimmten Stichtagen durch die Bundesagentur in Nürnberg und nicht durch die Jobcenter selbst generiert und ausgegeben. Im Rahmen der Erstausstellung haben alle leistungsberechtigten Personen einen Berechtigungsnachweis erhalten, die am 1. September 2022 über den 1. Januar 2023 hinaus im Leistungsbezug waren. Alle Personen, die danach in den Leistungsbezug gekommen sind (Neufälle) oder bei denen eine Weiterbewilligung der Leistung erst später erfolgt ist, erhalten zum nächsten Stichtag einen Berechtigungsnachweis. Die nächste Ausstellung und der Versand der Berechtigungsnachweise ist für Ende Februar/Anfang März 2023 vorgesehen."
https://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=29913&start=100

Quelle: Antwort vom Berliner Senat, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Abteilung Soziales.

Demnach ist nach Zusendung des Berechtigungsnachweises an den JC-Kunden für den weiteren Antrag auf VBB-Kundenkarte-S die Senatsverwaltung von Frau Kipping quasi als "Besteller dieser vorübergehenden 9 €-Berlin Ticket-S Verkehrsdienstleistung für Einkommensschwache" federführend für den bisherigen Schlamassel bei der miserablen Organisation verantwortlich!

Der Weg zum Ziel führt offenbar nur über SenIAS. Versuchs mal bei Abt. -  III A 2.4 –

Den Weg über Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz kannst Du vergessen, weil ich dies schon ausgetestet habe; die verweisen auf SenIAS!!


dj3d

Zitat von: Ferenz am 04. März 2023, 11:35:26@dj3d -> Im Nachbarforum gibt es einen interessanten Hinweis auf die aktuelle, gewöhnungsbedürftige Verfahrensweise in Berlin:

ZitatEs gibt Neuigkeiten zur Erstellung des Berechtigungsnachweises, welcher zur Beantragung der VBB Kundenkarte Berlin S berechtigt, welche wiederum für den Erwerb des Berlin Ticket S nötig ist."Die Berechtigungsnachweise im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) werden zentral nur zu bestimmten Stichtagen durch die Bundesagentur in Nürnberg und nicht durch die Jobcenter selbst generiert und ausgegeben. Im Rahmen der Erstausstellung haben alle leistungsberechtigten Personen einen Berechtigungsnachweis erhalten, die am 1. September 2022 über den 1. Januar 2023 hinaus im Leistungsbezug waren. Alle Personen, die danach in den Leistungsbezug gekommen sind (Neufälle) oder bei denen eine Weiterbewilligung der Leistung erst später erfolgt ist, erhalten zum nächsten Stichtag einen Berechtigungsnachweis. Die nächste Ausstellung und der Versand der Berechtigungsnachweise ist für Ende Februar/Anfang März 2023 vorgesehen."
https://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=29913&start=100

Quelle: Antwort vom Berliner Senat, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Abteilung Soziales.

Demnach ist nach Zusendung des Berechtigungsnachweises an den JC-Kunden für den weiteren Antrag auf VBB-Kundenkarte-S die Senatsverwaltung von Frau Kipping quasi als "Besteller dieser vorübergehenden 9 €-Berlin Ticket-S Verkehrsdienstleistung für Einkommensschwache" federführend für den bisherigen Schlamassel bei der miserablen Organisation verantwortlich!

Der Weg zum Ziel führt offenbar nur über SenIAS. Versuchs mal bei Abt. -  III A 2.4 –

Den Weg über Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz kannst Du vergessen, weil ich dies schon ausgetestet habe; die verweisen auf SenIAS!!



hat da auch nicht gebracht antwort von

Sollten Sie nicht nach o.g. Gesetz versorgt werden bitte ich Sie sich erneut an den für Sie zuständigen Leistungsträger zu wenden.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende! 

Von: LAGeSo-Referat_III_

Ferenz


ZitatPressemitteilung vom 28.03.2023

Aus der Sitzung des Senats am 28. März 2023:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, beschlossen, den Preis des Berlin-Ticket S bis zum 31. Dezember 2023 auf 9 Euro pro Monat zu senken...Um sicherzustellen, dass alle Leistungsberechtigten, die noch nicht im Besitz der VBB-Kundenkarte Berlin S sind, das Berlin-Ticket-S nutzen können, wird die bestehende Übergangsregelung bis vorerst 30. April 2023 verlängert.


https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1309021.php

ZitatKatja Kipping: Wir müssen jetzt das 9-Euro-Ticket verlängern.

Die Sozialsenatorin der Linken über Projekte, die jetzt noch fertig werden müssen, und Standards, die die Hauptstadt für Deutschland gesetzt hat. Ein Interview.


Gibt es Projekte, die Sie noch fertigstellen wollen oder müssen, damit sie nach der Neubildung des Senats nicht von Wegfall bedroht sind?

Es gibt in der Tat akut ein Projekt, an dem wir jetzt noch arbeiten. Das ist die Verlängerung des 9-Euro-Sozialtickets für das ganze Jahr 2023. Dafür habe ich ja bis zum letzten Tag vor der Wiederholungswahl im Senat gekämpft und dieser hatte dann erst mal nur bis Ende April verlängert. Jetzt muss dieser Senat noch die Weiterführung bis Ende des Jahres beschließen, weil es ansonsten zu einem Abbruch kommt. Das Geld ist auch vom Abgeordnetenhaus im Nachtragshaushalt eingestellt, ist also vorhanden, aber zur Freigabe muss eine Entscheidung getroffen werden. Und dann geht es natürlich noch um die Geflüchteten.
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-linke-senatorin-katja-kipping-im-interview-wir-muessen-jetzt-das-9-euro-ticket-verlaengern-verkehr-fluechtlinge-ukraine-krieg-obdachlose-wahl-abgeordnetenhaus-li.332043
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Ferenz

Nachtrag:

Zitat28.03.2023 | aktualisiert am 28.03.2023 - 14:31 Uhr

Berlin-Das 9-Euro-Sozialticket für Busse und Bahnen in Berlin soll es mindestens bis zum Jahresende geben. Der rot-grün-rote Senat hat die Verlängerung am Dienstag beschlossen, wie die Senatskanzlei mitteilte. Das sogenannte Berlin-Ticket S war bisher bis Ende April befristet. Es gilt im Tarifbereich AB und kostet 9 Euro monatlich...
https://www.berliner-zeitung.de/news/berlins-9-euro-sozialticket-wird-verlangert-beschluss-gueltig-busse-und-bahnen-in-berlin-und-brandenburg-li.332273

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1309021.php

ollieh

Der Zirkus mit dem 9-Euro-Ticket geht weiter. Mein neuer Bescheid läuft seit dem 01.05.2023, aber den Zettel mit dem QR-Code habe für das  9-Euro-Ticket, habe ich vom Jobcenter immer noch nicht bekommen.
Den brauche ich ja um bei er BVG das Berlin-Ticket S Karte zu beantragen.
Mehrmals beim Jobcenter angerufen. Antwort ist in Arbeit, und man kann mit dem Leistungsbescheid auch vorzeigen.
Das macht ja richtig Spaß. Hatte ich einmal gehabt. Ticket, Leistungsbescheid und den Personalausweis.
Da kommt Freude auf, das alles in der Öffentlichkeit vorzuzeigen. Sind wir mit dem neuen Bürgergeld jetzt nur noch der letzte Dreck in diesem Land? Wie konnten die nur so blöde sein, den Berlin Pass abzuschaffen.
Das ging alles sehr einfach bei mir auf dem Bürgeramt. Hat nie länger als 20 min gedauert, und die Sache war für ein Jahr erledigt.
Was habt ihr für Erfahrungen bisher damit gemacht?

ollieh

So wie es ausschaut, bin ich wohl der einzige der dieses Problem hat. Nun denn dann ist das so. Meine Zeit beim Job Center ist der eh bald abgelaufen das werde ich auch noch überstehen. Die paar Monate.

Ferenz

#27
Sei pragmatisch und nutze für die Restdauer Deines ALG II-Bezuges die Möglichkeit, die zur Verfügung steht >> lamentieren hilft nicht, also kauf das aktuell benötigte Ticket und schwärze Deinen Bürgergeldbescheid in den nachfolgend beschriebenen zu schützenden Daten: 

ZitatÜbergangsregelung

Aufgrund der starken Beanspruchung der Leistungsstellen und des großen Andrangs beim Online-Antrags-Portal der BVG erhalten nicht alle berechtigten Personen rechtzeitig den neuen Berechtigungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte. Daher gilt bis vorerst 30. Juni 2023 folgende Übergangsregelung:

Aktuell gültige berlinpässe werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Nachweis der Berechtigung anerkannt. Bitte tragen Sie auf Ihrem Berlin-Ticket S die berlinpass-Nummer ein.

Ein gültiger Leistungsbescheid (Kopie reicht aus) wird bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Nachweis der Berechtigung anerkannt. Der Leistungsbescheid kann auch geschwärzt werden. Es müssen aber folgende Angaben im Leistungsbescheid lesbar bleiben:

Kopfbogen,
Überschrift/Betreff,
Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet,
Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) oder
Aktenzeichen des Leistungsbescheides und Bewilligungszeitraum.

Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

Bitte tragen Sie auf Ihrem Berlin-Ticket S das Aktenzeichen beziehungsweise die Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) Ihres Leistungsbescheides ein. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument vorgezeigt werden.
https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/

Ferenz

ZitatÜbergangsregelung für das Berlin-Ticket S wird bis 30. September verlängert

Pressemitteilung vom 29.06.2023

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Damit alle leistungsberechtigten Personen, die noch nicht im Besitz der VBB-Kundenkarte Berlin S sind, das Berlin-Ticket-S nutzen können, wird die bestehende Übergangsregelung noch einmal bis zum 30. September 2023 verlängert.

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Verzögerungen beim Umstellungsverfahren wird die bestehende Übergangsregelung ein weiteres Mal bis zum 30. September verlängert.
Damit kann das Berlin-Ticket-S auch über den 30. Juni 2023 hinaus genutzt werden. Neben den bestehenden Verzögerungen bei der Zustellung der VBB-Kundenkarte Berlin-S haben noch nicht alle leistungsberechtigten Personen den erforderlichen Berechtigungsnachweis. Zudem führten die hohen Antragszahlen beim schriftlichen Antragsverfahren und eine hohe Fehlerquote bisher zu Verzögerungen bei der Ausstellung der VBB-Kundenkarte Berlin S.

Deshalb wurde das Umstellungsverfahren nun optimiert und verbessert. Seit Anfang Juni 2023 wurde ein neues Verfahren in das Online-Antragsverfahren integriert. Nicht zustellbare Post kann nun identifiziert werden, die Antragstellenden werden informiert. Der bereits verwendete QR-Code auf dem Berechtigungsnachweis wird wieder freigeschaltet, um so eine erneute Antragstellung – ohne Anforderung eines neuen Berechtigungsnachweises – zu ermöglichen. Zusätzlich gibt es seit 1. Juni 2023 die Möglichkeit, dass Bürgergeldbeziehende eine Ersatzausstellung des Berechtigungsnachweises beim zuständigen Jobcenter anfordern können.

Seit 1. April 2023 gibt es neben dem Online-Antragsverfahren die Möglichkeit, die VBB-Kundenkarte Berlin S schriftlich zu beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten die Berechtigten von ihrer Leistungsstelle (mit Ausnahme der Jobcenter und Wohnungsämter). Darüber hinaus liegen diese Antragsvordrucke in den Berliner Bürgerämtern.

Im Rahmen der erneuten Übergangsregelung bis zum 30. September 2023 werden weiterhin noch gültige berlinpässe oder die Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheides bei der Fahrausweiskontrolle als Nachweis anerkannt...
https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1340057.php?bezuggrd=CHP&utm_source=cp-kurzstrecke

Ferenz

ZitatDer Aufsichtsrat des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) hat eine Erhöhung der Fahrpreise zum 1. Januar 2024 beschlossen. Hintergrund sind die weiterhin hohen Kosten für Kraftstoffe, Personal und Investitionen, die die Verkehrsunternehmen im VBB wirtschaftlich sehr stark unter Druck setzen. Weiterhin hat der VBB-Aufsichtsrat beschlossen, dass auf Antrag des Landes Berlin das 29-Euro-Ticket für Berlin AB im ersten Halbjahr 2024 eingeführt wird. In der Landeshauptstadt Potsdam wird das Schülerticket Potsdam AB zum 1. Januar 2024 auf 15 Euro pro Monat abgesenkt. Das Berlin-Ticket S wird weiterhin zum reduzierten Preis von 9 Euro angeboten...

Berlin-Ticket S

Seit dem 1. Januar 2023 können Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, das Berlin-Ticket S (Sozialticket) zum reduzierten Preis von 9 Euro (statt 27,50 Euro) erwerben. Die Preisabsenkung galt bislang bis zum 31. Dezember 2023. Der VBB-Aufsichtsrat stimmte heute einer Verlängerung bis auf Weiteres zu. Das Sozialticket erlaubt die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich Berlin AB...
https://www.vbb.de/presse/neue-fahrpreise-im-vbb-ab-1-januar-2024-29-euro-ticket-fuer-berlin-ab-kommt/