SGB XII und Erbschaft

Begonnen von epsilon_minus, 04. Januar 2023, 08:42:23

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epsilon_minus

Moin aus Hamburg!

Ich bin neu hier und habe Klärungsbedarf. Viellecht weiß jemand mehr darüber.

Kurz zu mir: Bis letztes Jahr Oktober war ich im SGB XII-Bezug bei voller Erwerbsminderung. Dann habe ich eine größere Summe geerbt (Groß ist warscheinlich Definitionssache). Meine Sachbearbeiterin hatte letztes Jahr gesagt, ich kann mich wieder melden, sobald ich den Schonbetrag von 5000 Euro erreicht habe, soweit ja klar.

Durch die Erbschaft konnte ich meine Genossenschaftsanteile auf einen Schlag zurückzahlen und musste auch laufende Zahlungen zurückerstatten, was völlig ok ist. Zur Zeit lebe ich also davon.

Nun hat sich das Schonvermögen verdoppelt und 10000 werden mir am Ende bleiben, was ja sehr erfreulich ist.

Was ich nun aber gelesen habe, das eine Erbschaft als Vermögen und nicht als Einkommen gelte. Da frage ich mich, inwieweit mich das beträfe. Ich meine Schonvermögen bleibt nun mal Schonvermögen und alles darüber muss doch aufgebraucht werden oder übersehe ich da was.

MfG


Birgit63

Erst ab 01.07.2023 zählt die Erbschaft als Vermögen und nicht als Einkommen. Wenn man davor was erbt, ist es Einkommen.

epsilon_minus

@Birgit63

Aha, danke. Das war auch meine Vermutung. Dann hat sich das geklärt.

MfG