Keine Aussenbeleuchtung

Begonnen von fishfreak, 13. Januar 2023, 09:49:33

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fishfreak

Ein Bekannter bewohnt ein freistehendes Einfamilienhaus zur Miete, von einem größeren überregionalen Verwaltungsunternehmen.
Nun gehört zum Grundstück ein etwa 25-30m lange Zugang mit 3 Treppen a 4 Stufen zur Straße, der nicht beleuchtet ist.
Es ist dort so dermaßen finster das man ohne Taschenlampe gar nicht da lang gehen kann, ohne sich fies aufs Brettchen zu legen.
Muss da der Vermieter nicht für einen sicheren Zugang mit Beleuchtung sorgen?

terrier

er kann, er muss nicht. Dem Mieter ist die Benutzung einer Taschenlampe zumutbar.

Dazu kommen die Anschaffungs- und Betriebskosten für die ev. Beleuchtung, die voll über die Hausnebenkosten und die Miete auf den Mieter durchschlagen.
Dann doch lieber Taschenlampe.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

fishfreak

Ok, danke sehr für die Antwort. Mein Bekannter hatte an eine Lampe mit Bewegungsmelder gedacht, da geht sonst niemand her, von daher wäre das Ding nur am brennen wenn er oder Familienangehörige daher gehen.
Das ist im Prinzip eine Siedlung mit Einfamilienhäuser im verkehrsberuhigten Bereich, da hat jedes andere Haus sowas installiert, nur bei ihm nicht. Ist aber auch nicht bekannt ob die jeweiligen Mieter die alle selbst dran gebaut haben.
Nun gut, es ist dann so wie es ist.

Ratlos

Grins - und wenn die Batterien der Taschenlampe leer sind bleibt die Familie zu Hause :lol:
Natürlich hat der Vermieter für einen ordentlichen Zugang zum Haus zu sorgen.
Andererseits gibt es diese Lampen mit Bewegungsmelder für recht günstigen Preis z.B. bei Aldi & Co.

FritzLoch

Zitat von: fishfreak am 13. Januar 2023, 09:49:33Ein Bekannter bewohnt ein freistehendes Einfamilienhaus zur Miete, von einem größeren überregionalen Verwaltungsunternehmen.
Nun gehört zum Grundstück ein etwa 25-30m lange Zugang mit 3 Treppen a 4 Stufen zur Straße, der nicht beleuchtet ist.
Es ist dort so dermaßen finster das man ohne Taschenlampe gar nicht da lang gehen kann, ohne sich fies aufs Brettchen zu legen.
Muss da der Vermieter nicht für einen sicheren Zugang mit Beleuchtung sorgen?


Selbstverständlich muss er diesen Gang beleuchten. Die Verkehrssicherungspflicht der ausreichenden Beleuchtung ist für ihn verpflichtend.

Kurzes Schreiben mit entsprechenden Verweis auf gesetzliche Regelung und kurzer Fristsetzung zur Gefahrenabwehr.
Waldschrat Pferdepension e.V.

terrier

Zitat von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 13:00:51Kurzes Schreiben mit entsprechenden Verweis auf gesetzliche Regelung und kurzer Fristsetzung zur Gefahrenabwehr.

belege das bitte mit dem dazugehörigen Gesetzestext mit ausdrücklichem Bezug auf den privaten Vermieter und ein privaten Grundstückszugang. Was du hier sagst trifft nur auf öffentliche Weg und Plätze zu.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

FritzLoch

Zitat von: terrier am 13. Januar 2023, 14:04:06
Zitat von: FritzLoch am 13. Januar 2023, 13:00:51Kurzes Schreiben mit entsprechenden Verweis auf gesetzliche Regelung und kurzer Fristsetzung zur Gefahrenabwehr.

belege das bitte mit dem dazugehörigen Gesetzestext mit ausdrücklichem Bezug auf den privaten Vermieter und ein privaten Grundstückszugang. Was du hier sagst trifft nur auf öffentliche Weg und Plätze zu.


Eigentum verpflichtet! Ausserdem hast du offensichtlich keinerlei Ahnung welche Pflichten der Vermieter/Eigentümmer hat.
In meinem Post sind "Verkehrsicherungspflicht" "Beleuchtung" fett markiert, bemühe die Suche über Google, dort findest du entsprechende Gesetzte (BGB 823, GG Art. 12 Abs. 2 ect.) sowie reichlich Gerichtsurteile.

Ich bezweifel das der TE sich überhaupt aus dem Fenster lehnen wird und den Vermieter zur Erfüllung seiner Pflichten bringen wird, vielmehr wird dieser weiterhin durch die dunkle Nacht stampfen und die Taschenlampe benutzen.
 


Waldschrat Pferdepension e.V.

Ratlos

 :lachen: Das ist der Art. 12 GG:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

DAS TRIFFT ECHT VOLL EN NAGEL AUF DEN KOPF UND RENNT MEILENWEIT AN DER SACHE VORBEI   :lol:
________________________________________________________________
§ 823 betrifft die Schadensersaqtzpflicht,  d.h. es muss erst was passiert sein sprich ein Schaden entstanden sein um den § auszulösen was hier nicht gegeben ist.

Jaja die lieben §§  :lol: Hauptsache sie sind zitiert.

Der TE soll einen freundlichen Brief an den VM schreiben und auf die Gefahren hinweisen, ggf. selbst so eine Leuchte kaufen. Ist allemal besser als einen Streit über Verkehrssicherungspflicht anzufangen.

FritzLoch

Art. 14 Absatz 2

Ich lasse es unverändert zur allgemeinen Belustigung stehen.


Waldschrat Pferdepension e.V.

Ratlos

#9
Wir achten dich wunschgemäß als Paragraphen-Spaßmacher :mocking:
Denn leider stellt auch § 14 Abs. 2 GG keine Verpflichtung zur Beleuchtung des Gehweges durch den VM dar.
Aus Art. 14 schau: >> (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Das Wohl der Allgemeinheit ist nicht von einer Lampe abhängig und begründet keine Pflicht des VM.
Der VM hat zwar tatsächlich eine Verkehrssicherungspflicht. Ein Schild "unbeleuchteter Zugang" oder "Nutzung auf eigene Gefahr" genügt erstmal um das Ganze auf den Nutzer abzuwälzen.
Aber ich kann dir die richtigen §§ nennen wenn es für den TE sinnvoll ist.

Hartzer Rolle

Es gibt nette Leuchten mit Bewegungsmelder und Solarplatte. Da muss noch nicht mal Strom herhalten oder Batterien gewechselt werden.  Ist halt eine einmalige Anschaffung.  Das wäre mir meine Gesundheit schon wert, eh ich mich aufs Fressblatt lege oder ewige Streit mit dem Vermieter habe.

Ratlos

#11
Zitat von: Hartzer Rolle am 13. Januar 2023, 15:15:06Ist halt eine einmalige Anschaffung.  Das wäre mir meine Gesundheit schon wert, eh ich mich aufs Fressblatt lege oder ewige Streit mit dem Vermieter habe
:sehrgut:  :sehrgut:  Diese Außenleuchten mit Bewegungsmelder gibt es im Netz ab 25 €. Dafür lohnt kein Streit,

horst

Zitat von: Ratlos am 13. Januar 2023, 15:05:37Der TE soll einen freundlichen Brief an den VM schreiben und auf die Gefahren hinweisen, ggf. selbst so eine Leuchte kaufen. Ist allemal besser als einen Streit über Verkehrssicherungspflicht anzufangen.
auf jeden Fall, denn wenn er oder jemand von seiner Familie die Treppenstufen hinunterfällt, wäre das nicht so gut. Ein Unfall muss ja der KK gemeldet werden.

Zitat von: fishfreak am 13. Januar 2023, 09:49:33Nun gehört zum Grundstück ein etwa 25-30m lange Zugang mit 3 Treppen a 4 Stufen zur Straße, der nicht beleuchtet ist.
bei einer Haustürbeleuchtung ist ein Bewegungsmelder schnell montiert im eigenen Interesse sollte er schnell sich darum kümmern.

fishfreak

Hab jetzt ne zeitlang gesucht und folgendes gefunden.
ZitatDen Vermieter trifft hier die Pflicht, das Haus und Grundstück, gerade in der Dunkelheit (also nachts auch nach 22 Uhr) ausreichend zu beleuchten, um eine Gefahrensituation, Stürze, Verletzungen, usw. zu vermeiden.
Eine spezielle Gesetzesgrundlage hinsichtlich der Beleuchtung in Mietshäusern ist nicht ersichtlich, jedoch sollte die Verkehrssicherungspflicht im Rahmen von § 823 BGB als Grundlage ausreichen.

Verstehe ich das so richtig? Er muss nicht zwingend eine Lampe installieren aber wenn auf das Möppchen falle und mich verletze muss er zücken?

Ratlos

Zitat von: fishfreak am 13. Januar 2023, 15:40:50Verstehe ich das so richtig? Er muss nicht zwingend eine Lampe installieren aber wenn auf das Möppchen falle und mich verletze muss er zücken
JA, der Sturz (Unfall) lösst die Schadenersatzpflicht aus.
Das entbindet dich aber nicht davon, dem VM die Gefahrenquelle freundlich/höflich aufzuzeigen.