endgültige Festsetzung , Bescheid

Begonnen von sanny, 22. Januar 2023, 20:02:33

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sanny

Hallo zusammen,

ich frage hier für meinen Sohn.

Er hat die endgültige Festsetzung des Bescheides von 03/2022 bis 08.2022 beantragt. Der SB hat nun gerechnet, allerdings ist die Berechnung überhaupt nicht nachvollziehbar.
Es steht nur z.B. 03/2022  Abschließender Leistungsanspruch - Vorläufig erbrachte Leistung - Differenz
und die entsprechenden Zahlen.
Wie soll er nachprüfen welche Zahlen, z.B. Einkommen, zugrunde gelegt wurden.

Muss nicht ein neuer Bescheid ergehen?

Ich habe irgendwann einmal gelesen, dass eine Berechnung nachvollziehbar sein muss. Ich glaube es gab auch einen § dazu.

Wie soll mein Sohn jetzt vorgehen?

Gruss sanny