Einkünfte aus Kapitalerträgen als fiktives Einkommen

Begonnen von divja, 29. Januar 2023, 17:47:49

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divja

Folgende Situation:
Es besteht im Rahmen des Schonvermögens ein Aktiendepot, aus welchem in unregelmäßigen Abständen kleinere zweistellige Beträge an Kapitalerträgen (Dividenden) zufließen.

Es liegt nun ein vorläufiger Bewilligungsbescheid vor, in dem für jeden Monat 100 € fiktives Einkommen angerechnet werden, da ja (aufgrund der vorgelegten Kontoauszüge) Einkünfte aus Kapitalerträgen eingehen KÖNNTEN. Abgezogen werden noch die Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Pauschale... und irgendwie ist die ganze Berechnung unverständlich. Jedenfalls werden Bedarf + KDU nicht in voller Höhe ausgezahlt und damit das Existenzminimum nicht gedeckt.
Lt. Sachbearbeiter würde am Ende des Bewilligungszeitraums (und erneuter Vorlage aller Kontoauszüge) der tatsächliche Bedarf berechnet und nachgezahlt.
Das einbehaltene ,,fiktive Einkommen" fehlt aber natürlich im Budget, da es ja in dieser Höhe gar nicht zufließt.

Dürfen die das lt. Gesetz so machen?
Widerspruch wurde bereits eingereicht, doch das dauert ja auch seine Zeit...

Ottokar

Zitat von: divja am 29. Januar 2023, 17:47:49Dürfen die das lt. Gesetz so machen?
Nein, dürfen die nicht. Berücksichtigt werden darf lt. Gesetz nur Einkommen, das tatsächlich zufließt bzw. zufließen wird.
Die Berücksichtigung von fiktivem Einkommen - also solchem, das möglicherweise in unbekannter Höhe irgendwann im Bewilligungszeitraum zufließen könnte - ist ganz klar unzulässig (BSG Urteil vom 29.11.2012, Az. B 14 AS 161/11 R).
Das JC darf hier wegen möglichem Einkommenszufluss vorläufig bewilligen, aber kein fiktives Einkommen berücksichtigen.
Du solltest hier umgehend Widerspruch einlegen.
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