!SOS!Arbeitsbeginn in 2 Tagen// Krank geworden Sperrfrist droht,bitte um Hilfe

Begonnen von Mandalini, 29. Januar 2023, 21:30:22

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Mandalini



 ALG 1 - Sanktion, Kürzung, Sperrzeit
Vor Arbeitsantritt krank - Kündigung provozieren da Sorge vor Sperrfrist
 Starter*inMandalini  Datum StartVor 43 Minuten  Stichworte (tags)alg 1 krank sperrfrist
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Mandalini
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Vor 43 Minuten
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#1
Ich beziehe aktuell ALG 1 und habe ab dem 2.1.23 einen neuen Job. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass ich aufgrund von psychischen Problemen den Job dort nicht machen möchte. Bin nun auch seit dem 27.1. Bis einschließlich 24.2. krankgeschrieben. Der neue Arbeitgeber weiß Bescheid und möchte morgen mit mir telefonieren. Das Arbeitsamt hat am Freitag gesagt, dass sie erstmal rausbekommen haben, dass ich ab dem 1.2. Wieder arbeite und ich solle mit dem Arbeirgeber spreche .
Ich möchte auf gar keinen Fall diesen Job antreten und habe auch totale Panik vor dem Telefonat. Ich weiß nicht was ich denen sagen soll und wie ich eine Sperrfrist wg  ALG 1 verhindern kann.
Wäre es nicht am besten wenn die mich einfach kündigen? Wenn die das nicht machen, habe ich noch eine andere Möglichkeit? Können die mich verklagen weil ich aufgrund von Krankheit nicht den Job angetreten bin (Vertragsbruch?) und denen ggf auch nichts von meiner psychischen Störung erzählt habe?

Meine Idee war denen zu sagen, ich weiß nicht wann ich wieder gesund bin, dass das auch 6 Monate oder so dauern könne... in der Hoffnung sie würden mich dann kündigen.
Und was ist wenn sie nur einen Aufhebungsvertrag machen wollen? Muss ich den unterschreiben? Oder kann ich sagen, dass die mich bitte kündigen sollen damit ich keine Sperfrist bekomme?

Lieben Gruß an Alle und im Voraus vielen Dank für die schnelle Hilfe

Frau

Wenn du den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kannst, dann lass dir das von deinem Arzt attestieren. Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen dürfte keine Sperrfrist nach sich ziehen.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Ottokar

Zitat von: Frau am 30. Januar 2023, 11:50:19Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen dürfte keine Sperrfrist nach sich ziehen.
Nur wenn diese mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden können.


Zitat von: Mandalini am 29. Januar 2023, 21:30:22Meine Idee war denen zu sagen, ich weiß nicht wann ich wieder gesund bin
Du muss mit dem AG nicht telefonieren. Wenn du telefonierst, solltest du nichts sagen,was er gegen dich verwenden kann.
Wenn du wahrheitsgemäß antwortest, dass du wegen einer psychischen Erkrankung auf unbekannte Zeit arbeitsunfähig bist, wird das sicher reichen.

Zitat von: Mandalini am 29. Januar 2023, 21:30:22Und was ist wenn sie nur einen Aufhebungsvertrag machen wollen?
Das ist äußert unwarscheinlich und würde ich ablehnen.
In der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit gekündigt werden.
Da du länger als 2 Wochen arbeitsunfähig bist, ist eine Kündigung für den AG hier also problemlos möglich, ohne das dem AG Kosten entstehen, ein Aufhebungsvertrag dafür somit überflüssig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Frau

Zitat von: Ottokar am 30. Januar 2023, 12:38:55
Zitat von: Frau am 30. Januar 2023, 11:50:19Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen dürfte keine Sperrfrist nach sich ziehen.
Nur wenn diese mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden können.

Stimmt, mein zweiter Satz bezog sich auf den ersten (mit dem ärztlichen Attest) - es hätte heißen müssen: "Eine Eigenkündigung aus gesundheitlichen Grüde dürfte dann keine Sperrfrist nach sich ziehen."
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Mandalini

Vielen lieben Dank schon einmal an euch für die schnelle Rückmeldung. Das heißt, ich muss nun einfach abwarten, bis die Kündigung kommt. Oder bedarf es nicht mal eine Kündigung, da ein Arbeitsverhältnis gar nicht zustande gekommen ist, da ich vor Antritt des ersten Tages (und bevor ich von dem AG angemeldet wurde) krankgeworden bin?

Lieben Gruß

Ottokar

Das Arbeitsverhältnis ist mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag, oder - wenn es einen solchen nicht gibt - mit mündlichem Angebot und Annahme zustande gekommen.
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Mandalini

Vielen lieben Dank für die schnellen Rückmeldungen. Ich habe da noch eine Frage.
Ich habe eben meine Kündigung erhalten mit der Kündigungsfrist von 2 Wochen also zum 13.2.2023. Die AfA  sagt, dass dies sehr untypisch ist da ich die Arbeit gar nicht angetreten habe. Bin ich nun 2 Wochen dort angestellt und muss much bei der AfA  für zwei Wochen abmelden und der Krankenkasse bescheid geben, damit ich Krankengeld erhalte? Weil rein theoretisch muss mich der AG  der mich heute gekündigt hat (Arbeitsbeginn morgen den 1.2.) Ja dann erstmal anmelden. Oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dabk im Voraus für eure Mühe

Ottokar

Zitat von: Mandalini am 31. Januar 2023, 12:31:50Ich habe eben meine Kündigung erhalten mit der Kündigungsfrist von 2 Wochen also zum 13.2.2023. Die AfA  sagt, dass dies sehr untypisch ist da ich die Arbeit gar nicht angetreten habe.
Ob untypisch oder nicht, es ist rechtlich vollkommen OK.

Zitat von: Mandalini am 31. Januar 2023, 12:31:50Bin ich nun 2 Wochen dort angestellt und muss much bei der AfA  für zwei Wochen abmelden und der Krankenkasse bescheid geben, damit ich Krankengeld erhalte?
Genau das. Außerdem neue Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung bei der AfA:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
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