Was kann ich wo beantragen?

Begonnen von Bubu, 30. Januar 2023, 10:27:02

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Bubu

Hallo zusammen,

aufgrund mehrerer Monate ausstehenden Gehaltes habe ich meine Arbeitsstelle fristlos gekündigt. Im Vorfeld habe ich Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten und werde Stand jetzt keine Sperrzeit erhalten. Vor der Kündigung habe ich die geforderte Frist von 14 Tagen gesetzt, um meinem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, noch zu reagieren. Wie seit Monaten, hat er mich jedoch ignoriert.

Soweit grob zur Vorgeschichte. Arbeitslos gemeldet habe ich mich inzwischen persönlich und Arbeitslosengeld habe ich online beantragt. Die Dame bei der Agentur für Arbeit hat mir geraten, mich an das Jobcenter zu wenden, da ich aktuell keine finanziellen Mittel mehr habe und die Bearbeitung des Antrags auf Arbeitslosengeld aber etwas dauern kann.

Mit dem Jobcenter werde ich heute Kontakt aufnehmen. Ich habe aber bisher absolut keine Ahnung, aus welchem Topf vom Staat mir Hilfe in meinem Fall zusteht. Ich möchte gar nichts geschenkt bekommen. Sobald Geld von der Agendtur für Arbeit kommt, zahlen die ja rückwirkend und ich könnte eine Überbrückung zurückzahlen. Da ich annehme, dass auch die Bearbeitung eines Antrags auf Bürgergeld dauert (auch wenn das nur Übergangsweise benötigt wird), ist meine Frage:

Gibt es eine Stelle/ Möglichkeit relativ schnell und (zunächst) unbürokratisch Hilfe zu bekommen, bzw. das Verfahren beim Jobcenter irgendwie zu beschleunigen?

Viele Grüße,

Bubu

Ottokar

Zitat von: Bubu am 30. Januar 2023, 10:27:02Gibt es eine Stelle/ Möglichkeit relativ schnell und (zunächst) unbürokratisch Hilfe zu bekommen, bzw. das Verfahren beim Jobcenter irgendwie zu beschleunigen?
Nur mit Migrationshintergrund.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Bubu

Zitat von: Bubu am 30. Januar 2023, 10:27:02Möglichkeit relativ schnell und (zunächst) unbürokratisch Hilfe zu bekommen, bzw. das Verfahren beim Jobcenter irgendwie zu beschleunigen?
Mit viel Glück wenn
du bei Antragstellung gleich schriftlich begründest (ähnlich wie hier) und den Antrag auf eine darlehensweise vorläufige Bewilligung auslegst in etwa so wie im Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers beschrieben.
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.

Die §§ 42 und 43 SGB I gelten jedoch nicht im laufenden Leistungsbezug, hier zählen allein § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II, also Zahlung als Darlehen oder vorläufige Entscheidung.

Da heute der 30te ist also noch Heute allerspätestens Morgen stellen wenn du für den Januar auch Geld benötigst. Ansonsten fällt ab dem 01.02. der Januar raus.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bubu

Vielen Dank für Eure Antworten.

@Ottokar
Migrationshintergrund liegt bei mir nicht vor.

@Fettnäpfchen
Danke für den Hinweis zur Möglichkeit eines Darlehens. Ich werde morgen beim Jobcenter vorstellig und werde direkt nach dieser Möglichkeit fragen.