Zustimmungserklärung bei Mieterhöhung - kann das zum Problem werden?

Begonnen von Iwan, 30. Januar 2023, 12:07:39

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Iwan

Unser Vermieter will die Miete um 50€ monatl. erhöhen da diese weit unter dem Ortsdurchschnitt liegt.
Dafür braucht er von uns eine Zustimmung. Verweigern wir diese muss er auf diese klagen (s. https://www.mietrecht.org/mieterhoehung/mieterhoehung-zustimmungsklage/)

Meine Angst jetzt: Wenn wir direkt zustimmen kommt dann das Jobcenter daher und sagt "ihr habt zugestimmt, selbst schuld!" oder ist das kein Problem?

FritzLoch

Nun ja, dass Mieterhöhungsverlangen müsste einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Ein Blick in den Mietspiegel vergleichbarer Objekte kann schon eine gewisse Richtung der Richtigkeit vorgeben. Insb wäre zu Prüfen, wann die letzte Anpassung der Miete vorgenommen wurde (Regel: 3 Jahre /20%), sollte innerhalb diesem Zeitraum diese bereits beispielsweise um 15% erhöht worden sein, so kann diese Erhöhung nur noch 5% betragen. Also man kann als Mieter schon die Richtigkeit überprüfen. Der Mietspiegel ist sozusagen die Grenze der Gier eines Vermieters.

In der Zustimmungsfrist sollte Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen werden um weiteres zu klären, diese haben eine Beratungspflicht.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ottokar

Zitat von: FritzLoch am 30. Januar 2023, 12:23:52In der Zustimmungsfrist sollte Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen werden um weiteres zu klären, diese haben eine Beratungspflicht.
Die erstreckt sich aber nicht auf Mietvertragsrecht.


Ich würde auf Nummer sicher gehen und die Mieterhöhung von einem Mietrechtsanwalt prüfen lassen.
Dafür kann man beim Amtsgericht Beratungshife beantragen.
Wenn der sagt, dass die OK ist, kann man zustimmen und dem JC entsprechend mitteilen, das die Mieterhöhung von einem Mietrechtsanwalt geprüft und für zulässig befunden wurde.
Sollte der Anwalt zu dem Ergebnis kommen, dass die Mieterhöhung nicht zulässig ist, sollte man dieser natürlich nicht zustimmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Iwan

Zitat von: Ottokar am 30. Januar 2023, 12:24:24
Zitat von: FritzLoch am 30. Januar 2023, 12:23:52In der Zustimmungsfrist sollte Kontakt mit dem Jobcenter aufgenommen werden um weiteres zu klären, diese haben eine Beratungspflicht.
Die erstreckt sich aber nicht auf Mietvertragsrecht.


Ich würde auf Nummer sicher gehen und die Mieterhöhung von einem Mietrechtsanwalt prüfen lassen.
Dafür kann man beim Amtsgericht Beratungshife beantragen.
Wenn der sagt, dass die OK ist, kann man zustimmen und dem JC entsprechend mitteilen, das die Mieterhöhung von einem Mietrechtsanwalt geprüft und für zulässig befunden wurde.
Sollte der Anwalt zu dem Ergebnis kommen, dass die Mieterhöhung nicht zulässig ist, sollte man dieser natürlich nicht zustimmen.

Das ist die erste Mieterhöhung in 8 Jahren von 290 auf 340€ (Kaltmiete). Wohnungen findet man hier nie zu dem Preis, also müsste definitiv korrekt so sein.

Ottokar

Zitat von: Iwan am 30. Januar 2023, 12:44:18Das ist die erste Mieterhöhung in 8 Jahren von 290 auf 340€ (Kaltmiete).
Das sind weniger als 20%, sollte also dahingehend schon mal zulässig sein.
Wenn dann noch die Höhe der ortsüblichen Vegleichsmiete für solche Wohnungen bei mindestens 340€ liegt, sollte es auch da zulässig sein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jens123

Wenn die Mieterhöhung gerechtfertigt/begründet ist, kann der Vermieter die Zustimmung verlangen. Wird diese verweigert, kann der Vermieter die Zustimmung einklagen; mit der Konsequenz, dass der Mieter die Verfahrenskosten zu tragen hat.

Wenn sich die Erhöhung innerhalb der ortsüblichen Mietgrenzen bewegt und diese Merkmale zutreffen,:

"Maximal alle 15 Monate darf eine Erhöhung zur Vergleichsmiete durchgeführt werden. Binnen drei Jahren darf die Miete um maximal 20 Prozent erhöht werden. In manchen Regionen liegt diese sogenannte ,,Kappungsgrenze" sogar bei nur 15 Prozent." (https://www.hausundgrund.de/mieterhoehung-richtig-formulieren)

kann die Zustimmung nicht verwehrt werden und das JC wird die neue Mietehöhe dann berücksichtigen (müssen). Du brauchst dir also keine Gedanken machen.

Hary

Zitat von: jens123 am 30. Januar 2023, 13:43:31Wenn die Mieterhöhung gerechtfertigt/begründet ist, kann der Vermieter die Zustimmung verlangen. Wird diese verweigert, kann der Vermieter die Zustimmung einklagen; mit der Konsequenz, dass der Mieter die Verfahrenskosten zu tragen hat.

Das st absolut richtig. Wenn die Erhöhung im zulässigen Rahmen ist, dann hast du quasi keine andere Wahl als entweder selber zuzustimmen, oder ein Gericht wird dem Vermieter Recht geben. Es ist im Prinzip keine Frage ob du dem zustimmst, sondern für den Vermieter eine Art Bestätigung dass du es bekommen hast und es zulässig ist. Vom Jobcenter gibt es dann keine Probleme wegen deiner Zustimmung, da sie ein Verfahren ohnehin nicht zahlen würden :)

Nur bei den Nebenkosten solltest du dich vom Vermieter einseitig neu festsetzen lassen (bei absehbarer Nachzahlung geht das).

Fred

Ein schlauer Vermieter wird immer weniger Miete verlangen, als er könnte. Lieber behalte ich mir gute Mieter anstatt dieser permanente Mieterwechsel. Ich kenne Fälle, in denen die Vermieter nach jedem Wechsel erst tausende von Euros in die Wohnung stecken mussten.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

FritzLoch

Nicht ganz unwichtig sind die verpflichtenden 3 Vergleichswohnungen anzugeben an welchen sich das Mieterhöhungsverlangen orientiert, wobei nur das unterste Preisniveau herangezogen werden darf. Natürlich sind Angaben wie Straße/Hausnummer und Etage anzugeben sowie (lt. Urteil) auch die Namen der Mieter

Wer 8 Jahre seinen Wohnraum nicht an die ortsüblichen Mieten angepasst hat, hat sich mit der Aussattung/Qualität deiner Immobilie stets am unteren Ende befunden. Wer nichts gemacht hat, begründet jetzt nicht plötzlich eine Anpassung.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ottokar

Deshalb der Hinweis, die Mieterhöhung von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen zu lassen, bevor man ihr zustimmt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.