Neuer Job ab Mitte Februar. Anrechnung der Einnahmen wie lange?

Begonnen von Gretchen, 31. Januar 2023, 18:10:21

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Gretchen

Hallo, ich habe ab 15.02.23 eine neue Arbeitsstelle und bin folglich nach dem 14.02.23 aus dem Leistungsbezug. Das Bürgergeld für Februar ist bereits auf meinem Konto. Ich nehme an, das Jobcenter meldet sich selbst, um die zu viel überwiesenen Leistungen zurückzufordern.

Bisher habe ich immer die Anlage EKS abgegeben, die würde normal zum 31.03.23 abgerechnet. Ich nehme weiterhin an, die Berechnung endet dann auch am 14.02.23 und die Einnahmen, die nach dem 15.02.23 auf mein Konto eingehen werden nicht mehr angerechnet?

Oder kann das Jobcenter im ganzen Februar noch meine Einnahmen und auch das Gehalt, sollte es am letzten Februartag auf mein Konto eingehen, anrechnen? Vielen Dank für Eure Antworten!


Ottokar

Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 18:10:21Hallo, ich habe ab 15.02.23 eine neue Arbeitsstelle und bin folglich nach dem 14.02.23 aus dem Leistungsbezug.
Nö, bist du nicht. Raus bist du erst ab dem Monat, in welchem dir Einkommen zufließt, das deine Hilfebedürftigkeit beendet.
Das JC wird feststellen, ab wann dein Anspruch entfällt (verm. spätestens zum 01.04.2023), und von dir dann für den Bewilligungszeitraum eine EKS fordern.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gretchen

Zitat von: Ottokar am 31. Januar 2023, 20:22:52Nö, bist du nicht. Raus bist du erst ab dem Monat, in welchem dir Einkommen zufließt, das deine Hilfebedürftigkeit beendet.
Das JC wird feststellen, ab wann dein Anspruch entfällt (verm. spätestens zum 01.04.2023), und von dir dann für den Bewilligungszeitraum eine EKS fordern.

Das verstehe ich nicht? Ich habe ab 15.02.23. eine Arbeitsstelle und melde mich zum 14.02.23. beim Jobcenter ab. Warum sollte das Jobcenter mir mein Einkommen bis März noch anrechnen und abziehen dürfen? Ich beziehe keine Leistungen mehr. Kannst du mir bitte einen Paragraf nenne, auf dem du deine Antwort begründest. Vielen herzlichen Dank!

Sheherazade

Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 20:57:30Ich beziehe keine Leistungen mehr.

Du hast die Leistung für Februar bereits erhalten, demnach prüft das Jobcenter auch noch ob du im Februar noch Einkommen hast. Verzichten kannst du bestenfalls ab März auf das ALGII, sofern dein Einkommen nicht bedarfsdeckend ist. Hast du kein Einkommen, kommt auch keine Rückforderung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gretchen

Okay, wenn das Jobcenter den gesamten Februar in die Berechnung einbezieht, werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.

Hary

Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 21:40:26werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.
Vorsicht! Es kommt vor allem darauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Wenn dort vereinbart ist dass im laufenden Monat gezahlt wird, dann kann er nicht einfach mal so im Folgemonat zahlen. Damit kann er (und nebenbei auch du) in Teufelsküche kommen. Er wird sich vermutlich auch aus eigenem Risiko nicht darauf einlassen, da er rechtlich gesehen bereits im Verzug ist wenn der 28.02 vereinbart ist und erst am 01.03. gezahlt wird. Du könntest also entsprechend Verzugszinsen fordern. Dazu kommen noch weitere mögliche Konsequenzen die ein Arbeitgeber bei einem unbekannten neuen Arbeitnehmer wohl nicht eingehen wird. Zum anderen finden es die Behörden auch nicht lustig wenn du zu ihrem Nachteil deinen Zufluss manipulierst. Es ist nicht unüblich dass sich irgendwer verplappert oder einem anderen eins auswischen will.

Gretchen

Zitat von: Hary am 31. Januar 2023, 23:22:02Vorsicht! Es kommt vor allem darauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Im Arbeitsvertrag steht nicht wie, wann das Gehalt gezahlt wird.

Zitat von: Hary am 31. Januar 2023, 23:22:02Zum anderen finden es die Behörden auch nicht lustig wenn du zu ihrem Nachteil deinen Zufluss manipulierst. Es ist nicht unüblich dass sich irgendwer verplappert oder einem anderen eins auswischen will.

Ich finde es auch nicht lustig, wenn das Jobcenter mein Gehalt für Februar zu meinem Nachteil haben will. Wie soll ich meine laufenden Unkosten für März decken, wenn kein Geld da ist? Da geht es nicht um eins auswischen  :scratch:

Harald53

Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 00:20:28Ich finde es auch nicht lustig, wenn das Jobcenter mein Gehalt für Februar zu meinem Nachteil haben will. Wie soll ich meine laufenden Unkosten für März decken, wenn kein Geld da ist? Da geht es nicht um eins auswischen  :scratch:

Das ist eben leider das "Zuflussprinzip".
Deshalb tun sich mMn auch viele (mich inbegriffen) schwer überhaupt wieder eine Arbeit aufzunehmen.
Denn wer will schon gerne Schulden machen um arbeiten zu "dürfen"

OLD-MAN

Zitat von: Harald53 am 01. Februar 2023, 02:04:20Denn wer will schon gerne Schulden machen um arbeiten zu "dürfen"

Erstens könnte man ja Rücklagen haben!

Zweitens wird wieder einmal ganz vergessen, das am Anfang dieses Leistungsbezuges 2x Geld eingeht!

Drittens ist Arbeiten und 1 Monat Leistungsbezug als Darlehen besser als dauerhaft Bürgergeld.

Harald53

Zitat von: OLD-MAN am 01. Februar 2023, 02:19:42Erstens könnte man ja Rücklagen haben!
Schaffen wohl die wenigsten im Leistungsbezug noch Rücklagen aufzubauen.

Zitat von: OLD-MAN am 01. Februar 2023, 02:19:42Zweitens wird wieder einmal ganz vergessen, das am Anfang dieses Leistungsbezuges 2x Geld eingeht!
War bei mir ebenfalls nicht der Fall, habe mein letztes Gehalt als ich aus der Firma ausgeschieden bin erst am 07. des nachfolgenden Monats bekommen. (Endabrechnung)
Von daher auch hier schön angerechnet worden am Anfang des Leistungsbezuges.
Nichts mit 2x Geld.

Sheherazade

Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 21:40:26Okay, wenn das Jobcenter den gesamten Februar in die Berechnung einbezieht, werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.

Du rechnest für einen halben Monat Arbeit mit einem bedarfsdeckenden Gehalt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary

Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 00:20:28Ich finde es auch nicht lustig, wenn das Jobcenter mein Gehalt für Februar zu meinem Nachteil haben will. Wie soll ich meine laufenden Unkosten für März decken, wenn kein Geld da ist? Da geht es nicht um eins auswischen  :scratch:

Das siehst du aber falsch. Du bekommst für Februar das Geld ja bin Jobcenter bereits Ende Januar. Wenn du Ende Februar deinen Lohn bekommst, dann hat du zweimal Geld bekommen in einem Monat. Das ist also so korrekt. Das Problem ist mir aber trotzdem klar. Du musst Februar von der Leistung leben. An März musst du vom Lohn leben, aber gleichzeitig musst du das Geld vom Vormonat zurückzahlen. Das führt in der Praxis zu Problemen.

Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 07:33:23
Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 21:40:26Okay, wenn das Jobcenter den gesamten Februar in die Berechnung einbezieht, werde ich folglich meinen neuen Arbeitgeber bitten, mir mein Gehalt für Februar im März auszuzahlen, damit ich das erste Gehalt nicht angerechnet bekomme.


Du rechnest für einen halben Monat Arbeit mit einem bedarfsdeckenden Gehalt?
Das wäre nicht ungewöhnlich bei Vollzeit und Single Haushalt. Ich hatte damals auch zu einem 1. Angefangen, Geld gibt es jeden Monat zum 15. im ersten Monat habe ich also auch erst einen halben Monat gearbeitet, aber trotzdem volles Geld bekommen.

Birgit63

Ganz ehrlich, mir wäre der Job viel wichtiger. Das Geld kann man in Raten zurückzahlen. Keiner verlangt, dass man das in einem Rutsch bezahlt. Warum freut man sich nicht einfach über den neuen Job?

Gretchen

Zitat von: OLD-MAN am 01. Februar 2023, 02:19:42Zweitens wird wieder einmal ganz vergessen, das am Anfang dieses Leistungsbezuges 2x Geld eingeht!
Zitat von: Hary am 01. Februar 2023, 08:09:55Das siehst du aber falsch. Du bekommst für Februar das Geld ja bin Jobcenter bereits Ende Januar. Wenn du Ende Februar deinen Lohn bekommst, dann hat du zweimal Geld bekommen in einem Monat. Das ist also so korrekt.

Das Geld, das im Februar überbezahlt wird, holt sich das Jobcenter wieder zurück. Falsche Denkweise.


Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 07:33:23Du rechnest für einen halben Monat Arbeit mit einem bedarfsdeckenden Gehalt?

Das Gehalt ist fast bedarfsdeckend.

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Im umgekehrten Fall, würde ich vom Jobcenter, wenn ich mich ab Mitte eines Monats arbeitslos melden, auch nur anteilig das Bürgergeld bekommen.

Ottokar

Zitat von: Gretchen am 31. Januar 2023, 20:57:30Ich beziehe keine Leistungen mehr.
Natürlich beziehst du weiter Leistungen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach der Leistungsanspruch im SGB II bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit endet.
Es gibt aber sehr wohl eine gesetzliche Regelung, wonach Einkommen den Leistungsanspruch im SGB II mindert: §§ 11 bis 11b SGB II.
Im SGB II geht es um die Bedarfsdeckung Erwerbsfähiger, das schließt Erwerbstätige natürlich mit ein, deren zu berücksichtigendes Einkommen nicht ausreicht um ihren existenziellen Grundbedarf zu decken.

Zitat von: Gretchen am 01. Februar 2023, 11:03:08Das Gehalt ist fast bedarfsdeckend.
Dann kann von Gesetzes wegen der Anspruch nicht entfallen.
Solange Hilfebedürftigkeit besteht, besteht der Anspruch weiter fort, solange bis der Bewilligungszeitraum endet, oder man mit Wirkung zum nächsten Monatsersten den Verzicht auf die Leistung nach § 46 Abs. 1 SGB I erklärt.
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