Keine Übernahme der neuen Mietkosten JC will nur die alte Miete zahlen

Begonnen von janah_fringa, 04. Februar 2023, 19:35:37

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janah_fringa

Hallo liebe Leute

wir wurden letztes Jahr wegen Eigenbedarf gekündigt. Es war unmöglich eine neue Wohnung zu finden die den Mietspiegel entsprechen kurz bevor wir obdachlos wurden aber wir eine neue Wohnung gefunden, mussteb aber schnell handeln sonst wäre die Wohnung an jemand anderes gegangen. Die kosten sind aber höher als die angemessen kosten. Das Jobcenter will jetzt nur die akte Miete zahlen mit der Begründung das die Wohnkosten unangemessen sind. Jetzt sind wir verzweifelt da die alte Wohnung viek kleiner waren und wir jetzt aus eigne Tasche 900 Euro bezahlen sollen.

Eigentlich haben wir damit gerechnet das mindestens die Kosten übernommen werden die uns als 6 Personen Haushalt zustehn. Die alte Wohnung ist noch von der Zeit wo wir noch ein 2 Personenhaushalt waren und deshalb ist die so niedrig gewesen. Ich bitte um eure Hilfe und Rat was ich tun kann.

Fred

Hier macht es sich das Jobcenter bisschen sehr einfach.

Generell würde mich interessieren, was ist, wenn man tatsächlich wohnungslos wird, weil man keine neue angemessene Wohnung findet.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Hary

Dann hättest du die Übernahme der Kosten für eine Obdachlosenunterkunft welche übernommen werden. Das wäre natürlich die denkbar schlechteste Variante.

Sophiagirl

Moin,

man bräuchte eigentlich ein paar mehr Infos ist es dasselbe JC, warum ging es nicht anders usw.

Sheherazade

Zitat von: janah_fringa am 04. Februar 2023, 19:35:37Eigentlich haben wir damit gerechnet das mindestens die Kosten übernommen werden die uns als 6 Personen Haushalt zustehn. Die alte Wohnung ist noch von der Zeit wo wir noch ein 2 Personenhaushalt waren und deshalb ist die so niedrig gewesen.

Das heißt, ihr habt euch vor der Wohnungssuche nicht die Notwendigkeit des Umzuges bestätigen lassen vom Jobcenter?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

janah_fringa

#5
@
Zitat von: Sheherazade am 05. Februar 2023, 10:01:44
Zitat von: janah_fringa am 04. Februar 2023, 19:35:37Eigentlich haben wir damit gerechnet das mindestens die Kosten übernommen werden die uns als 6 Personen Haushalt zustehn. Die alte Wohnung ist noch von der Zeit wo wir noch ein 2 Personenhaushalt waren und deshalb ist die so niedrig gewesen.

Das heißt, ihr habt euch vor der Wohnungssuche nicht die Notwendigkeit des Umzuges bestätigen lassen vom Jobcenter?

Das JC war darüber in Kenntnis das wir die Eigenbedarfskündigung hatten und wusste auch das wir kurz davor waren in die Obdachlosigkeit zu kommen
Zitat von: Sylvergirl am 05. Februar 2023, 09:38:25Moin,

man bräuchte eigentlich ein paar mehr Infos ist es dasselbe JC, warum ging es nicht anders usw.

Ja das ist das selbe JC, es ging nicht anders da der Sozial Wohnungsmarkt hier einfach keine Chance geboten hat, zumal die Wohnungsgesellschaften uns nichts geben wollten da einer von in Privatinsolvenz ist. Wir haben eine Absage nach der anderen bekommen waren auf den Wohnungsmarkt chancenlos aus Zufall durch ein Freund und viel Glück haben wir doch was angeboten bekommen. Und da wir 4 Schulpflichtige Kinder haben mussten wir schnell handeln bevor wir dann in die Obdachlosigkeit gekommen wären. Was ich noch hinzufügen möchte, das JC wusste auch schon das die Frist abgelaufen war 2 Monate und der Vermieter berreits eine Räumungsklage beim Gericht beantragt hat.

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 05. Februar 2023, 10:01:44Das heißt, ihr habt euch vor der Wohnungssuche nicht die Notwendigkeit des Umzuges bestätigen lassen vom Jobcenter?
Hier vollkommen überflüssig.

Zitat von: janah_fringa am 04. Februar 2023, 19:35:37wir wurden letztes Jahr wegen Eigenbedarf gekündigt.
Die Anerkennung der max. angemessenen KdUH der neuen Wohnung ist hier keine Anspruchsvoraussetzung, da der Umzug erforderlich und das JC deshalb zur Anerkennung gesetzlich verpflichtet ist.
Aufgrund der Vermieter-Kündigung besteht Anspruch auf Anerkennung der für 6 Personen max. angemessenen KdUH. Sowohl nach Gesetz als auch BSG Rechtsprechung.
Die Kostenbegrenzung auf die KdUH der gekündigten Wohnung ist klar rechtswidrig, da die dafür lt. Gesetz erforderliche Voraussetzung (Umzug ist nicht erforderlich) eindeutig fehlt.
Ich würde gegen die Kostenablehnung/-begrenzung sofort Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht beantragen, das JC zur einstweiligen Anerkennung und Zahlung der tatsächlichen KdUH zu verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


janah_fringa

@Ottokar danke erstmal für deinen Beitrag. Ich habe mir das auch so gedacht wie du es beschrieben hast. Ich wäre sogar glücklich wenn die uns wenigstens das schicken was als angemessen gilt. Eine Sache habe ich noch vergessen zu erwähnen die Nebenkosten der alten Wohnung waren sogar höher als die von der neuen und das JC hat ganz frech die  geringeren Nebenkosten geschickt d.h. wir haben somit sogar weniger bekommen als voher.

janah_fringa

Wir haben nochmal mit den Sachbearbeiterin gesprochen und sie sagte sie sei dazu verpflichtet nur die alte Miete zu übernehmen. Wir sollen jetzt (schon passiert) Wiederspruch einlegen, denn nur ihre Vorgesetzte ist in der Lage über sowas zu entscheiden...Stimmt das so? Muss man echt Wiederspruch einlegen obwohl eine Obdachlosigkeit droht, damit das JC wenigstens die angemessen bzw. tatsächlichen Kosten übernimmt?

LG

Kopfbahnhof

Zitat von: janah_fringa am 13. Februar 2023, 04:51:28sie sagte sie sei dazu verpflichtet nur die alte Miete zu übernehmen.
Völliger Blödsinn.
Das JC muss auf jeden Fall die Kosten tragen, wie es die örtlichen KdU vorsehen.

Wann ihr irgendwo mal zu welchen Kosten gewohnt habt, ist völlig egal.
Zitat von: janah_fringa am 13. Februar 2023, 04:51:28Muss man echt Wiederspruch einlegen
Wenn es schon einen Bescheid dazu gibt ja.

Zitat von: janah_fringa am 13. Februar 2023, 04:51:28obwohl eine Obdachlosigkeit droht
Gibt es schon einen Mietvertrag, dann auf zum SG Antrag auf Rechtsschutz stellen.

Fred

Wie traurig mittlerweile in diesem Land. Jeder bekommt Obdach, nur die eigene Bevölkerung nicht.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

janah_fringa

@Kopfbahnhof Ja es gibt es bereits ein Mietvertrag. Hätten wir den Mietvertrag nicht sofort unterschrieben, wäre die Wohnung an jmd anderes gegangen (es waren übrigens 30 Leute in der engeren Wahl)

Wir warten jetzt auf die Antwort vom Wiederspruch und falls die es nicht genehmigen gehen wir sofort zum SG.

Ohne euch darauf fest nageln zu wollen aber wie würdet ihr unsere Chancen einschätzen das die tatsächlichen Kosten übernommen werden bzw wenigstens die Kosten die uns zu stehen?

@Fred du sagst es, es ist einfach nur noch traurig wie man mit sein Volk umgeht zumal ich nicht wissen will was es gekostet hätte wenn wir keine Wohnung gefunden hätten und in eine Notunterkunft bzw. Motel gegangen wären. Und wie gesagt wäre der Umzug nicht nötig gewesen hätte ich sogar Verständnis für die Entscheidung, aber wenn Obdachlosigkeit als Ergebnis einer Eigenbedarfskündigung kein wichtiger Grund ist, dann weiß ich auch nicht mehr.

Ich danke euch allen die mir hier antworten. Ihr seid eine tolle Community

Kopfbahnhof

Zitat von: janah_fringa am 20. Februar 2023, 16:42:37warten jetzt auf die Antwort vom Wiederspruch
So lange könnt ihr evtl. ja gar nicht warten.
Man kann auch gleich zum SG gehen.
Zitat von: janah_fringa am 04. Februar 2023, 19:35:37as mindestens die Kosten übernommen werden die uns als 6 Personen Haushalt zustehn
Zumindest das muss JC erst mal zahlen, beim Rest kommt es etwas darauf an wie viel drüber über den KdU vor Ort.
Zitat von: janah_fringa am 20. Februar 2023, 16:42:37Hätten wir den Mietvertrag nicht sofort unterschrieben, wäre die Wohnung an jmd anderes gegangen
Da hier akut Obdachlosigkeit gedroht hatte, hätte ich wohl auch unterschrieben. (außer die Wohnung ist extrem über den KdU)

Zitat von: janah_fringa am 20. Februar 2023, 16:42:37raurig wie man mit sein Volk umgeht
Leider ja, mit einem Pass aus der UA hättet ihr keine Probleme mit den KdU.
Da die Kommunen nicht mehr wissen wo hin, mieten die alles an was sie bekommen können, egal wie teuer.

Wenn der MV klar ist, ist doch sicher der Umzug auch schon klar?

janah_fringa

Ja Umzug ist auch schon durch, zur Zeit ist es so das die Miete+NK das ganze Bürgergeld auffrisst und wir vom Kindergeld und verwandte die uns Verpflegung spenden leben. Es ist nicht viel drüber ca 350 Euro, alles wäre ja kein Problem wenn das JC wenigstens  die KdU die uns zu steht bezahlen würde dann müssten wir "nur 350-400 Euro" selber zahlen. Aber so ist das auf dauer einfach nicht machbar. Wie gesagt die kündigte Wohnung wurde damals von uns angemietet da hatten wir nicht mal Kinder

Kopfbahnhof

Zitat von: janah_fringa am 20. Februar 2023, 17:19:23ist nicht viel drüber ca 350 Euro
Für mich klingt es schon viel, aber ich kenne auch nicht eure KdU vor Ort.

Zitat von: janah_fringa am 20. Februar 2023, 17:19:23das die Miete+NK das ganze Bürgergeld auffrisst
Ein Grund mehr gleich zum SG zu gehen.
Wie schon geschrieben, dass JC kann sich 3 Monate Zeit bei eurem Widerspruch lassen.