Fragen zur neuen Arbeitsstelle, dem Gehalt und dem Einstiegsgeld

Begonnen von FromHerotoZero, 10. Februar 2023, 19:30:23

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FromHerotoZero

Hallo!

Ich war Langzeitarbeitsloser (+7 Jahre) und habe jetzt, da ich eine neue Arbeitsstelle zum 01.02.23 gefunden habe, ein paar Fragen als Neuling:

1.) Wie genau verhält es sich jetzt mit dem Einstiegsgeld?
Es wurde mir nur vom 01.02.23 bis 31.07.23 bewilligt. Gibt es Möglichkeiten das zu verlängern?

Auf der Bundesagentur für Arbeit steht:

ZitatEinstiegsgeld erhalten Sie für höchstens 24 Monate. Es wird zu Beginn eines Monats ausgezahlt und ist anrechnungsfrei.

Und im Schreiben vom Jobcenter steht:

ZitatIhr Antrag vom XXX auf Förderung der Aufnahme Ihrer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung bei Firma xxx als xxx wird in Höhe von
251,00 Euro pro Fördermonat für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.07.2023 bewilligt. Die Förderentscheidung wird einmalig und für den gesamten Bewilligungszeitraum getroffen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Begründung:
Die Entscheidung beruht auf § 16b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie der Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld (ESG-V) und erfolgte unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die gewährte Leistung unterstützt Sie finanziell bei der Aufnahme Ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und kann erbracht werden, wenn es für erforderlich gehalten wird, um Ihre Hilfebedürftigkeit prognostisch dauerhaft zu überwinden. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Das Einstiegsgeld wird pauschal bemessen (§ 2 ESG-V).
Sie gehören zur besonders geförderten Personengruppe der Langzeitbezieher im Rahmen unseres lokalen Arbeitsmarktprogramms. Daher können für Ihre Förderung die Regelungen des § 2 ESG-V in Anspruch genommen werden. Bei Teilmonaten wird das Einstiegsgeld anteilig erbracht.

2.) Kriege ich das Bürgergeld jetzt in diesem Monat gestrichen? Weil am 31.01.23 bekam ich noch Geld.
Und mein Gehalt wird wohl, so wie ich das verstanden habe, erst nächsten Monat zum 15. ausgezahlt?

In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
Zitat§ 5 Vergütung

Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt ist fällig am 15. des Folgemonats. Abrechnungszeitraum (im Folgenden AZ) ist der 01. des Monats bis zum letzten des laufenden Monats.

Fettnäpfchen

FromHerotoZero

Zitat von: FromHerotoZero am 10. Februar 2023, 19:30:231.) Wie genau verhält es sich jetzt mit dem Einstiegsgeld?
Es wurde mir nur vom 01.02.23 bis 31.07.23 bewilligt. Gibt es Möglichkeiten das zu verlängern?
Damit kenne ich mich zu wenig aus, allgemein heißt es dass das Verhandlungssache ist, aber ich fürchte das da gilt was im Bescheid steht.

Zitat von: FromHerotoZero am 10. Februar 2023, 19:30:232.) Kriege ich das Bürgergeld jetzt in diesem Monat gestrichen? Weil am 31.01.23 bekam ich noch Geld.
Und mein Gehalt wird wohl, so wie ich das verstanden habe, erst nächsten Monat zum 15. ausgezahlt?
Du bekommst das Geld im voraus also Ende diesen Monats für März.
Eigentlich müsstest du im Ende Januar für den Zeitraum ab 01.02. auch schon das Einstiegsgeld bekommen haben.
und ab März wird dann gerechnet ob du noch Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast denn ab Gehaltszufluß gilt das Zuflußprinzip.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FromHerotoZero

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 16:26:16Damit kenne ich mich zu wenig aus
Ok schade, hoffentlich kann mir das einer noch beantworten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Februar 2023, 16:26:16Du bekommst das Geld im voraus also Ende diesen Monats für März.
Eigentlich müsstest du im Ende Januar für den Zeitraum ab 01.02. auch schon das Einstiegsgeld bekommen haben.
und ab März wird dann gerechnet ob du noch Anspruch auf aufstockendes ALG 2 hast denn ab Gehaltszufluß gilt das Zuflußprinzip.
Richtig... ich habe für Februar schon das Einstiegsgeld bekommen und Anfang März werden mir wohl nochmal 251,00€ überwiesen. D.h. ich muss damit "überbrücken" bis ich am 15.03 mein Gehalt bekomme? Dann werde ich wohl nur die laufenden Kosten (164,88€) am Anfang des Monats zahlen können und die Miete erst zum 15.03 überweisen? Denn ich habe vom Jobcenter, bis jetzt, noch keine Zahlungseinstellung erhalten. Ich habe 12€ Stundenlohn angegeben.

Fettnäpfchen

FromHerotoZero

Zitat von: FromHerotoZero am 13. Februar 2023, 10:25:03D.h. ich muss damit "überbrücken" bis ich am 15.03 mein Gehalt bekomme?
Eigentlich nicht denn es zählt das Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) und das besagt das erst bei Geldeingang ge.- o. berechnet werden darf.
Nur halten sich da bei weitem nicht alle JC daran und versuchen es auf darlehensmäßige Zahlung zu verlagern.
Was genau genommen falsch ist, dein Recht beschneidet, eine Bedarfsunterdeckung darstellen kann und nur dir eine Mehrarbeit auferlegt wegen zusätzlicher Antragstellung.
Und wenn es blöd läuft bekommst du das darlehensweise Geld dann nicht mal zum Monatsende.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FromHerotoZero

Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2023, 15:50:24Eigentlich nicht denn es zählt das Zuflussprinzip (ALG II trifft auf Lohn) und das besagt das erst bei Geldeingang ge.- o. berechnet werden darf.
Hi Fettnäpfchen,

du hast Recht: bekam am 28.02.23 noch Bürgergeld und Gehaltseingang wird wohl am 15.03.23 sein.

Ich habe eine neue Frage:

Ich habe mich aktuell die zweite Woche krankschreiben lassen.
Kann ich gekündigt werden, wenn ich mich weiter krankschreiben lasse, weil ich in der Probezeit bin?
Denn ich habe keine Lust mehr.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

tsumo

Zitat von: FromHerotoZero am 03. März 2023, 12:24:57Denn ich habe keine Lust mehr.

Wie lange hast du denn gearbeitet? Keine Lust weil? Und ja.

Edit: oh sehe hast am 1.2. angefangen und 2 Wochen davon krank.. Schade.

FromHerotoZero

Zitat von: tsumo am 04. März 2023, 03:37:28Keine Lust weil?

Edit: oh sehe hast am 1.2. angefangen und 2 Wochen davon krank.. Schade.
Es hat mehrere Gründe...

Ich arbeite im telefonischen Kundenservice, muss mich einarbeiten und ich hatte nie Bock zu lernen.

Dazu kommt noch folgendes:
- früh aufstehen (1 Std. Hinfahrt), spät Heimkommen
- lächerliche 14-15€ Stundenlohn
- kaum noch was vom Leben (Freizeit)

Ich hoffe es kommt schnellstmöglich die Kündigung. Denn leider darf ich ja nicht selber kündigen.

madinksa

Zitat von: FromHerotoZero am 05. März 2023, 12:07:35Ich arbeite im telefonischen Kundenservice, muss mich einarbeiten und ich hatte nie Bock zu lernen.

Dazu kommt noch folgendes:
- früh aufstehen (1 Std. Hinfahrt), spät Heimkommen
- lächerliche 14-15€ Stundenlohn
- kaum noch was vom Leben (Freizeit)

Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, wenn man sich dafür nicht mehr zur Verfügung stellt.

Wenn Du eine gute Ausbildung oder ein Studium und Berufserfahrung hast, kannst Du locker doppelt so viel verdienen.

Hartzer Rolle

Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, ..

Falsch gedacht...
In welchem Jahr lebst du eigentlich?

1 Stunde Pendelzeit ist zumutbar
Gehalt über Mindestlohn passt auch

Wenn Probleme mit der Freizeit entstehen,  liegt das ganz beim TE und er muss die Konsequenzen tragen, sollte er die Stelle aufgeben .

Patrick87

Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36
Zitat von: FromHerotoZero am 05. März 2023, 12:07:35Ich arbeite im telefonischen Kundenservice, muss mich einarbeiten und ich hatte nie Bock zu lernen.

Dazu kommt noch folgendes:
- früh aufstehen (1 Std. Hinfahrt), spät Heimkommen
- lächerliche 14-15€ Stundenlohn
- kaum noch was vom Leben (Freizeit)

Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, wenn man sich dafür nicht mehr zur Verfügung stellt.

Wenn Du eine gute Ausbildung oder ein Studium und Berufserfahrung hast, kannst Du locker doppelt so viel verdienen.

Ich hoffe doch sehr, dass das ironisch gemeint war. Falls das Dein Ernst sein sollte, dann sind Leute wie Du es, wegen der Arbeitslose pauschal verurteilt werden.

Zitat von: Hartzer Rolle am 05. März 2023, 14:36:30
Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36Unter solchen menschenverachtenden Umständen würde ich dort auch nicht arbeiten.
Kann mir nicht vorstellen, dass es Sanktionen gibt, ..

Falsch gedacht...
In welchem Jahr lebst du eigentlich?

1 Stunde Pendelzeit ist zumutbar
Gehalt über Mindestlohn passt auch

Wenn Probleme mit der Freizeit entstehen,  liegt das ganz beim TE und er muss die Konsequenzen tragen, sollte er die Stelle aufgeben .

Und dann bekommt er ja sogar noch das Einstiegsgeld dazu. Wenn er jetzt den Job hinwirft oder sich kündigen lässt und nicht direkt etwas Neues findet, dann war es das auch schon wieder mit dem Thema Einstiegsgeld. Da hat man schon mal die Chance darauf und dann vermasselt man es.

Sheherazade

Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 14:04:36Wenn Du eine gute Ausbildung oder ein Studium und Berufserfahrung hast, kannst Du locker doppelt so viel verdienen.

Klar, aber nicht nach mehr als 7 Jahren Arbeitslosigkeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

madinksa


Hartzer Rolle

Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 16:52:09Sorry, natürlich war das nicht ernst gemeint...

Hätte ich jetzt auch geschrieben  :wand:

Guck dir mal die Emojies an und nutze die auch entsprechend,  zb  :ironie:  oder  :troll:

FromHerotoZero

Zitat von: Hartzer Rolle am 05. März 2023, 14:36:30Wenn Probleme mit der Freizeit entstehen,  liegt das ganz beim TE und er muss die Konsequenzen tragen, sollte er die Stelle aufgeben .
Genau deswegen werde ich mich ja kündigen lassen.


Zitat von: Patrick87 am 05. März 2023, 14:51:52Ich hoffe doch sehr, dass das ironisch gemeint war. Falls das Dein Ernst sein sollte, dann sind Leute wie Du es, wegen der Arbeitslose pauschal verurteilt werden.
Zitat von: madinksa am 05. März 2023, 16:52:09Sorry, natürlich war das nicht ernst gemeint...

Wen juckts was andere über einen denken?

Wenn man mit meiner Einstellung nicht klarkommt, ist das nicht mein Problem. Es geht hier schließlich um mich.

Man bezahlt mit Peanuts (bei einer Vollzeitstelle!!!) und dann wundert man sich, warum man lieber arbeitslos bleibt.
Denkt mal drüber nach!!!