Arbeitszeit reduzieren

Begonnen von Zazu72, 12. Februar 2023, 10:48:13

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Zazu72

Hallo ihr Lieben,
Vielleicht erinnert sich ja noch der eine oder andere an mich?
Ich habe mir ja letztes Jahr das ABR für meine Tochter erstritten und bin jetzt wieder mit ihr zurück gezogen in unsere Heimat.
Ich habe einen Job gefunden und glücklicherweise auch schnell eine bezahlbare Wohnung gefunden,bezahlbar für Münchner Verhältnisse.
Ich arbeite Vollzeit und muss auch am Wochenende arbeiten.
Wie wäre das wenn ich aufgrund meiner 10jährigen Tochter meine Arbeitszeit reduzieren auf Teilzeit?Sie muss zur Therapie und ist derzeit Nachmittags 2 Std alleine.Am Wochenende leider den ganzen Tag,da ich keine Betreuung  zahlen kann.
Wenn ich also jetzt z.B. meinen Job kündige,müsste ich ja AlG1 und  Bürgergeld aufstockend beantragen bis ich einen neuen Job finde.Würde ich da Schwierigkeiten bekommen wenn ich Nachweisen kann dass mein Kind noch nicht so lange alleine bleiben kann?
Wie hoch dürfen die Wohnkosten sein,für 2 Personen in München?
Ich habe bereits mit meinem jetzigen Arbeitgeber gesprochen ob es möglich ist,die Wochenenden frei zu bekommen.Aber der pocht darauf mindestens ein Wochenende zu arbeiten.Wenn ich für die zwei Tage jemanden zum Aufpassen anstellen würde,würde mich das locker 200/250 Euro kosten und das kann ich nicht leisten.
Habt ihr ev. Tips wie ich da am besten vorgehen?
Vielen Dank schon mal und bis bald.
Zuzuwenden

Hary

Das Problem wäre eine selbstverschuldete Mittellosigkeit wenn du kündigst oder die Stunden reduzierst. Das würde eine Sperre bedeuten bei Sozialleistungen. Außer du könntest einen wichtigen Grund vorweisen.

Für die Kinderbetreuung sollte es aber Möglichkeiten geben welche finanziert werden können. Du sollst mal mit einer Beratung vor Ort sprechen die sich bei euch in der Region auskennen.

Zazu72

#2
Ist es denn kein wichtiger Grund dass das Kind nicht ausreichend betreut werden kann?
Welche Beratungsstelle meinst du?Direkt beim JC?
Ich würde ja bei Kündigung einen Antrag auf ALG1 stellen müssen.

Hary

Zitat von: Zazu72 am 12. Februar 2023, 13:29:30Ich würde ja bei Kündigung einen Antrag auf ALG1 stellen müssen.
Auch beim ALG1 gelten die Sperrfristen bei Eigenkündigung.

Zitat von: Zazu72 am 12. Februar 2023, 13:29:30Welche Beratungsstelle meinst du?Direkt beim JC?
Ich dachte eher an eine Familienhilfe / Jugendamt. Würde die Familienhilfe aber favorisieren. Diakonie, Caritas, AWO und weitere Träger bieten so was in Städten an.

Zitat von: Zazu72 am 12. Februar 2023, 13:29:30Ist es denn kein wichtiger Grund dass das Kind nicht ausreichend betreut werden kann?
Die für dich wichtige Frage ist, ob die Behörde darin auch einen wichtigen Grund sieht. Schau mal hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fehlende-betreuungsmoeglichkeit-als-wichtiger-grund-fuer-arbeitsaufgabe_163011.html

Sheherazade

Zitat von: Zazu72 am 12. Februar 2023, 13:29:30Ist es denn kein wichtiger Grund dass das Kind nicht ausreichend betreut werden kann?

Verstehe ich das richtig, derzeit lässt du dein Kind jedes Wochenende alleine und das Angebot deines Chefs, nur noch ein Wochenende zu arbeiten, kannst du nicht annehmen, weil du die dann notwendige Betreuung nicht bezahlen kannst?

Geh zum Jugendamt und bespreche das Betreuungsproblem mit denen, in einigen Gemeinden gibt es da Unterstützung für Alleinerziehende.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zazu72

Ich habe schon mal mit Absprache des Arbeitsamtes,aus wichtigen Gründen selbst gekündigt und keine Sperre bekommen.
Ich würde gerne wissen ob ich wenn ich ALG1 beziehe auch ein Recht aufstockend Bürgergeld zu beantragen?
Das JA möchte ich da lieber raus lassen,bin froh dass es nicht mehr nötig ist und will es nicht wieder ins Boot holen.

Sheherazade

Zitat von: Zazu72 am 12. Februar 2023, 15:59:49Ich würde gerne wissen ob ich wenn ich ALG1 beziehe auch ein Recht aufstockend Bürgergeld zu beantragen?

Du hast jedes Recht zu beantragen, was du möchtest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Fettnäpfchen

Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 12. Februar 2023, 15:59:49Ich würde gerne wissen ob ich wenn ich ALG1 beziehe auch ein Recht aufstockend Bürgergeld zu beantragen?
Ja das hast du,

Durch Einführung Bürgergeld hast du auch auf dem Wohnungsmarkt den Vorteil dass das erste Jahr die MK + angemessene HK übernommen werden.
und in München wird wie ich gelesen habe auch von der Stadt eine höhere MK noch unterstützt . Wie genau habe ich mir leider nicht gemerkt.
Und du hast einen Höheren Freibetrag als früher.

MfG FN
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Josef

Im Haushalt lebende Personen    Angemessene Wohnungsgröße (m²)    Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
1                               50                                688
2                               65                                906
3                               75                                1.084
4                               90                                1.222
5                               105                               1.486
6                               120                               1.785

Das wäre die Liste für München Stadt, Landkreis dürfte niedriger sein.

Zazu72

Danke für eure Antwoorten.
Meine Wohnung liegt dann wohl 84 Euro drüber.
Ich möchte nicht schon wieder umziehen müssen.

Hary

Gibt es nicht eine Möglichkeit mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden, oder möchtest du unbedingt aus dem Betrieb weg?

Im Prinzip ist jede Konstellation mit Arbeit, selbst wenn man aufstocken muss besser als Arbeitslos zu sein. Wie hoch ist dein Einkommen in etwas, vielleicht hast du ja auch jetzt schon die Möglichkeit Aufstocken zu können. Dann würde es finanziell besser aussehen und du könntest auch noch Hilfen für die Betreuung beantragen.

Zazu72

Zitat von: Hary am 12. Februar 2023, 23:19:20Gibt es nicht eine Möglichkeit mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden, oder möchtest du unbedingt aus dem Betrieb weg?

Im Prinzip ist jede Konstellation mit Arbeit, selbst wenn man aufstocken muss besser als Arbeitslos zu sein. Wie hoch ist dein Einkommen in etwas, vielleicht hast du ja auch jetzt schon die Möglichkeit Aufstocken zu können. Dann würde es finanziell besser aussehen und du könntest auch noch Hilfen für die Betreuung beantragen.
Ich verdiene viel zu gut als das ich aufstocken müsste.
Ich bin ja noch am Verhandeln mit meinem Arbeitgeber.Ich würde natürlich gerne weiter in meinem Betrieb bleiben.
Es geht halt lediglich darum,daß mein Kind am Wochenende nicht betreut ist.

Sheherazade

Zitat von: Zazu72 am 13. Februar 2023, 09:39:14Es geht halt lediglich darum,daß mein Kind am Wochenende nicht betreut ist.

Dann frag doch endlich mal bei deiner Stadt nach Möglichkeiten der Unterstützung von Betreuungskosten für Alleinerziehende.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zazu72

Ja,ich mach mich mal Schlau bei der Caritas oder dem Sozialbürgerhaus.

Fettnäpfchen

Zazu72

Zitat von: Zazu72 am 12. Februar 2023, 21:13:28Meine Wohnung liegt dann wohl 84 Euro drüber.
BKM oder Warmmiete?
und wieso kommst du da drauf dass das jetzt wichtig wäre?
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Februar 2023, 16:07:34dass das erste Jahr die MK + angemessene HK übernommen werden.

MfG FN
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