Gasabrechnung / Rückerstattung einer Nachzahlung?

Begonnen von Schneeglöckchen, 21. Oktober 2022, 11:19:59

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Schneeglöckchen

Danke Fettnäpfchen.

Ich muss jetzt nur mal kurz nachfragen, was ist KRM und EA ??  :scratch:

Also den besagten SB, der für die EKS zuständig ist, nicht anfragen? Also eine direkte Telefonnummer habe ich nicht von ihm (telefonieren möchte ich auch eher ungern) und eine direkte Mail-Adresse auch nicht. Habe nur nachgeschaut in den Unterlagen, ich hätte das allgemeine Email-Postfach von denen zur Hand.

Ich möchte nur nichts falsch machen und dann womöglich bin ich derjenige, der Probleme bekommt. Daher meine ganzen Fragen. Dankeschön im Voraus.

Fettnäpfchen

Schneeglöckchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Februar 2023, 13:36:36Ich muss jetzt nur mal kurz nachfragen, was ist KRM und EA ??  :scratch:
EA ist ein Eilantrag für das SG, wird relativ schnell bearbeitet und man muss nicht monatelang warten.
KRM für Problemfälle wie deiner, bei einem guten Bearbeiter bekommt der SB "Druck von oben"
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Februar 2023, 13:36:36Ich möchte nur nichts falsch machen und dann womöglich bin ich derjenige, der Probleme bekommt.
Naja  :schaem: hast du ja schon wenn du es solange schleifen lässt. Bei solchen eLB (du) freut sich jeder vom JC; denn mit solchen Menschen kann man ziemlich viel anstellen und weiß das einem nichts passiert > sprich du bist ein willkommenes und perfektes "Opfer".
und Problem anstelle zustehendes Geld hast du auch schon.
Was soll denn passieren nur weil du auf überfälligem Recht bestehst. Wäre es andersrum hättest du schon lange eine Sanktion oder was sonst machbar ist!

Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Februar 2023, 13:36:36Habe nur nachgeschaut in den Unterlagen, ich hätte das allgemeine Email-Postfach von denen zur Hand.
Zuerst als E-Mail, dann als Briefpost hinterher und das nachweislich. Falls du nicht selber zum Hausbriefkasten kommst dann unteres abändern das es zum Postweg passt.:
oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Schneeglöckchen

Ersteinmal dankeschön für die Erklärungen, Fettnäpfchen.  :sehrgut:

Damit ich es richtig verstanden habe, in dieser Reihenfolge vorgehen:

1. Schritt: Email an besagten SB, der die EKS bearbeitet und dort mal nachfragen (Stand der Dinge)
2. Schritt: Kommt keine Reaktion von ihm, eine Email an den Chef des JC plus Einschaltung des KRM (hier eine 14-tägige Frist setzen, sonst geht ein EA ans SG - androhen)
Eine Email senden und dann den Text zusätzlich per Post (mit Zeugenunterschrift)
3. Schritt: Kommt dann immer noch nichts von irgendjemandem, einen EA beim SG einreichen

Korrekt?  :scratch:

Fettnäpfchen

Zitat von: Schneeglöckchen am 20. Februar 2023, 18:26:461. Schritt: Email an besagten SB, der die EKS bearbeitet und dort mal nachfragen (Stand der Dinge)
2. Schritt: Kommt keine Reaktion von ihm, eine Email an den Chef des JC plus Einschaltung des KRM (hier eine 14-tägige Frist setzen, sonst geht ein EA ans SG - androhen)
Eine Email senden und dann den Text zusätzlich per Post (mit Zeugenunterschrift)
3. Schritt: Kommt dann immer noch nichts von irgendjemandem, einen EA beim SG einreichen
Punkt 1 würde ich weglassen. Ansonsten genau so wie Pkt 2 u. 3.
Wenn der will wäre es schon erledigt denn dazu ist er verpflichtet und das zeitgleich, aller spätestens mit der Halbjahresberechnung.
Meiner Meinung nach eher zum Folgemonat der NK Abrechnung.

MfG FN
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