Bürgergeld: 49-Euro-Ticket kommt - Regelsatz - Klage

Begonnen von Joscha8888, 21. Februar 2023, 23:13:53

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Joscha8888

Bürgergeld: 49-Euro-Ticket kommt und das Bürgergeld ist um rund 50 Euro erhöht worden. Das heißt, dass man hier leer ausgeht, wenn man 49 Euro dafür bezahlt.

Dann:
Wegen Inflation ist der Regelsatz zu klein.
Die Inflation ist gekommen um zu bleiben.
Wie wäre eine Klage gegen den Regelsatz beim Verfassungsgericht in Karlsruge?

Patrick87

Im letzten Jahr wurde der Posten "Verkehr" im alten Regelsatz mit 40,27 Euro berücksichtigt. In diesem Jahr, mit dem höheren Regelsatz, sogar mit 45,02 Euro. Dann rate mal, wie eine solche Klage wohl ausgehen dürfte.  Und Nein, selbst die 3,98 Euro Differenz wird man sich nicht erklagen können. Die Aufschlüsselung ist ja nicht in Stein gemeißelt und nicht jedem Leistungsempfänger entstehen Kosten für jeden im Regelsatz aufgeführtem Posten und schon gar nicht zu exakt der genannten Höhe. Muss oder will man irgendwo mehr Geld dafür ausgeben, muss man halt bei einem anderen Posten sparen.

Beispiel: Für Bekleidung und Schuhe sind pro Jahr knapp 500 Euro vorgesehen. Das hatte ich die letzten Jahre selbst in 2 Jahren zusammen nicht ausgegeben. Oder der Posten "Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen". Muss halt auch nicht sein, vor allem nicht, wenn anderes wichtiger ist.

Joscha8888

Die Frage der Klage bezieht sich auf den ganzen Regelsatz und Inflation .

Patrick87

Das wird nichts werden. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass da noch was geht nach der "großzügigen" Erhöhung und wo schon halb Deutschland deswegen Amok gelaufen ist, weil wir faules Pack für nichts so viel Geld bekommen, während die arbeitende Gesellschaft nicht mehr weiß, wie sie mit den ganzen gestiegenen Kosten zurecht kommen soll.

Der Regelsatz wurde schon immer künstlich kleingerechnet, die Gerichte wissen das auch, Klagen gab es ebenso schon, aber ändern tut sich auf dieser Ebene nichts und das wird es wohl leider auch in Zukunft nicht.


selbiger

wenn wir uns die vergangenheit in sachen regelsatzklagen anschauen,sehen wir das die vorangegangen klagen abgewiesen wurden..die richter sind was das angeht sehr einfallsreich in ausreden..wie formfehler nicht ausreichend begründet etz usw..obwohl alles auf der hand lang bzw.liegt...regierungsnahe richter haben noch nie wirklich gegen ihren eigenen chef geurteilt..
würden die regelsätze aber für verfassungswiedrig erklärt werden..was sie ja im grunde sind..genauso wie der jetzige....muss man sich mal ausmalen was die nachzahlungen alles für kosten nachsich gezogen hätte..das können sich diese regierungsnahen und von der regierung dort plazierten richter nicht erlauben.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

begees

Zitat von: Patrick87 am 21. Februar 2023, 23:55:18Oder der Posten "Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen". Muss halt auch nicht sein, vor allem nicht, wenn anderes wichtiger ist.

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen sind nur mit dem geschätzten Anteil für verbrauchte Lebensmittel und Getränke in die Regelsatzbemessung eingeflossen. Einzusparen ist da nichts.

Ratlos

Zitat von: Joscha8888 am 21. Februar 2023, 23:13:53Wie wäre eine Klage gegen den Regelsatz beim Verfassungsgericht in Karlsruge?
Von vornherein AUSSICHTSLOS!