Schwerbehindertenausweis "G" "B" "RF" - PKW-Steuer & Öffis benutzen?

Begonnen von tsumo, 23. Februar 2023, 19:35:03

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tsumo

Meine Frage: Muss man sich entscheiden was man möchte? Entweder Bus mit Begleitperson benutzen dürfen oder die Steuer für PKW wird erlassen?

Kenne das noch von meinen Papa, dass wir keine PKW Steuer zahlen mussten und er auch umsonst mit dem Bus fahren konnte. Wurde das geändert? Da hatten wir noch Grundsicherung erhalten. Heute bekommt meine Mama Wohngeld. Werden die Kosten bei Wohngeld auch erlassen oder zumindest verringert?

Danke für eure Antworten.♥

Sheherazade

Merkzeichen G: soweit ich noch weiß, entweder Freifahrt ODER Kfz-Steuerermäßigung
Merkzeichen RF: Befreiung GEZ
Merkzeichen B: Freifahrt für Begleitung im öffentlichen Nahverkehr
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

tsumo

Zitat von: Sheherazade am 23. Februar 2023, 19:56:33Merkzeichen G: soweit ich noch weiß, entweder Freifahrt ODER Kfz-Steuerermäßigung
Merkzeichen RF: Befreiung GEZ
Merkzeichen B: Freifahrt für Begleitung im öffentlichen Nahverkehr

Hm also nicht beides, ok. Frage mich nur wie das mein Papa bekommen hat  :scratch:

Sheherazade

Vielleicht irre ich mich, aber früher (gaaanz früher) war mal beides möglich. Guck mal hier, was an Nachteilsausgleichen für welche Merkzeichen möglich sind. https://www.betanet.de/files/pdf/nachteilsausgleiche-merkzeichen.pdf
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Also ich kenne es von meiner Mutter und da ging nur eins von beiden das war seit dem Jahr 2007 so bei ihr.

Rf ist nur Reduzierung der Gebühren ansonsten Bescheißen die GEZ mein Papa, der hat nämlich rf und muss die ermäßigte Gebühr zahlen.

https://www.betanet.de/merkzeichen-g.html die Seite ist da immer hilfreich.

Liebe Grüße

Birgit63

Die bescheißen deinen Papa nicht. Meine Mutter musste auch die ermäßigte Gebühr bezahlen. Hatte das aG, B, RF und 100 % Schwerbehinderung. Früher bedeutete das mal, dass man keine Rundfunkgebühren bezahlen musste. Das haben sie schon vor Jahren geändert. Meine Mutter ist bereits 6 Jahre tot.

Sophiagirl

Zitat von: Sheherazade am 23. Februar 2023, 19:56:33Merkzeichen G: soweit ich noch weiß, entweder Freifahrt ODER Kfz-Steuerermäßigung
Merkzeichen RF: Befreiung GEZ
Merkzeichen B: Freifahrt für Begleitung im öffentlichen Nahverkehr

Sherezade, du musst dein wissen etwas aktualisieren. Denn RF ist nur noch ermäßigt. :-)  :flag:

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 24. Februar 2023, 08:21:54Sherezade, du musst dein wissen etwas aktualisieren. Denn RF ist nur noch ermäßigt. :-)  :flag:

Damit hier keiner unter meinem mangelnden Wissen leiden muss, habe ich ganz oben noch eine aktuelle Datei verlinkt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

tsumo

Zitat von: Sylvergirl am 24. Februar 2023, 08:21:54
Zitat von: Sheherazade am 23. Februar 2023, 19:56:33Merkzeichen G: soweit ich noch weiß, entweder Freifahrt ODER Kfz-Steuerermäßigung
Merkzeichen RF: Befreiung GEZ
Merkzeichen B: Freifahrt für Begleitung im öffentlichen Nahverkehr

Sherezade, du musst dein wissen etwas aktualisieren. Denn RF ist nur noch ermäßigt. :-)  :flag:

Laut Bescheid steht da Ermäßigung bzw Befreiung. Ist wohl individuell. Echt komisch wie wir das gemacht hatten. Mussten keine Steuer zahlen und Papa durfte mit einer Person an seiner Seite Bus fahren. Beides zeitgleich ging und das seit ca 3Jahren. Die Steufer weiß ich noch hatten wir rückwirkend noch zurückbekommen. Ich ruf Montag mal beim Lübecker Zollamt an.

Ottokar

Lt. offiziellem Merkblatt geht nur eines:
- entweder Ermäßigung der KFZ Steuer um 50%, oder
- unentgeldliche Beförderung im ÖPNV (wobei unentgeldlich auch nicht stimmt, denn man muss dazu eine Wertmarke für 91 Euro pro Jahr kaufen- außer man bezieht Grundsicherung nach SGB II oder XII, dann bekommt man die Wertmarke kostenlos).
Was aber geht: man kann sich z.B. für den Zeitraum April bis Spetember von der KFZ Steuer befreien lassen und für den Zeitraum Oktober bis März mit Wertmarke den ÖPNV nutzen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


tsumo

Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 15:05:47Lt. offiziellem Merkblatt geht nur eines:
- entweder Ermäßigung der KFZ Steuer um 50%, oder
- unentgeldliche Beförderung im ÖPNV (wobei unentgeldlich auch nicht stimmt, denn man muss dazu eine Wertmarke für 91 Euro pro Jahr kaufen- außer man bezieht Grundsicherung nach SGB II oder XII, dann bekommt man die Wertmarke kostenlos).
Was aber geht: man kann sich z.B. für den Zeitraum April bis Spetember von der KFZ Steuer befreien lassen und für den Zeitraum Oktober bis März mit Wertmarke den ÖPNV nutzen.

Danke dir.

Darf ich dich noch was fragen? Es soll einen Freibetrag für Wohngeldbezieher geben wenn man 100er Schwerbehindertenausweis hat oder drunter und gepflegt wird. Was bringt dieser Freibetrag bzw wofür ist das? Welchen Vorteil hat man dadurch? Das habe ich als Antwort vom Amt bekommen als

"Guten Morgen Frau XXX,

 

bei der Wohngeldberechnung gibt es leider keine Berücksichtigung der von Ihnen genannten Merkzeichen.

Es könnte gem. § 17 Wohngeldgesetz ein Freibetrag berücksichtigt werden, wenn eine Schwerbehinderung von einem Grad von 100 vorliegt oder von unter 100 bei gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag"

Ottokar

Zitat von: tsumo am 27. Februar 2023, 15:26:58arf ich dich noch was fragen? Es soll einen Freibetrag für Wohngeldbezieher geben wenn man 100er Schwerbehindertenausweis hat oder drunter und gepflegt wird. Was bringt dieser Freibetrag bzw wofür ist das? Welchen Vorteil hat man dadurch?
Der Freibetrag soll von Mehraufwendungen entlasten, welche auf die Wohnkosten entfallen.
Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird um diesen Freibetrag (1.800 Euro) gemindert.
Damit erhöht sich der Wohngeldanspruch etwas.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


tsumo

Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 15:38:31
Zitat von: tsumo am 27. Februar 2023, 15:26:58arf ich dich noch was fragen? Es soll einen Freibetrag für Wohngeldbezieher geben wenn man 100er Schwerbehindertenausweis hat oder drunter und gepflegt wird. Was bringt dieser Freibetrag bzw wofür ist das? Welchen Vorteil hat man dadurch?
Der Freibetrag soll von Mehraufwendungen entlasten, welche auf die Wohnkosten entfallen.
Das zu berücksichtigende Jahreseinkommen wird um diesen Freibetrag (1.800 Euro) gemindert.
Damit erhöht sich der Wohngeldanspruch etwas.

Also ist es eher was gutes, das freut mich. Ich dachte die rechnen evtl das Pflegegeld an und mindern somit den Anspruch. Dann reiche ich die Unterlagen ein. Evtl klappt da ja sogar was rückwirkend. Danke dir.

tsumo

Mama hat den neuen Bescheid erhalten. Sie bekommt jetzt 54€ mehr Wohngeld.

Ihr wurde jedoch das Merkzeichen "H" nicht gegeben. Weiß jmd was für Beschränkungen man dafür haben muss? Ich würde schon sagen dass Mama alleine Hilflos wäre.

Ottokar

ZitatHilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd, d. h. über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten, bedarf.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/12733/der_schwerbehindertenausweis_merkzeichen
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