Pflegegeld Widerspruch ja oder nein?

Begonnen von Syrt, 27. Februar 2023, 19:46:46

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Syrt

Hallo zusammen :)

ich habe einen Pflegegrad beantragt aufgrund einer chronischen Suchterkrankung & Depressionen.

Habe eine Absage bekommen lohnt sich ein Widerspruch in dem Fall oder soll ich es einfach gut sein lassen?

Beste Grüße & danke

Sophiagirl

Moin,

etwas mehr Infos dürften es schon sein. Was genau wurde denn wie begutachtet und worin spiegelt es sich wider? Ich habe PG 2 rausbekommen, mit PTBS, DIS, Depressionen, Borderline und noch etwas mehr.

Wieviel Punkte gab es denn überhaupt?

tsumo

Ohne ein Gutachten? Mehr Infos wären hilfreich.

Ratlos

Zitat von: Syrt am 27. Februar 2023, 19:46:46Habe eine Absage bekommen lohnt sich ein Widerspruch in dem Fall oder soll ich es einfach gut sein lassen?
Es kommt auf die Schwere der Suchterkrankung und Depressionen an.
War es eine telefonische oder persönliche Begutachtung?
Ich würde die Entscheidung über einen Widerspruch meinem Arzt überlassen, weil der auch die dafür notwendigen Begründungen kennt.
Auf alle Fälle aber - auch ohne Begründung - Widerspruch zur Fristwahrung einlegen.
Das kostet nichts! Zurücknehmen kann man einen Widerspruch immer problemlos. 


Syrt

Es gab null Punkte. Die Begutachtung fand persönlich statt. Ich habe im letzten Jahr zwei stationäre Suchtreha s gemacht.

Diagnosen habe ich Alkohol und Cannabis Abhängigkeit, Schwere Depression, Körperdysmorphe Störung.

Im Gutachten sind allerdings nur die Abhängigkeiten aufgetaucht. Dabei habe ich die Abschlussberichte der Reha s mit den genannten Diagnosen gesendet.


 

KuBe

Zitat von: Syrt am 28. Februar 2023, 22:13:17Es gab null Punkte. Die Begutachtung fand persönlich statt. Ich habe im letzten Jahr zwei stationäre Suchtreha s gemacht.

Diagnosen habe ich Alkohol und Cannabis Abhängigkeit, Schwere Depression, Körperdysmorphe Störung.

Im Gutachten sind allerdings nur die Abhängigkeiten aufgetaucht. Dabei habe ich die Abschlussberichte der Reha s mit den genannten Diagnosen gesendet.

Vielleicht liegt es daran, dass für Krankheiten oder psychische Störungen allein, noch keine Pflegebedürftigkeit= Hilfebedarf bei reduzierter Selbstständigkeit bestehen muss.

Siehe "Die Einteilung in einen Pflegegrad ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt fünf Pflegegrade (1 -5), in die Pflegebedürftige entsprechend ihres Hilfebedarfs eingeteilt werden und die maßgebliche für die Höhe der Pflegegelder von der Pflegekasse sind."

Ratlos

#6
Auf Grundlage des 2. PSG II kannst du jetzt  wegen psychischer Erkrankung einen Pflegegrad erhalten. Vor 2017 war das undenkbar.

Du solltest auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Der kostet ja nichts. Der muss aber begründet werden!

Rate dir aber vor der erneuten Begutachtung alle medizinischen Befunde zu sammeln und diese vorzulegen.
Stell dich nicht als selbständiger fast alles könnender Mensch vor den Gutachter.
Es geht um deine Einschränkungen im Alltagsleben.

Entscheidend sind die Selbständigkeit und dein Hilfsbedarf auf Grund deiner Psyche. Dazu gehört auch die Suchterkrankung.
Unter Sucht versteht man ein nicht zu beherrschendes  Verlangen nach ..... ? ja nach was bei dir?
Musst natürlich keine Antwort zur Sucht geben.
In psychischen Fällen beurteilt der GA den Gesamteindruck den er von dir hat.


Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 13:23:58Unter Sucht versteht man ein nicht zu beherrschendes  Verlangen nach ..... ? ja nach was bei dir?

Zitat von: Syrt am 28. Februar 2023, 22:13:17Alkohol und Cannabis
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

#8
Da kenne ich mich nicht aus auf dem Gebiet. Habe nachgesehen das ist Haschisch / Marhiuana.
Dafür gibts keinen Pflegegrad. Aber dein Allgemeinzustand durch dieses Zeug kann / müsste in Verbindung mit der psychischen Erkrankung und der körperlichen Wahrnehmungsstörung auf alle Fälle zu einem Pflegegrad führen.
Bei dir greift offensichtlich eine Erkrankung in die andere (als Folge) ein woraus sich erst ein gesamtes Krankheitsbild ergibt.
Da muss man schon die Einzeldiagnosen in Verbindung zueinander sehen um das Krankheitsbild richtig und vollständig beurteilen zu können.
Unbedingt Widerspruch einlegen.
Ein Pflegegrad 2 bringt dir  jeden Monat 316 € Pflegegeld ein. Unpfändbar!

KuBe

Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 17:15:13Da kenne ich mich nicht aus auf dem Gebiet. Habe nachgesehen das ist Haschisch / Marhiuana.
Dafür gibts keinen Pflegegrad. Aber dein Allgemeinzustand durch dieses Zeug kann / müsste in Verbindung mit der psychischen Erkrankung und der körperlichen Wahrnehmungsstörung auf alle Fälle zu einem Pflegegrad führen.
Cannabiskonsum allein bzw. in Verbindung mit dem Rest macht nicht automatisch einen Zustand, der zu einem Pflegegrad berechtigt.

Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 17:15:13Bei dir greift offensichtlich eine Erkrankung in die andere (als Folge) ein woraus sich erst ein gesamtes Krankheitsbild ergibt.
Da muss man schon die Einzeldiagnosen in Verbindung zueinander sehen um das Krankheitsbild richtig und vollständig beurteilen zu können.
Vielleicht ist genau diese Beurteilung der Grund für die Versagung des PG. Vielleicht sieht ein neuer Gutachter mehr.

Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 17:15:13Unbedingt Widerspruch einlegen. Ein Pflegegrad 2 bringt dir  jeden Monat 316 € Pflegegeld ein. Unpfändbar!
Wenn man es bekommt.
Voraussetzung für den PG ist der Grad der Hilfebedürftigkeit, nicht der finanziellen, sondern "eine ,,erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit", gemessen an Fähigkeiten zu denken, zu kommunizieren, sich zu pflegen und zu versorgen, sich selbst zu regulieren.

Aber richtig, Widerspruch geht immer. Am besten in Absprache mit dem eigenen Arzt oder auch der Pflegekasse selbst.

Ratlos

@ KuBe - so ganz nachvollziehbar ist dein Beitrag nicht.
Zitat von: KuBe am 01. März 2023, 19:47:32Cannabiskonsum allein bzw. in Verbindung mit dem Rest macht nicht automatisch einen Zustand, der zu einem Pflegegrad berechtigt.
Was soll das? Ich habe geschrieben "alle 3 Krankheiten zusammen" können solche Einschränkungen begründen dass ein Pflegegrade drin sein könnte.
Weiter habe ich geschrieben der Missbrauch von Cannabis genügt nicht für einen Pflegegrad.
Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 17:15:13Da muss man schon die Einzeldiagnosen in Verbindung zueinander sehen um das Krankheitsbild richtig und vollständig beurteilen zu können.
Glaube das ist für jedermann verständlich. Es geht um den Gesamtzustand der TE.
[/quote]
Zitat von: KuBe am 01. März 2023, 19:47:32Vielleicht ist genau diese Beurteilung der Grund für die Versagung des PG.
Das ist aber echter Unsinn!

Zitat von: KuBe am 01. März 2023, 19:47:32am besten in Absprache mit dem eigenen Arzt
Das habe ich in Bezug auf ihren behandelnden Arzt auch bereits geschrieben.
Zitat von: Ratlos am 28. Februar 2023, 14:08:47ch würde die Entscheidung über einen Widerspruch meinem Arzt überlassen,






Sheherazade

Zitat von: Ratlos am 02. März 2023, 10:39:39
Zitat von: KuBe am 01. März 2023, 19:47:32Vielleicht ist genau diese Beurteilung der Grund für die Versagung des PG.
Das ist aber echter Unsinn!

Warum ist das Unsinn? Ich habe im Beitrag des TE nicht lesen können, dass die Sucht-Rehas erfolgreich waren. Bei anhaltendem Drogen- und Alkoholkonsum fallen die Beurteilungen tatsächlich selten bis nie zu Gunsten des Betroffenen aus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

#12
@ Sheherazade - ich habe geschrieben:
Zitat von: Ratlos am 01. März 2023, 17:15:13Bei dir greift offensichtlich eine Erkrankung in die andere (als Folge) ein woraus sich erst ein gesamtes Krankheitsbild ergibt.
und bekam zur Antwort:
Zitat von: KuBe am 01. März 2023, 19:47:32Vielleicht ist genau diese Beurteilung der Grund für die Versagung des PG. Vielleicht sieht ein neuer Gutachter mehr.

Weil immer das gesamte Krankheitsbild zu bewerten ist und die sich daraus ergebenden Einschränkungen.
Nachdem die Gesamtbewertung immer Grundvoraussetzung für eine korrekte Begutachtung ist, halte ich das für Unsinn.
TE - du hast auch ein Recht auf Akteneinsicht!