Klage beim Sozialgericht kostenlos? Was beachten?

Begonnen von InduMec, 01. März 2023, 14:30:10

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InduMec

Huhu,

ich bin krankheitsbedingt Harzbürgler und will gegen einen Widerspruchs-Bescheid der KK eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Über google werde ich nicht schlau, mal steht da, dass es alles kostenlos sei, mal steht da, dass es nur für bestimmte Personengruppen so ist, und manchmal muss man einen Antrag auf Prozesskostenhilfe machen.
Meine Fragen daher:
- Ist die Klage für mich als Harzbürgler kostenlos?
- Muss ich irgendwelche Anträge ausfüllen? Nicht dass später die dicke Rechnung kommt.
- Stimmt es, dass ich sie einfach so schreiben und einreichen kann?
- Sollte das ein Anwalt machen? (Habe Rechtsschutzvers.)
- Wie geht es danach weiter? Brauche ich später vllt. einen Anwalt?

Grüße :)

Ellen_Alien

Für dich als Bürger ist das Verfahren vor dem SG kostenlos. Für Bürger, insbesondere LE, entstehen grundsätzlich keine GK in SG Verfahren.
Ja, du kannst die Anträge selbst schreiben, wenn du weißt, wie das geht. Um Formfehler zu vermeiden, wäre es mit Anwalt besser, der sollte wissen, was er tut.
Für den Anwalt würden natürlich Kosten anfallen.
Zuerst klären, was von der RSV übernommen werden kann.
Ansonsten PKH beantragen. Dafür müsstest du natürlich Formulare ausfüllen. Bei möglicher Ablehnung würdest du die Rechnung zahlen müssen.
Sofern die Klage nicht vollkommen willkürlich ist, ist eine Ablehnung unwahrscheinlich.
Mit Anwalt ist so oder so besser. Der weiß, wie erwidert werden muss und für den Fall einer Verhandlung weiß er, was er vortragen muss und welche Anträge gestellt werden müssen.



Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 01. März 2023, 20:58:05Zuerst klären, was von der RSV übernommen werden kann.
Das macht fast immer der RA weil es dazu einer Begründung bedarf.
Zitat von: InduMec am 01. März 2023, 14:30:10Stimmt es, dass ich sie einfach so schreiben und einreichen kann?
Ja, das stimmt aber halte die Frist ein auf sonst wird die Klage abgewiesen.
Du kannst die Klagebegründung auch nachreichen und Klage vorerst nur zur Fristwahrung ohne Begründung einreichen.
Dann ist auch genug Zeit das alles mit der RSV im Vorfeld abzuklären.
Wichtig ist dabei dein RSV-Vertrag den wir ja nicht kennen.


Ellen_Alien

ZitatDas macht fast immer der RA weil es dazu einer Begründung bedarf.
Nope. Der Anwalt kommt ins Spiel, nachdem der Versicherungsnehmer in seinen Vertrag geschaut und ggf. nachgefragt hat. 🙄

Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 03. März 2023, 15:08:43Nope. Der Anwalt kommt ins Spiel, nachdem der Versicherungsnehmer in seinen Vertrag geschaut und ggf. nachgefragt hat
Fast immer umgekehrt @ Ellen_Alien. Der Vers.Nehmer rennt zum RA weil er ja eine RSV hat.
Sieht der RA dass Versicherungsschutz gegeben ist, fordert er diesen mit einer Begründung an. Die Vers. gibt fast immer zuerst Deckungszusage für außergerichtliche Tätigkeit.
Scheitert das Außergerichtliche begründet der RA gegenüber der Vers. dass Klage geboten ist und erhält dann ersst Zusage für gerichtliche Tätigkeit.
Man müsste den RSV-Vertrag kennen um genaueres zur Sache sagen zu können.

Ellen_Alien

ZitatMan müsste den RSV-Vertrag kennen um genaueres zur Sache sagen zu können.
Das habe ich doch gemeint 😉
TE soll in Vertrag schauen, ob sowas grundsätzlich übernommen wird oder fragen. Dann erst damit zum RA oder eben über PKH.

InduMec

Huhu,

danke für alles. Da weiß ich nun bescheid.  :sehrgut:
Eine kleine Frage noch, da ich mir die RS für etwas anderes aufhebe (wegen Selbstbeteiligung):
Muss ich beim PKH-Antrag angeben, dass ich eine RS habe? Besatimmt, oder? Dann wird sicher abgelehnt...
Weiß jemand was aus leidvoller Eigenerfahrung?

Grüße :)

Ratlos

Prüfe erst nach wofür dein RSV Deckung übernimmt.
Angeben musst du die RSV. Solltest aber Kopie des RSV-Vertrages beilegen damit die sehen was NICHT übernommen wird.

Spring23

Zitat von: InduMec am 13. März 2023, 16:11:02Huhu,

danke für alles. Da weiß ich nun bescheid.  :sehrgut:
Eine kleine Frage noch, da ich mir die RS für etwas anderes aufhebe (wegen Selbstbeteiligung):
Muss ich beim PKH-Antrag angeben, dass ich eine RS habe? Besatimmt, oder? Dann wird sicher abgelehnt...
Weiß jemand was aus leidvoller Eigenerfahrung?

Grüße :)
Das ist kein Leid in Sicht. PKH ist kein Sparmodell oder wie man viele Verfahren führen kann, sondern dient dazu, dass niemand nur aus Geldgründen auf seine Rechte verzichten muss.
Hat man vorrangig andere Möglichkeiten, muss man ja gerade nicht auf sein Recht verzichten.

Ratlos

Zitat von: InduMec am 13. März 2023, 16:11:02Eine kleine Frage noch, da ich mir die RS für etwas anderes aufhebe (wegen Selbstbeteiligung):
Die RSV ist vorrangig vor PKH einzusetzen.