WBA + Anlage VM

Begonnen von a_good_heart, 03. März 2023, 09:33:12

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a_good_heart

Hallo,

mein Bewilligungszeitraum läuft zum 31.03. ab. Bislang kam immer Mitte Februar vom JC die Erinnerung, dass der Bewilligungszeitraum bald abläuft und anbei das WBA Formular. Dieses Mal kam aber nix!
Also habe ich das WBA Formular von der Internetseite der Arbeitsagentur ausgedruckt, ausgefüllt und am 01.03. beim JC eingeworfen.

Heute, am 03.03., kam die Erinnerung mit WBA Formular vom JC. Datum des Anschreibens: 17.02.!
Das ist doch ein schlechter Witz, eine Postlaufzeit von mehr als zwei Wochen!

Dem WBA liegt noch ein Wichtiger Hinweis und ein Formular VM bei. Dieses habe ich nun aber nicht mit eingereicht, weil ich das gar nicht wusste.

Soll ich nun warten bis das JC sich meldet, oder am Montag das Formular VM nachreichen? :scratch:



Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Sheherazade

Zitat von: a_good_heart am 03. März 2023, 09:33:12oder am Montag das Formular VM nachreichen?

Wäre der einfachste Weg.

Wegen der Postlaufzeiten: Seit Wochen sind überall in D Warnstreiks der Post, derzeit läuft die Urabstimmung. Das es dabei zu Verzögerungen kommen kann, ist logisch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

MsXyz

Ich habe das auch bekommmen und frage mich jetzt aber, muss das überhaupt ausgefüllt werden?
Sie begründen es bei mir, dass die erste Leistungsbewilligung ohne Vermögensprüfung war. Und im Rahmen des WBA die Nachweise offen zu legen sind, da die vereinfachte Vermögensprüfung nicht weiter greift.
Und wenn ich der Meinung sei, dass ich die Informationen nach der Neuregelung nicht einreichen müsste, verweisen sie auf die vorzulegende Vermögensaufstellung, wenn didese verlangt wird.

Aber theoretisch sind es die ersten zwei Jahre doch 60.000 Freibetrag, ohne dass sie es unbedingt überprüfen müssen. Oder reicht es, dass sie es jetzt wollen und man es dann machen muss?

a_good_heart


So,
bin fix mit der Harley zum JC gedüst und hab die Anlage VM dort eingeworfen.

@ MsXyz
Jepp, das ist nur wieder mal so ein hochgeistiger Dummfug vom JC.
Die Anlage VM musste man ja schon beim Erstantrag ausfüllen. Und wenn man zwischenzeitlich unverhofft zu Reichtum gekommen ist, muss man das sowieso sofort dem JC per Veränderungsmitteilung stecken... 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

MsXyz

Zitat von: a_good_heart am 03. März 2023, 12:41:18
@ MsXyz
Jepp, das ist nur wieder mal so ein hochgeistiger Dummfug vom JC.
Die Anlage VM musste man ja schon beim Erstantrag ausfüllen. Und wenn man zwischenzeitlich unverhofft zu Reichtum gekommen ist, muss man das sowieso sofort dem JC per Veränderungsmitteilung stecken... 

Ja, genau. Man musste es ja nur glaubhaft versichern. Und eigentlich hieß es auch, Kontoauszüge reichen. Jetzt wollten sie von mir noch Paypal (meinetwegen, aber sieht man ja auch auf dem Kontoauszug), diesen komischen Schrieb inklusive Nachweise und was zu meinem Auto. Was ich damals schon geschrieben habe, dass es verhältnissmäßig ist. Glaube kaum, dass mein Kleinwagen von 2011 zu viel ist... :D

Hartzer Rolle

Wenn der Leiatungsbezug erst während der Gültigkeit des §67 begonnen hat, galt ein Freibetrag von 60.000.
Jetzt gilt nur noch ein Freibetrag von 40.000, was jetzt mit Beginn des Bürgergeldes überprüft wird.

a_good_heart

Zitat von: Hartzer Rolle am 03. März 2023, 13:09:59Wenn der Leiatungsbezug erst während der Gültigkeit des §67 begonnen hat, galt ein Freibetrag von 60.000.
Jetzt gilt nur noch ein Freibetrag von 40.000, was jetzt mit Beginn des Bürgergeldes überprüft wird.

Ich bin aber schon länger, also vor §67, im Bezug... :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Schnuffel01

Bei Ausfüllhinweise Punkt 4 Kfz steht:
Kraftfahrzeuge sind lediglich bei einem Wert von mehr als 15.000 Euro anzugeben.
Alte "Schrottmöhren"(wie meine :grins:) müssen also gar nicht angegeben werden.


ZitatHeute, am 03.03., kam die Erinnerung mit WBA Formular vom JC. Datum des Anschreibens: 17.02.!
Eben von einem Bekannten das selbe erfahren.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

MsXyz

Zitat von: Schnuffel01 am 03. März 2023, 14:38:33Bei Ausfüllhinweise Punkt 4 Kfz steht:
Kraftfahrzeuge sind lediglich bei einem Wert von mehr als 15.000 Euro anzugeben.
Alte "Schrottmöhren"(wie meine :grins:) müssen also gar nicht angegeben werden

Ich würde meine nie als Schrottmöhre bezeichnen, aber das hat als ich es gekauft habe, schon nicht so viel gekostet. :D Und das ist jetzt fast 10 Jahre her... :D


Aber hab teilweise auch Briefe erst Wochen später bekommen mit bitte um Antwort am nächsten Tag oder so ähnlich.... Dieses Mal war zumindest das Datum bis wann in Ordnung. Auf das Datum im Brief habe ich gar nicht geachtet.

Schneemann

Ich bin auch schon länger, also vor §67, im Bezug und ich weiß nicht ob ich den VM Antrag mit schicken soll?

Kopfbahnhof

Zitat von: Schneemann am 03. März 2023, 15:50:38eiß nicht ob ich den VM Antrag mit schicken soll?
Wenn er dabei ist würde ich es tun, ansonsten dürfte der WBA nicht bearbeitet werden.
Hier ist der immer mit dabei und VM kann sich ja Ändern, egal wie lange man schon im Bezug ist.

horst

Zitat von: a_good_heart am 03. März 2023, 09:33:12mein Bewilligungszeitraum läuft zum 31.03. ab. Bislang kam immer Mitte Februar vom JC die Erinnerung, dass der Bewilligungszeitraum bald abläuft und anbei das WBA Formular. Dieses Mal kam aber nix!
Also habe ich das WBA Formular von der Internetseite der Arbeitsagentur ausgedruckt, ausgefüllt und am 01.03. beim JC eingeworfen.

Heute, am 03.03., kam die Erinnerung mit WBA Formular vom JC. Datum des Anschreibens: 17.02.!
Das ist doch ein schlechter Witz, eine Postlaufzeit von mehr als zwei Wochen!

Dem WBA liegt noch ein Wichtiger Hinweis und ein Formular VM bei. Dieses habe ich nun aber nicht mit eingereicht, weil ich das gar nicht wusste.

Soll ich nun warten bis das JC sich meldet, oder am Montag das Formular VM nachreichen? :scratch:
da seit ihr aber spät dran rechne schon mal mit 5-6 Wochen mit der Bearbeitung des Antrages und habt ihr denn so viel Geld bei den astronomischen Freibeträgen, das ihr eine VM ausfüllen müsst. Je mehr Schönvermögen, desto länger haben die im JC Zeit da macht die VM schon Sinn.