ALG2 Aufstockung vs. Wohngeldanspruch

Begonnen von Juljul, 04. März 2023, 10:31:13

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Juljul

Hallo,

könnt ihr mir bitte nochmal helfen?

Diverse Wohngeldrechner geben an, dass wir nun einen Anspruch auf WG haben. Letztes Jahr noch abgelehnt (günstige Miete). Jetzt beläuft sich der Auszahlungsbetrag lt. diesen Rechnern auf zwischen etwa 50 und 180 Euro.

Der vorläufige Auszahlungsbetrag für den nächsten WBA-Zeitraum wird um die 80 Euro/Monat sein. Stand jetzt, wir werden aber wohl immer mal wieder aus dem Bezug fallen. Das Einkommen ist schwankend. In 6 Monaten werden wir dann entweder etwas zurückzahlen oder etwas nachgezahlt bekommen. Habe ich soweit verstanden.

Meine Fragen:
Wenn das Einkommen in einem Monat so hoch ist, dass wir keinen ergänzenden ALG2-Anspruch haben (erfahren wir ja erst am Ende des Bewilligungszeitraumes), heißt das dann auch, dass wir in diesem Monat auch grundsätzlich keinen WG-Anspruch gehabt hätten?

Falls nein, sollte ich diesen Monat vorsorglich einen WG-Antrag stellen, um wohngeldberechtigt zu sein?

Mir geht es um den großflächlig beworbenen pauschalen Mindestzuschuss für Heizkosten.
Ist dieser von einem bestimmten Monat abhängig? Oder reicht "... hat im Jahr 2023 mindestens einmal Wohngeld bezogen, also gibt es den Mindestzuschuss"?



Generell bin ich verwirrt. Denn wie oben geschrieben, selbst bei erhöhtem Einkommen + nochmal einem Puffer haben wir bei Wohngeld einen Anspruch, auf Bürgergeld jedoch nicht. Kann natürlich an den Orientierungsrechnern liegen Oder daran, dass meine Annahme, dass Wohngeldauszahlung niemals höher sein kann als das sog. Existenzminimum, falsch war.


*Habt bitte etwas Nachsicht mit mir. Ich entwickel mich gerade vom Lämmchen zu "ich möchte das, was mir per Gesetz zusteht, auch gerne bekommen".


Sheherazade

Verabschiede dich mal von der monatsweisen Berechnung. Die Wohngeldstelle nimmt in der Regel die Durchschnittswerte eines Jahres, das Jobcenter auch meistens, aber wenigstens ein halbes Jahr. Rechne das für euch durch und entscheide dann, was für euch besser ist, Wohngeld oder Bürgergeld.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Juljul

Danke, Sheherazade, du hast mir früher schon oft geholfen.

Ich habe eine Rückfrage.
Du meinst nur die vorläufigen Berechnungen, oder?

Irgendwann kommt doch der Punkt, wo rückwirkend berechnet wird. Das ist das, was für mich zählt.
Aber ich kann ja keinen rückwirkenden WG-Antrag stellen, wenn ich am Ende ausrechne, dass wir mit WG besser fahren würden.
Umgekehrt genauso. Wenn ich mich jetzt für WG entscheide, dann aber feststelle, ALG2 wäre besser, kann ich ja auch nicht einfach rückwirkend wechseln.

Verstehst du, was ich meine?

_____

Es ist leider unmöglich vorab genau auszurechnen, wie hoch das jeweilige Monatseinkommen sein wird, sodass es noch unmöglicher ist gleich 6 Monate (JC) oder gar 12 Monate (WG) auszurechnen.



Sheherazade

Zitat von: Juljul am 04. März 2023, 11:13:25Es ist leider unmöglich vorab genau auszurechnen, wie hoch das jeweilige Monatseinkommen sein wird, sodass es noch unmöglicher ist gleich 6 Monate (JC) oder gar 12 Monate (WG) auszurechnen.

Das ist mir soweit klar, aber die vergangenen Zeiträume geben dir da auch keinen ungefähren Anhaltspunkt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Juljul

Nee, leider nicht.

Die letzten vier, fünf Monate war es ein unterdurchschnittliches Einkommen.
Nun soll bald eine Tarfierhöhung folgen. Unabhängig davon steht auch noch ein Wechsel in die nächste Betriebszugehörigkeitsstufe an. Letzteres ist minimal, Tariferhöhung ist unbekannt.
Hinzukommen immer prozentuale Zuschläge (25 bis zu 125 Prozent) für jede geleistete Arbeitsstunde. Ergo, je höher der Stundenlohn, desto höher der Zuschlag und damit das Einkommen.
Weiter zu berücksichtigen sind: angeordnete Mehrarbeit (Zuschlag ja), angeordnete Minderarbeit (Zuschlag entfällt) -> beides nicht vorhersehrbar, genau wie AU-Zeiten (kein Zuschlag).

Mit der Leistungsabteilung des JC konnte immerhin geklärt werden, dass sie NICHT die letzten 6 Monate als voraussichtliches Durchschnittseinkommen nehmen, weil das einfach viel zu niedrig wäre. Das war unser Kundenwunsch, damit wir keine allzuhohen Schulden beim JC aufbauen. Lieber etwas nachgezahlt bekommen als auf Rückzahlungsaufforderung zu warten bzw. auf Fristablauf zu hoffen.

Ellen_Alien

Na dann wäre Wohngeld insofern besser, dass man einen Einkommensspielraum hat. Berechnet wird anhand des durchschnittlichen Jahreseinkommens bei Antragstellung und du musst in Folge nur Änderungen kleiner oder größer 15% mitteilen. Außerdem sind die generellen Mitwirkungspflichten kleiner und der Vermögensfreibetrag ist größer. Das sind mMn deutliche Vorteile gegenüber dem ALG2.
ZitatMir geht es um den großflächlig beworbenen pauschalen Mindestzuschuss für Heizkosten.
Ist dieser von einem bestimmten Monat abhängig? Oder reicht "... hat im Jahr 2023 mindestens einmal Wohngeld bezogen, also gibt es den Mindestzuschuss"?
Was meinst du damit? Den einmaligen Zuschuss? Der ist schon durch, in der laufenden Leistung ist lediglich eine Heizkostenpauschale enthalten. Ob es künftig weitere Zuschüsse geben wird, dazu stehen noch Informationen aus.

Juljul

@Ellen_Alien

Ich habe gerade nach der Plakatwerbung der aktuellen Kampagne der Bundesregierung gesucht, aber leider genau die Plakate nicht gefunden.
In meiner Stadt hängen an diversen Plätzen solche Plakate. Diese richtig großen Werbeschilder.

Da die neu sind, nehme ich an, dass es sich nicht um ein Entlastungspaket aus dem letzten Jahr handelt.

Ich werde diesen Monat vielleicht einen richtigen Wohngeld-Thread im richtigen Bereich erstellen.

Dazu und zu deiner Antwort muss ich nochmal fragen:
Das Wohngeld wird einmalig auf Grundlage der letzten 12 Lohneinkommen berechnet? Richtig?
Daraus berechnet sich der monatlich gleichbleibende Anspruch, sagen wir Betrag XY. Richtig?
An diesem Betrag XY wird dann auch nichts mehr geändert, es sei denn das Einkommen vergrößtert oder verkleinert sich um 15%? Richtig?
--> von was 15%ige Abweichung? Von dem durchschnittlichen Monatseinkommen, der aus den letzten 12 Monaten ermittelt wurde?

Tun wir mal so als sei das reale Monatseinkommen 1.000 Euro.
Angenommen wurde aber ein "Durchschnittseinkommen" von 849 Euro.
Also werde ich der WG-Stelle mitteilen, dass sich das Einkommen in diesem Monat einmalig erhöht hat.
Und wie geht es dann weiter?

Es ist mir sehr unangenehm, dass ich so unwissend bin. Aber ich lerne...


Sheherazade

Zitat von: Juljul am 04. März 2023, 16:38:19Tun wir mal so als sei das reale Monatseinkommen 1.000 Euro.
Angenommen wurde aber ein "Durchschnittseinkommen" von 849 Euro.
Also werde ich der WG-Stelle mitteilen, dass sich das Einkommen in diesem Monat einmalig erhöht hat.

Ich habe dir schon geschrieben, verabschiede dich von der monatlichen Betrachtungsweise. Erst, wenn sich das Gesamteinkommen dauerhaft um mehr als 15% erhöht (oder verringert) muss das der Wohngeldstelle gemeldet werden.

Lies dich mal in Ruhe hier durch, dann wird es hoffentlich was klarer. Ist zwar schon älter die Datei, da wurden Heizkosten nicht berücksichtigt, was ja auch noch nicht so lange der Fall ist. Grundsätzlich sollte es aber weiterhelfen beim Verständnis.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Juljul

Das "dauerhaft" habe ich bis eben leider anscheinend überlesen.

Durch deinen Link beantworte ich mal meine eigenen Fragen:
Ja, immer gleichbleibender Betrag wird ausgezahlt.
Neuberechnungen sind nur dann, wenn sich das Gesamteinkommen um 15 Prozent verändert.
Tut es das nicht, läuft der Bewilligungszeitraum ab. Nichts weiter passiert.
Sollte dann ein weiterer Antrag gestellt werden, beginnt das ganze von vorne mit den neuen 12 letzten Lohnabrechnungen.
 
Ist das richtig verstanden, @sheherazade?

Danke für den Link übrigens. Daraus: "Eine Änderung kommt jedoch nur in Betracht, so lange sie nicht nur vorübergehend ist (länger als 2 Monate)"

Es ist möglich, dass es mal zu einem 15%igen Unterschied kommt, aber niemals zwei Monate hintereinander. D. h. das würde hier gar nichts betreffen.

Sheherazade

Zitat von: Juljul am 04. März 2023, 17:17:45Neuberechnungen sind nur dann, wenn sich das Gesamteinkommen um 15 Prozent verändert.
Tut es das nicht, läuft der Bewilligungszeitraum ab. Nichts weiter passiert.
Sollte dann ein weiterer Antrag gestellt werden, beginnt das ganze von vorne mit den neuen 12 letzten Lohnabrechnungen.
 
Ist das richtig verstanden, @sheherazade?

Ja, alles richtig verstanden.  :zwinker:

Und mit dem Bezug von Wohngeld könntest du dich arbeitssuchend ohne Bezüge melden bei der Agentur für Arbeit und dort dann vielleicht die passenden Möglichkeiten für deinen Wiedereinstieg ins Berufsleben angeboten bekommen.
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