Erstattung bis Ende des Monats von 400€

Begonnen von Halbzeitstudent, 12. März 2023, 19:34:56

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JensM1

Ganz kurz mal drüber geschaut. Erwerbseinkommen angerechnet, scheint den von dir genannten Zahlen zu entsprechen. Ansonsten gar kein Einkommen angerechnet (Darlehen o. ä.), ob die übernomme Miete stimmt, weiß ich natürlich nicht.

Aber ist spät, evtl schaue ich morgen abend noch mal drüber oder jemand anders hier fällt noch was auf.

Fettnäpfchen

Halbzeitstudent

Zitat von: Halbzeitstudent am 12. März 2023, 23:05:11Denkt ihr, dass das jetzt noch nachträglich geht?
Ja mit einem Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Da müssen alle sämtlichen Bescheide von Beginn der Anrechnung bis jetzt aufgelistet werden sonst wird abgelehnt! s. Anhang

Zitat von: Halbzeitstudent am 13. März 2023, 02:26:56. Ansonsten muss ich mir ein Darlehen von meinen Eltern geben lassen und es dieses mal schriftlich dokumentieren, mit Unterschrift beider Parteien etc. pp. Übrigens habe ich auf meinem Kontoauszug stehen dass es sich bei der vorherigen Überweisung meines Vaters, die 500€, um ein Darlehen handelt - laut Verwendungszweck
Beispiele für einen Darlehensvertrag

MfG FN

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JensM1

Ich kann in dem Bescheid nichts Auffälliges entdecken. Angerechnet wurde als Einkommen nur Erwerbseinkommen, aber kein Darlehen o. ä. Bezüglich Kosten der Unterkunft hast du irgendwo geschrieben, dass sich die Stromkosten erhöht haben und du deinen Eltern deshalb noch was nachzahlen musst. Die sind aber im Regelbedarf enthalten, insofern ändert sich dadurch nichts.

Würde wie beschrieben Einkommen und Miete  darauf überprüfen, ob das alles korrekt erfasst worden ist und diesen Bescheid mit dem alten Bescheid - wenn die wenigsten das im Erstattungsbescheid richtig erfasst haben gab es nur einen, was die Sache einfach machen würde - vergleichen.