Erstattung bis Ende des Monats von 400€

Begonnen von Halbzeitstudent, 12. März 2023, 19:34:56

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Halbzeitstudent

Liebes Forum,

Ich habe am Freitag (10.03.2023) ein Erstattungs-Schreiben vom Jobcenter erhalten, ich muss bis zum 30. März diesen Monats 400€ zurückzahlen - was ich natürlich nicht kann. Ich bin schon zwei Monatsmieten im Rückstand (rund 850€ insgesamt, Kontostand im Moment 350€). Ich muss daher Widerspruch einreichen und mich Schlau machen, wie es überhaupt dazu gekommen ist.

Zu meinem Status: Ich bin Teilzeitstudent und kurz vor dem Schreiben meiner Masterarbeit. Angeblich wurde mir zu viel Überwiesen.

Ich war vom August-Dezember 2021 im bezahltem Praktikum und von Mitte Februar-Mai 2022 als Werkstudent tätig. Ich habe natürlich alle Lohnabrechnungen eingereicht sowie Betriebskostenrückzahlungen usw. Die Betriebskostenrückzahlungen wurden mir vom Jobcenter-Geld im vergangenen Jahr abgezogen. Ich war immer ehrlich, habe alles ordnungsgemäß nachgewiesen und eingereicht, da ich davon ausgegangen bin, dass die zuständigen SachbearbeiterInnen ebenfalls "ehrlich" arbeiten. Wie ich jetzt auf einen Schlag, bis zum 30. März, 400€ zurückzahlen soll, ist mir schleierhaft. Zum Glück decken meine lieben Eltern den Mietrückstand in Form eines Darlehns.

Ich habe sämtliche Dokumente digitalisiert und kann diese gerne hier nachträglich hochladen. Ich lade aber vorerst nur das Erstattungsschreiben hoch, bevor ich den Server vollspamme - mit eventuell unwichtigen Dokumenten.

Falls sich jemand mit meiner Situation auskennt und mir helfen kann, würde ich mich um Ratschläge und Unterstützung freuen!

Vielen lieben Dank und mit freundlichen Grüßen
Halbzeitstudent

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

JensM1

#1
Unter der Zahlungsverbindung kommt noch ein Satz, dass du eine Ratenzahlung mit dem Inkasso Recklinghausen vereinbaren kannst. Einfacher Anruf unter Nennung der Vertragsnummer reicht dazu aus.

Ansonsten mal den Bescheid zur endgültigen Festsetzung nehmen und auf den Berechnungsbögen schauen, ob Gehalt etc in der korrekten Höhe erfasst worden ist. Falls nicht, gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Halbzeitstudent

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Mir ist beim Stöbern in diesem Forum auch aufgefallen das private Darlehen nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Meine Eltern hatten mir im letzten Jahr 500€ geliehen, was angerechnet wurde. Ich habe das nicht weiter angeprangert... Ich werde versuchen das aber nachträglich noch rückgängig zu machen - aber das ist jetzt eher nebensächlich.

Danke Jens und liebe Grüße.

Quinky

Wie kann man etwas zurückzahlen, das man noch nicht erhalten hat?.
Im Erstattungsschreiben steht:

1.4.23 bis 30.4.23 =
1.5.23 bis 31.5.23 =

Da wir weder April noch Mai 2023 erreicht haben, kann das Jobcenter auch noch nicht geleistet haben und selbstverständlich auch noch nicht zurückfordern.
Ich würde die Forderung zurückweisen, wegen völliger Unrichtigkeit.

JensM1

ZitatIch würde die Forderung zurückweisen, wegen völliger Unrichtigkeit.

Dann käme einfach ein neuer Bescheid, es geht ja ziemlich offensichtlich um 02-05/2022.

Halbzeitstudent

Ja, aber dann habe ich wenigstens länger Zeit, um die ganze Angelegenheit zu prüfen - richtig?

Nur für mein Verständnis: Betrag/Gutschein "(bisher)" heißt was mir überwiesen wurde und "(neu"-Spalte was mir eigentlich zustand?

Und zur anderen Sachen mit dem 500€-Darlehen seitens meiner Eltern was mir angerechnet wurde. Denkt ihr, dass das jetzt noch nachträglich geht? Ich hatte mit meinen Eltern eine mündliche Vereinbarung. Die notieren sich alles was sie mir leihen. Ich muss das natürlich, sowie die überschüssige Miete, noch nachzahlen. Aber damit ich nicht so sehr im Minus bin und Gebühren an die Bank zahle, leihe ich mir das lieber von den Eltern.

Danke euch auf jeden Fall für die mentale sowie informative Unterstützung! Für mich ist das viel Neuland und verwirrend. Ich lass mich da auch zu schnell einschüchtern.

Greywolf08

Zitat von: Halbzeitstudent am 12. März 2023, 23:05:11... Ich hatte mit meinen Eltern eine mündliche Vereinbarung. ..
Das war dein Fehler.
Darlehen immer schriftlich (Darlehensvertrag) festhalten mit Rückzahlungsvereinbarung.
Diesen Vertrag, von deinen Eltern und dir unterschrieben, kann man dann als Nachweis beim JC vorlegen. Mündlich zählt für das JC nicht.

hansmeisner

Zitat von: Halbzeitstudent am 12. März 2023, 23:05:11Und zur anderen Sachen mit dem 500€-Darlehen seitens meiner Eltern was mir angerechnet wurde. Denkt ihr, dass das jetzt noch nachträglich geht?
Wenn der Widerspruchzeitraum noch nicht abgelaufen ist!? Schriftliche Bescheinigung ans Jobcenter, dass es sich bei den 500€ um ein Darlehen handelt. Beide Vertragspartner unterschreiben.

JensM1

ZitatJa, aber dann habe ich wenigstens länger Zeit, um die ganze Angelegenheit zu prüfen - richtig?

Nein. Es handelt sich "nur" um den Erstattungsbescheid. Der Bescheid, den du eigentlich prüfen musst, ist der dort aufgeführte Bescheid zur endgültigen Festsetzung, auf den sich der Erstattungsbescheid bezieht. Im Zweifel gegen diesen Bescheid fristgerecht Widerspruch einreichen, notfalls mit dem Hinweis, dass die Begründung noch nachgereicht wird.

Da im Erststattungsbescheid so viele Fehler sind, würde ich mir den anderen Bescheid gründlich anschauen. Es ist bspw merkwürdig, dass dir die Leistungen am 18.03.22 bewilligt wurden und nachträglich trotzdem noch eine Überzahlung in 02/22 entstanden ist, für 02/22 sollten die am 18.03.22 eigentlich alle Daten gehabt haben. Aber ok, ist nicht unmöglich, evtl Gehaltsabrechnung 02/22 erst nach Bewillung erhalten o. ä.

Halbzeitstudent

#9
Ja, es gab eine nachgereichte Information, aber dafür muss ich die allgemeine Lage vielleicht genauer erläutern:

In der Zeit von Mitte Februar 2022-Ende Mai 2022 war ich als Werkstudent beschäftigt. Das ist auch der Zeitraum, indem mir angeblich zuviel überwiesen wurde. Ich würde verstehen, wenn es für der Betrag im Februar von den restlichen Monaten abweicht, nicht jedoch warum auch in den weiteren Monaten der Betrag schwankt (März 90€, April 76€, Mai 84€) wenn hier mein Gehalt doch immer gleich war.

Die Miete, Strom, Gas und Betriebskosten laufen über das Konto meiner Eltern. Sie haben mir die Wohnung überlassen, nachdem sie zur Rente auf's Land gezogen sind. Da mein Konto aber nicht immer gedeckt ist, lassen wir das so, bis ich das Studium abgeschlossen habe. Ich wohne hier jetzt mit einem alten Schulfreund in einer WG, der berufstätig ist. Wir überweisen beide die Miete und Nebenkosten auf das Konto meiner Eltern. Die Stromkosten haben sich '21 und '22 erhöht, was wir verspätet erst ausgerechnet haben. Daher müssen wir, Mitbewohner und ich, meinen Eltern noch Geld nachzahlen. Die gesamte Kostenrechnung habe ich dem JC geschickt. Aber was ich nicht verstehe ist, dass mir angeblich weniger Geld zusteht, obwohl die Kosten sich ja erhöht haben. Ich weiß nicht ob es damit zusammenhängt.

Jedenfalls haben meine Eltern das alles nochmal neu durchgerechnet und wir haben das dem Jobcenter im Dezember 2022 geschickt, am 31. Dezember war auch der Weiterbewilligungsantrag fällig - daher die verschiedenen Neuberechnungen seitens des JC's. Ich schätze das Jobcenter ist mittlerweile genau so verwirrt, wie ich auch. Eigentlich haben wir alles genau mit Rechnungen, Kontoauszügen und Lohnabrechnungen genau dokumentiert, daher wundert es mich.

Also ich werde definitiv Widerspruch einreichen, auch schon alleine weil im Erstattungsbescheid manche Daten einfach falsch sind. Es sind wahrscheinlich nur Tippfehler, alles andere ergibt keinen Sinn, aber dann möchte ich das wenigstens ordentlich noch einmal bekommen. Interessant ist auch das ich bisher eine andere Sachbearbeiterin habe und jetzt auf dem Erstattungsbescheid jemand neues. Evtl. hat die vorherige Kollegin gekündigt und der neue Mitarbeiter blickt den komplexen Sachverhalt nicht. Ansonsten muss ich mir ein Darlehen von meinen Eltern geben lassen und es dieses mal schriftlich dokumentieren, mit Unterschrift beider Parteien etc. pp. Übrigens habe ich auf meinem Kontoauszug stehen dass es sich bei der vorherigen Überweisung meines Vaters, die 500€, um ein Darlehen handelt - laut Verwendungszweck. Die Widerspruch-Frist wird hier jedoch schon abgelaufen sein, da es im vergangenem Jahr war.

Falls es euch hilft, kann ich gerne die Dokumente hochladen. Evtl. ergibt es dann alles mehr Sinn.

-- [EDIT] --

Ich habe mir deinen Beitrag noch einmal durchgelesen. Was ich vorher geschrieben habe ist wahrscheinlich unwesentlich, denn die Gehaltsabrechnungen hat das JC schon vor Monaten bekommen. Und der Erstattungsbescheid bezieht sich ja auf das "tatsächlich erwirtschaftete Einkommen" auf die Werkstudenten-Zeit. Aber in der Zeit habe ich ja an sich meinen Eltern zu wenig Geld für Strom und Gas überwiesen, was sich jetzt erst herausgestellt hat. Eventuell ist das relevant? Der Kostenrückstand beläuft sich auf knapp 350€ im gesamten Jahr 2022.

Sollte mein Vater jetzt auf das Inkasso-Konto die geforderten 411€ überweisen, um Mahnungsgebühren usw. zu vermeiden? Oder wird mir das jetzt wieder zum Verhängnis und als Extrageld oder Ähnliches angerechnet. Bzw. wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das JC doch einen Fehler gemacht hat oder ich, kriege ich das Geld dann jemals wieder. Und müssen wir das, wie beim Darlehen schriftlich/vertraglich festhalten?

Liebe Grüße und danke für eure Zeit!

Leeres Portemonnaie

"Sollte mein Vater jetzt auf das Inkasso-Konto die geforderten 411€ überweisen?"

Nein. Siehe Antwort #1.
Ratenzahlung vereinbaren.

"... meinen Eltern zu wenig Geld für Strom und Gas überwiesen ..."

Strom ist aus der Regelleistung zu erbringen, interessiert das JC nicht, sofern nicht Heizung oder Warmwasser darüber läuft.

Wie schon geschrieben wurde, für die fraglichen Monate Zahlung und Einnahmen ansehen, Unterschiede zu vorherigen Monaten ...
Hier einstellen wäre vielleicht nicht schlecht.

Ich würde auch wegen dem Datum Widerspruch einlegen, das sollte schon korrekt dastehen, auch das JC verlangt umgekehrt korrekte Angaben. Und sollte nochmal was geprüft werden müssen, wird alles noch verwirrender ...
 



Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Halbzeitstudent

Hallo nochmal,

okay, dann kontaktiere ich das Inkasso-Büro und vereinbare die Ratenzahlung und lege Widerspruch ein für ein ordentliche Dokument mit den richtigen Daten - das kann ich ja schon mal so abhaken.

Ich war ja bis zum Dezember 2021 im Praktikum. Da habe ich kein Geld vom JC bekommen. Für den Januar habe ich mich wieder arbeitssuchend gemeldet, da meine Werkstudentenstelle erst am 19. Februar 2022 begann. Ich notiere mal was auf meinem Konto eingegangen ist. (Wenn ich den Kontoauszug hochlade, muss ich ohnehin fast alles schwärzen - bis auf den Betrag.)

23.02.2022 410,37€ Lohn (Arbeitsbeginn 19.02!)
21.03.2022 500,00€ Dispo-Überbrückung Eltern
21.03.2022 600,00€ Eigenkapital vom zweiten Konto (Ich habe mir ein DKB-Konto eingerichtet, weil die Postbank mittlerweile für alles Gebühren berechnet und ich wechseln wollte)

23.03.2022 1.539,04€ Bundesagentur für Arbeit (der Antrag wurde im Januar abgeben, daher diese höhere Summe)
28.03.2022 957,53€ Lohn März
26.04.2022 970,81€ Lohn April
29.04.2022 205,84€ Bundesagentur für Arbeit
04.05.2022 611.94€ Techniker Krankenkasse (hier wurde mir zuvor zu viel abgebucht, knapp 300€/Monat)
25.05.2022 963,37€ Lohn Mai (letztes Gehalt)
31.05.2022 761,61€ Bundesagentur für Arbeit (Juni-Geld)

Wenn ich mir das so anschaue, kann es schon sein, dass mir einfach zu viel überwiesen wurde. Ich bin mir leider auch nicht mehr ganz sicher, wieso mir bspw. am 23.03 soviel überwiesen wurde... Den JC-Bescheid aus der Zeit müsste ich erst noch einmal in meinen Unterlagen suchen. Aber das schaffe ich leider evtl. erst nach Mittwoch (15.03)

Danke Leeres Portemonnaie (und den anderen Unterstützern und Unterstützerinnen)!

JensM1

Zitatund lege Widerspruch ein für ein ordentliche Dokument mit den richtigen Daten...

Wichtig ist, dass du gegen den Bescheid zur endgültigen Festsetzung vom 24.02.2023 Widerspruch einlegst  :wand: !

Gegen den Erstattungsbescheid kannst du natürlich auch Widerspruch einlegen, aber wirklich wichtig ist der o. a. Bescheid. Beim Erstattungsbescheid bekommst du den uU einfach nur neu mit den richtigen Daten, aber gleicher Überzahlung, wenn nur gegen den in Widerspruch gehst.

Ansonsten Bewilligungsbescheid aus 03/22 u. ggf. spätere Änderungsbescheide mit dem Bescheid vom 24.02.2023 vergleichen. Monatlichen Anspruch laut Bescheid vom 24.02.2023 von 02/22 bis Ende Bewilligungszeitraum in Excel erfassen. Spalte daneben jeweils den oder die aktuellsten Änderungsbescheide nehmen und die Werte eintippen. Dann hast du schon mal eine Übersicht, ob zumindest die Höhe der Rückforderung passt.

Zum Schluss den Bescheid vom 24.02.2023 hinsichtlich Anrechnung Einkommen, Erfassung Guthaben etc prüfen. Alle strittigen Sachverhalte im Widerspruch aufzählen (Anrechnung Darlehen u. ä.).

Falls dir irgendwelche Bescheide für den Bewilligungszeitraum fehlen, forder die einfach in Kopie an, also im Zweifel einfach alle.

Halbzeitstudent

Ja danke Jens, mache ich! Ich zweifle mittlerweile, dass die Festsetzung vom 24.02.2023 falsch ist, da ich ja ein Einkommen in den besagten Monaten Feb-Mai '22 hatte. Bei ~950€ Gehalt bekomme ich doch bestimmt nicht mehr vom JC als ich erhalten habe?

Beim Darlehen und den richtigen Daten für den Erstattungsbescheid habe ich mehr Hoffnung. Danke aber nochmal für den Hinweis! Ich mache das mit der Excel und lade das evtl. sogar nochmal hier hoch :flag:

 

Halbzeitstudent

Ich habe den Februar-Bescheid mal anonymisiert, damit ich ihn hier posten kann. Evtl. sieht ja jemand etwas, was ich nicht auf Anhieb sehe. Heute schaffe ich die Excel nicht mehr, hoffentlich aber morgen!

LG !

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]