Schenkung

Begonnen von Ingo, 13. März 2023, 08:11:47

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Ingo

Moin,
ich erwarte in der 2.Jahreshälfte eine Schenkung, die mich in die Lage versetzen wird mich zum 30.6. vom Bürgergeld zu verabschieden, und sozusagen als Privatier zu leben. Ich stelle mir vor im Juni einfach keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, und damit raus zu sein. Ist das so einfach, oder gibt es auch da irgendwelche Fallstricke, z.B. Karenzzeiten oder dergleichen ? Für Euer Mitdenken bei meinem Luxusproblem sage ich:
Herzlichen Dank und schöne Grüße !
Ingo

Tony Montana

Erstmal Glückwunsch dann dazu.  :smile:

Die Leistungen werden einen Monat voraus gezahlt, das sollte sich also im letzten Monat nicht kreuzen. Demnach wäre deine Schenkung ab dem 31.07.

Ich würde mich vorsorglich aus dem Leistungsbezug noch abmelden. Nach § 46 des ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) muss man diese Abmeldung nicht begründen. Verzicht ist dann erklärt, kein neuer Antrag gestellt, dann bist du komplett raus.

Sollte die Schenkung doch mal aufgebraucht sein, kann der Verzicht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


Sheherazade

Zitat von: Ingo am 13. März 2023, 08:11:47ich erwarte in der 2.Jahreshälfte eine Schenkung, die mich in die Lage versetzen wird mich zum 30.6. vom Bürgergeld zu verabschieden, und sozusagen als Privatier zu leben.

Frag vorher bei der Krankenkasse nach, wie hoch die Beiträge für "Privatiers" sind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Tony Montana am 13. März 2023, 08:35:23Die Leistungen werden einen Monat voraus gezahlt, das sollte sich also im letzten Monat nicht kreuzen. Demnach wäre deine Schenkung ab dem 31.07.
Was ist das denn für ein Unsinn.
Wenn die Bewilligung bis zum 30.06. geht dann ist das JC ab dem 01.07. komplett raus. Alles was ab dem 01.07. passiert, geht das JC dann nichts mehr an.

Zitat von: Tony Montana am 13. März 2023, 08:35:23Ich würde mich vorsorglich aus dem Leistungsbezug noch abmelden. Nach § 46 des ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) muss man diese Abmeldung nicht begründen. Verzicht ist dann erklärt, kein neuer Antrag gestellt, dann bist du komplett raus.
Das ist noch größerer Unsinn.
Worauf soll denn ab 01.07. verzichtet werden, wenn die Bewilligung nur bis zum 30.06. geht?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


tsumo

Zitat von: Ingo am 13. März 2023, 08:11:47und sozusagen als Privatier zu leben

Lese ich ehrlich gesagt zum ersten mal. Ist das einfach der begriff für ich habe genug geld um nicht arbeiten zu müssen brauch daher keine hilfe vom staat und kann für mich selber sorgen?

Ingo

Moin zusammen,
danke für Eure bisherigen Beiträge. Krankenkasse habe ich im Blick. Ansonsten lebt der ( hochbetagte ) Privatier tatsächlich von seinen Rücklagen oder dergleichen...
Beste Grüße
Ingo

Tony Montana

Zitat von: Ottokar am 13. März 2023, 16:48:33Das ist noch größerer Unsinn.
Worauf soll denn ab 01.07. verzichtet werden, wenn die Bewilligung nur bis zum 30.06. geht?

Ja stimmmt, Sorry mein Fehler. Die Vorauszahlung um die es mir dabei ging, schliesst ja bis zum 30.06 schon mit ein.
Ich war noch ein Monat weiter...*gg*  :wand:  :grins:

Ellen_Alien

Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 02:04:24
Zitat von: Ottokar am 13. März 2023, 16:48:33Das ist noch größerer Unsinn.
Worauf soll denn ab 01.07. verzichtet werden, wenn die Bewilligung nur bis zum 30.06. geht?

Ja stimmmt, Sorry mein Fehler. Die Vorauszahlung um die es mir dabei ging, schliesst ja bis zum 30.06 schon mit ein.
Ich war noch ein Monat weiter...*gg*  :wand:  :grins:
Nur dass kein Verzicht erklärt werden muss, da sich dieser durch das Nichtstellen eines Antrags ergibt.
Zitat von: tsumo am 14. März 2023, 02:55:42
Zitat von: Ingo am 13. März 2023, 08:11:47und sozusagen als Privatier zu leben

Lese ich ehrlich gesagt zum ersten mal. Ist das einfach der begriff für ich habe genug geld um nicht arbeiten zu müssen brauch daher keine hilfe vom staat und kann für mich selber sorgen?
Ein Privatier erwirtschaftet selbst keinerlei Einkommen, ist aber vermögend genug, um allein davon leben zu können.

Ach und Glückwunsch 🥳 @Ingo

Tony Montana

Zitat von: Ellen_Alien am 15. März 2023, 05:54:07Nur dass kein Verzicht erklärt werden muss, da sich dieser durch das Nichtstellen eines Antrags ergibt.

Jein, müssen aber sowieso nicht, es kommt darauf an ob Alleinbezieher oder eine Bedarfsgemeinschaft, da trotz Arbeitseinkommen immer noch die Möglichkeit des Anspruchs für die Familienmitglieder mit auch eigener Kundennummer bestehen könnte, besonders der erwachsene Eheparter / Lebenspartner, wenn diese/r bisher auch keine eigenen Mittel hatte.

Natürlich fliesst kein Geld mehr, wenn man keinen neuen Antrag stellt, könnte aber mögliche Rückfragen gleich abstellen, wenn man sich und seine BG auch abmeldet, einfach der Form halber.  Vielleicht kommen auch keine Rückfragen oder Missverständnisse, daher schrieb ich vorsorglich. Für sich alleinstehend im Haushalt, ist das selbstredend egal, weil man dann nur für sich allein keinen Antrag mehr stellt.

Ottokar

Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 11:01:46da trotz Arbeitseinkommen immer noch die Möglichkeit des Anspruchs für die Familienmitglieder mit auch eigener Kundennummer bestehen könnte, besonders der erwachsene Eheparter / Lebenspartner, wenn diese/r bisher auch keine eigenen Mittel hatte.
Nur das es hier nicht um Arbeitseinkommen geht und auch Eheparter/Lebenspartner von dem nicht nach § 12 SGB II geschützten Vermögen leben müssten.
Somit müssen auch die keinen Verzicht erklären, vielmehr:
Zitat von: Ellen_Alien am 15. März 2023, 05:54:07Nur dass kein Verzicht erklärt werden muss, da sich dieser durch das Nichtstellen eines Antrags ergibt.

Zitat von: Tony Montana am 15. März 2023, 11:01:46Natürlich fliesst kein Geld mehr, wenn man keinen neuen Antrag stellt, könnte aber mögliche Rückfragen gleich abstellen, wenn man sich und seine BG auch abmeldet, einfach der Form halber. 
:wand:
Wenn der Leistungsbezug beendet ist, gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für "mögliche Rückfragen".
Und was bitte sollten die auch nachfragen, warum man kein ALG II mehr möchte?  :wand:
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Tony Montana

Zitat von: Ottokar am 15. März 2023, 14:17:02Und was bitte sollten die auch nachfragen, warum man kein ALG II mehr möchte?  :wand:

Ich dachte da auch an Überzahlungen, die sich ergeben könnten und das JC daran ein Interesse hätte, diese wieder zu bekommen. Aber gut, wenn es tatsächlich anders ist, wieder was gelernt.

Ottokar

Du meinst also, wenn man dem JC mitteilt, dass man keinen WBA gestellt hat, weil man kein ALG II mehr möchte, verzichten die auf eventuelle Rückforderungen???
Wenn die Geld zurückfordern können, werden die das in jedem Fall tun! Das müssen die sogar, die haben dabei nämlich kein Wahlrecht.
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