komplette Akte verschwunden

Begonnen von demeisters, 16. März 2023, 06:30:47

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demeisters

Hallo an euch,

Hier gleich mal zur Schilderung meines Anliegens, wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft bestehend, aus meiner berufstätigen Frau und unseren 14 jährigen Sohn. Ich bin seit 2006 arbeitslos, 2013 wurde bei mir eine dauerhafte Erwerbsunfähig vom Amtsarzt des AA bescheinigt, 2017 musste ich zu einer weiteren Amtsärztlichen Untersuchung erscheinen wo mir dann die dauerhafte Erwerbsunfähig nochmals bestätigt wurde. Hier war wohl eine erneute Überprüfung nötig, da 2013 wohl diese nicht im System vermerkt wurde...wie auch immer???
Zwischenzeitlich hatte ich auch in Verbindung mit der VdK den Versuch unternommen,Erwerbsminderungsrente zu bekommen, welche jedoch abgelehnt wurde.
Ich persönlich hatte seit dem her keinen weiteren Kontakt zum JC.
Nun erhielt ich vergangene Woche einen Anruf unserer Fallmanagerin die mit mir die Wiedereingliederung besprechen wolle und mir im Gespräch mitteilte das über meine Person keine Akten, Unterlagen zu meiner dauerhaften Erwerbsunfähigkeit und auch sonst keine Angaben zu meiner Person beim JC bzw. AA vorliegen würden.

Sie teilte mir mit das ich nun eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben, soll und diese in Verbindung mit einem Amtsärztlichen Fragebogen zu beantworten und zu unterschreiben hätte.

Ich suche nun Hilfe bzw. Anlaufstellen wie ich mich hier zu verhalten habe bzw. wie ich hier vorgehen kann, mache ich mich "strafbar" wenn ich die Wiedereingliederung nicht unterschreibe.
Was kann ich gegen meine plötzlich "verschwundene" Akte unternehmen.
Ich bin echt verzweifelt da ich mich durch meine bestehende Erkrankungen echt in die Ecke gedrängt fühle und nicht wirklich in der Lage fühle dieses Problem alleine zu bewältigen.

Lina

@demeisters

Lese Dir die Wiedereingliederungsvereinbarung doch erst einmal durch. Unterschreibe die Vereinbarung nicht vor Ort, sondern bitte die Fallmanagerin Dir die WEV mit nach Hause zu geben. Du mußt die WEV nicht unterschreiben.
Wegen der verschwundenen Akte kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

Fettnäpfchen

demeisters

Zitat von: demeisters am 16. März 2023, 06:30:47Nun erhielt ich vergangene Woche einen Anruf unserer Fallmanagerin die mit mir die Wiedereingliederung besprechen wolle und mir im Gespräch mitteilte das über meine Person keine Akten, Unterlagen zu meiner dauerhaften Erwerbsunfähigkeit und auch sonst keine Angaben zu meiner Person beim JC bzw. AA vorliegen würden.

Sie teilte mir mit das ich nun eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben, soll und diese in Verbindung mit einem Amtsärztlichen Fragebogen zu beantworten und zu unterschreiben hätte.
Telefonisch ist doof
aber
nicht desto trotz solltest du das (so wie hier beschrieben) umgehend deinem Datenschutzbeauftragten zu kommen lassen und um Mithilfe bitten. Dazu auch gleich eine Schweigepflichtsentbindung dass er in deinem Namen mit dem JC Kontakt aufnehmen darf.
Aber nicht dem vom JC sondern gleich an übergeordneter Stelle.
In der Regel wird das fürs JC heftig und oft tauchen dann plötzlich die Unterlagen wieder auf.:
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357


Zitat von: Lina am 16. März 2023, 07:02:04Wegen der verschwundenen Akte kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
das machst du zusätzlich!
Die Wiedereingliederungsvereinbarung stellst du nach Erhalt erst mal hier ein, vllt kann man dann mehr dazu schreiben!

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lina

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. März 2023, 17:24:25demeisters

Zitat von: demeisters am 16. März 2023, 06:30:47Nun erhielt ich vergangene Woche einen Anruf unserer Fallmanagerin die mit mir die Wiedereingliederung besprechen wolle und mir im Gespräch mitteilte das über meine Person keine Akten, Unterlagen zu meiner dauerhaften Erwerbsunfähigkeit und auch sonst keine Angaben zu meiner Person beim JC bzw. AA vorliegen würden.

Sie teilte mir mit das ich nun eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben, soll und diese in Verbindung mit einem Amtsärztlichen Fragebogen zu beantworten und zu unterschreiben hätte.
Telefonisch ist doof
aber
nicht desto trotz solltest du das (so wie hier beschrieben) umgehend deinem Datenschutzbeauftragten zu kommen lassen und um Mithilfe bitten. Dazu auch gleich eine Schweigepflichtsentbindung dass er in deinem Namen mit dem JC Kontakt aufnehmen darf.
Aber nicht dem vom JC sondern gleich an übergeordneter Stelle.
In der Regel wird das fürs JC heftig und oft tauchen dann plötzlich die Unterlagen wieder auf.:
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

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Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
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Willy-Brandt-Straße 1
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Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357


Zitat von: Lina am 16. März 2023, 07:02:04Wegen der verschwundenen Akte kannst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
das machst du zusätzlich!
Die Wiedereingliederungsvereinbarung stellst du nach Erhalt erst mal hier ein, vllt kann man dann mehr dazu schreiben!

Ein schönes WE
FN


Was kostet es denn, einen Datenschutzbeauftragten um Hilfe zu bitten? Und an Welchen kann man sich da wenden?

Fettnäpfchen

Lina

Zitat von: Lina am 17. März 2023, 18:04:25Was kostet es denn, einen Datenschutzbeauftragten um Hilfe zu bitten?
Zeit und wenn nicht per E-Mail dann halt noch Porto.

Zitat von: Lina am 17. März 2023, 18:04:25Und an Welchen kann man sich da wenden?
an den deines Bundeslandes dazu sind die Links da

und wenn es eine O.-Kommune ist steht auch was in meinem Beitrag dabei!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

"Zwischenzeitlich hatte ich auch in Verbindung mit der VdK den Versuch unternommen,Erwerbsminderungsrente zu bekommen, welche jedoch abgelehnt wurde.
Ich persönlich hatte seit dem her keinen weiteren Kontakt zum JC."

Ist es möglich, dass der Rentenversicherungsträger die EU Rente abgelehnt hat weil er der Ansicht ist, dass du nicht vollständig erwerbsgemindert bist? Das würde erklären, wieso das JC mit dir über eine Wiedereingliederung sprechen würde.
Das Ergebnis des Rententrägers zu deiner Erwerbsfähigkeit ist höherrangig dem Ergebnis des JC gegenüber. Sprich, sagt das JC voll erwerbsgemindert und der Rentenversicherungsträger sagt nicht voll erwerbsgemindert, dann zählt das Ergebnis des Rentenversicherungsträgers,nämlich nicht voll erwerbsgemindert.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Sowas wie eine Wiedereingliederungsvereinbarung gibt es nicht.
Vor Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung muss medizinisch geklärt sein, ob eine Eingliederung überhaupt möglich ist und was dabei zu beachten ist. D.h. zuerst Gutachten bei äD, erst danach Eingliederungsvereinbarung auf der Grundlage des Gutachtens.

Was die RV betrifft, geht hier nicht klar hervor, was genau gemacht wurde und was abgelehnt wurde.
Es gibt 2 Möglichkeiten der Erwerbsminderung: teilweise und volle Erwerbsminderung.
Es gibt 3 Möglichkeiten der Rente wegen Erwerbsminderung: wegen teilweiser Erwerbsminderung, Arbeitsmarktrente bei teilweiser Erwerbsminderung, und wegen voller Erwerbsminderung.
Außerdem kann die Feststellung der Erwerbsminderung befristet oder unbefristet sein.
Hat man mangels Vorversicherungszeit keinen Anspruch auf Rente wegen Erwersbminderung, kann es sein, dass die RV den Antrag auf diese Rente ablehnt, ohne die Erwerbsminderung festzustellen. In dem Fall bleibt es bei der Feststellung des äD der AfA.

Was die verschwundenen medizinischen Unterlagen beim äD der AfA betrifft, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.