Klage gegen den Regelsatz 2022! Was meint ihr, sollte man klagen?

Begonnen von Er88, 16. März 2023, 16:08:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Er88

Hallo,

was haltet ihr von folgendem Sachverhalt:

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-sozialgericht-wies-hartz-iv-regelsatz-klage-ab-die-begruendung-ist-schlicht

und hier als Ergänzung:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/hartz-iv-saetze-lebensnah-berechnen-diakonie-stellt-alternativ-modell-vor

___________

Auf den beiden Internet-Seiten steht alles bereits gut beschrieben da.

Trotzdem hier nochmal in aller Kürze. DARUM GEHTs:


Vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 wurde der Regelsatz für Alleinstehende um gerade einmal 3 Euro angehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits geklärt, dass im Falle von unvermittelt auftretenden, extremen Preissteigungen die gängige Praxis der Anhebungen der Regelsätze nicht rechtmäßig ist.

Im Jahre 2022 gab es aber genau diese extremen unvermittelten Preissteigerungen. (Inflation) Trotzdem haben die hiesigen Jobcenter die gängige Anhebung der Regelsätze umgesetzt.

Dr. Irene Becker hat mit ihrem Gutachten eindeutig belegt, dass der Regelsatz 2022 das Existenzminimum nicht deckt.

Unterdeckung pro Monat bei einem alleinstehenden ALGII Empfänger im Jahr 2022 von ca. 182 Euro pro Monat.

Usw. usw. usw.


_________________________


Jetzt stelle sich mir mehrere Fragen:

1. Lohnt es sich oder könnte es sich lohnen zu klagen?

2. Wenn ja, muss ich meinem Jobcenter vorher nochmal die Chance geben, den Regelsatz doch noch zu zahlen? Also muss ich mein Jobcenter darauf hinweisen?

Ein extra Antrag dürfte ja nicht nötig sein, denn wenn man den Regelsatz bekommen hat, dann gab es ja vorher schon ein Antragsverfahren. (Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag)



Gedanken von mir:

Klar ist, im Jahr 2022 wurden die Regelsätze nach den alten Mustern angehoben. Offensichtlich hat das Bundesverfassungsgericht zwischen 2010 und 2014 bereits entschieden, dass das nicht so sein darf. Aber das bedeutet ja nicht automatisch, dass der Regelsatz aus dem Gutachten von Dr. Irene Becker der einzig wahre Regelsatz für das Jahr 2022 ist.

Da stellt sich also schon mal die Frage nach dem "richtigen" Regelsatz für das Jahr 2022. Man kann natürlich auf den Regelsatz von Dr. Irene Becker klagen.

Wäre also ca. 579 pro Monat für das Jahr 2022, heißt es wurde ca. 182 Euro pro Monat bei einem alleinstehenden zu wenig ausgezahlt.

Natürlich kann es auch sein, dass z.B. das Bundesverfassungsgericht sagt, der Regelsatz 2022 war rechtswidrig, aber der Bundesregierung (oder wem auch immer) wird die Chance gegeben, einen neuen verbesserten Regelsatz für das Jahr 2022 zu berechnen.


Ich bin gespannt auf eure Experten-Meinungen!
Hoffen wir, dass dieser Post viral geht.  :grins:





BigMama

Zu diesem Thema gibt es schon einige Fäden im Forum. Schau dich mal etwas um.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Patrick87

Die Chance auf Erfolg dürfte unterhalb von 0,01% liegen. Muss man noch mehr dazu sagen?

Ratlos

Eine solche Klage ging erst dieser Tage vor dem SG in die Hose.
War zu erwarten ist aber der erste Schritt auf dem wWeg nach oben.
Jetzt geht das Spiel durch die Instanzen und dann ist das Thema zum 3. Mal beim VerfG.
Schätze mal dass die Entscheidung des VerfG im Jahre 2025/26 kommt.
Einen Antrag auf Individualverfassungsbeschwerde haben die Kläger ja nicht gestellt.