Bürgergeld Vorschuss, Darlehen, Rückzahlung

Begonnen von Nyala, 17. März 2023, 10:39:07

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Nyala

Hallo,
ich habe ein etwas längeres Anliegen:
ich habe bis Juli 22 bei einem Supermarkt gearbeitet, in Teilzeit.
Gewohnt habe ich bei einem langjährigen Freund.
Dieser Freund hat mich gebeten, ihm privat mit seinem leicht behinderten Freund zu helfen,
er würde mir das selbe zahlen wie der Supermarkt.
In der letzten Augustwoche hat er noch in meinem Beisein mit seinem Steuerbüro wegen meiner Anmeldung telefoniert.
Ich begann zu arbeiten und er bezahlte mich in bar.
Im Oktober erhielt ich ein Schreiben von der AOK, ich war nicht angemeldet.
Kurzum: Streit mit dem Freund, er verlangte den Auszug, ich ging zum Arbeitsamt. Dort war man sehr freundlich. Als ich mich beklagte, dass mir die Wohnungen in Bayern viel zu teuer seien, bot man mir einen Umzug an. Ich entschied, nach NRW zu gehen, da ich dort ein paar gute Bekannte hatte. Da das ALGI nur sehr niedrig ausfallen würde, bin ich am 1. November zurück in den Supermarkt und habe natürlich vorher genau erklärt, dass ich nur so lange arbeiten würde, bis ich eine Wohnung hätte. Natürlich hat mich der Supermarkt in der Vorweihnachtszeit mit Handkuss genommen.  Noch im November fand ich eine Wohnung, der Umzug fand dann am 28.12. statt.
Ich teilte dies dann dem Arbeitsamt telefonisch mit. Hier in NRW ging ich dann auch zum Arbeitsamt und füllte die erforderlichen Formulare aus.
Es kam, wie es kommen musste, ich bekam eine Sperrzeit vom 1. Januar bis zum 25. März, (Bescheid erhalten am 1. März)  ich hätte nicht kündigen dürfen! Meine Anwältin meinte, wenn das Arbeitsamt in Bayern den Gesprächsverlauf nicht bestätigen würde, wäre die Sperrzeit gerechtfertigt.  :wand:  - und sie schickte mich zum Jobcenter.
Ich hatte sicher mit dem ALGI aus 2 bzw. 3 Monaten gerechnet und stand mittlerweile ohne einen Cent da. Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt. Er kam erst gestern... Ich habe mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, ob sie auf die Mietbescheinigung verzichten würde, da es mir nach erst 3 Monaten sehr unangenehm wäre, damit zu meinen Vermietern zu gehen. Nein, darauf kann nicht verzichtet werden, und es kann nur ein Vorschuss gewährt werden, sobald der Antrag samt der geforderten Dokumente vorliegt.
Ich hatte mittlerweile ein Probearbeiten und auch die feste Zusage für den Job. Ich erklärte, ich hätte kein Geld mehr, pfeif aufs Essen, aber ich brauche Benzin, die Sachbearbeiterin meinte nur höhnisch, ich solle doch mit dem Rad fahren (welches ich nicht habe). Da ich ihr ärgerlicherweise von der Arbeitsaufnahme erzählt habe, möchte sie jetzt noch den Arbeitsvertrag und den Nachweis der ersten Lohnzahlung. Na super, ich erfahre erst am Samstag, ob ich Montag schon oder erst am 1. April anfangen kann. Es ist mir total peinlich, zur Bank zu gehen oder zu meinen Bekannten. Gibt es eine Möglichkeit, das Jobcenter zu "zwingen", mir einen Vorschuss zu geben? Und kann ich bis 1. April ein Darlehen beantragen, um die Miete usw. fristgerecht zu zahlen?  Falls mein Arbeitgeber Ende des Monats überweist, muss ich das "Bürgergeld" doch ohnehin zurückzahlen, oder?
Vielen Dank für euren Input!  :mail:

Sheherazade

Da ist aber sehr lange sehr viel schief gelaufen bzw. gemacht worden.

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Meine Anwältin meinte, wenn das Arbeitsamt in Bayern den Gesprächsverlauf nicht bestätigen würde, wäre die Sperrzeit gerechtfertigt.

Und, hat das Arbeitsamt keine Bestätigung über das Gespräch geben wollen oder wurde sich gar nicht erst um die Bestätigung gekümmert und die Sperrzeit einfach akzeptiert?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nyala

ich hab ja erst am 1.3. von der Sperrzeit erfahren, Termin bei der Anwältin bekam ich am 6.3.
Sie legt den Widerspruch ein und fordert meine Akte an, ob das eben vermerkt ist, dass ich den Umzug angekündigt habe bzw. dass er auch genehmigt wurde. Also ist es noch offen, ob die Sperrzeit okay ist oder nicht. Aber das hilft mir leider beim Jobcenter auch nicht weiter  :weisnich:

Fettnäpfchen

Nyala

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt
Wann war das und wie lange dauerte es bis der Antrag kam?
uU etwas für deine Anwältin!s. Anhang

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Ich habe mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert, ob sie auf die Mietbescheinigung verzichten würde, da es mir nach erst 3 Monaten sehr unangenehm wäre, damit zu meinen Vermietern zu gehen. Nein, darauf kann nicht verzichtet werden,
Wenn du deinen MV vorgelegt hast ist die Aussage vom SB falsch und gelogen, denn entweder ein MV oder die Bescheinigung.
siehe > Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07möchte sie jetzt noch den Arbeitsvertrag
der AV geht sie nichts an. Es reicht die Lohnabrechnung und der Kontoauszug mit dem Zufluß Lohn! s. oberen Ratgeber

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Gibt es eine Möglichkeit, das Jobcenter zu "zwingen", mir einen Vorschuss zu geben?
Je nach Konstellation. Lies dazu die Leistungspflicht des Leistungsträgers

und eigtl. ist das die Aufgabe der RAin und es wird nicht gerne gesehen wenn man da selber tätig wird. Allerdings kannst du sie an deinem neu gewonnenen Wissen teilhaben lassen oder so ähnlich.

Ein schönes WE
FN

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Nyala

ich war wohl nicht ganz eindeutig:
am 6.3. - Montag - war ich bei der RAin, diese schickte mich zum Jobcenter. Dort war ich erst am Mittwoch, da die hier am Dienstag geschlossen haben. Ich habe den Bescheid vom Arbeitsamt mit der Sperrfrist abgegeben. Ich hatte noch keinen Antrag vom Jobcenter, und es wurde mir am Mittwoch, 8.3. mitgeteilt, dass er mir der Post kommt. Ich erhielt ihn am 16.3., also gestern. Meine Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, sie arbeitet nur Montag und Donnerstag.

Sheherazade

Und wobei soll man dir jetzt helfen, wenn du den regulären Ablauf noch nicht mal durch hast?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nyala

Zitat von: Sheherazade am 19. März 2023, 08:55:28Und wobei soll man dir jetzt helfen, wenn du den regulären Ablauf noch nicht mal durch hast?
wie gesagt habe ich nichts mehr und mein Schrank ist leer.
Bin ich also darauf angewiesen, dass meine Sachbearbeiterin gnädig ist und mir etwas Geld gibt.
Und wenn ich ihr keine Mietbescheinigung geben will, bin ich zwar im Recht, aber die SB hat Grund, alles noch mehr zu verzögern.
Und selber soll ich möglich nichts unternehmen, sondern die RAin machen lassen. Mann, alleine bis ich einen Termin bei der bekomme!  :heul:

horst

Zitat von: Nyala am 19. März 2023, 19:37:17Und selber soll ich möglich nichts unternehmen, sondern die RAin machen lassen. Mann, alleine bis ich einen Termin bei der bekomme!  :heul:

 :offtopic:
kann sich eben keiner aussuchen wo er lebt in Thüringen ist sowas nicht möglich.
Die Thüringer Landesregierung · Bodo Ramelow (DIE LINKE) Ministerpräsident · Georg Maier (SPD) · Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (DIE LINKE) · Heike Taubert (SPD). :sehrgut:

Ottokar

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Noch im November fand ich eine Wohnung, der Umzug fand dann am 28.12. statt.
Ich teilte dies dann dem Arbeitsamt telefonisch mit. Hier in NRW ging ich dann auch zum Arbeitsamt und füllte die erforderlichen Formulare aus.
Es kam, wie es kommen musste, ich bekam eine Sperrzeit vom 1. Januar bis zum 25. März, (Bescheid erhalten am 1. März)  ich hätte nicht kündigen dürfen!
Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 16:27:09ich hab ja erst am 1.3. von der Sperrzeit erfahren, Termin bei der Anwältin bekam ich am 6.3.
Und wovon hast du 2 Monate gelebt?

Zitat von: Nyala am 17. März 2023, 10:39:07Als ich beim Jobcenter vorsprach, gab man mir keinen Antrag, man teilte mir mit, er würde mit der Post geschickt.
Das war bereits rechtswidrig.

Wann hast du denn Bürgergeld beantragt?
Was die Forderung nach einer Mietbescheinigung betrifft, so ist diese klar rechtswidrig. Der Mietvertrag reicht regelmäßig als Nachweis aus und ist anzuerkennen.
Vergiss den Vorschuss, beantrage unter Hinweis auf deine Notlage, das sofort vorläufig über deinen Antrag entschieden wird.
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Nyala

ich hatte noch einen Sparstrumpf, von dem ich bis Ende Februar gezehrt habe. Ich wollte auch gar nicht zum Jobcenter, erst die unerwartete Sperre hat mich zur Anwältin getrieben und die wieder zum Jobcenter.

Also Anwalt 6.3., Jobcenter 8.3. und Antrag in der Post 16.3.
Habe alles, was ich als PDF scannen konnte, per e-mail geschickt und um einen Termin zur persönlichen Antragsübergabe gebeten, damit ich evtl. Fehler direkt korrigieren könnte. Obwohl ich auf meine Notlage mehrmals hingewiesen habe, bekam ich den Termin erst für den 29.3.
Als ich mich darüber beschwerte, schrieb mir die SB, dass sie nun nicht mehr auf e-mails antworten würde und alle Unterlagen (bezieht sich auf die Mietbescheinigung) benötigt. Auch auf die Frage, ob meine Tochter, die seit 2018 nicht mehr bei mir lebt, aber wegen des Studiums noch KG erhält, zu meiner BG gehört oder nicht, hat sie mir nicht beantwortet. Ich denke, dass sie sauer ist, weil ich die Mietbescheinigung nicht rausrücke und sie außerdem drängen wollte, und jetzt extra langsam macht. Den Rest vom Antrag habe ich heute in den Briefkasten vom Jobcenter eingeworfen. Dann wäre es morgen noch zu früh, um sofort über den Antrag zu entscheiden?

Nyala

ich hätte jetzt noch eine Frage: Die Sperre von ALGI dauert nur mehr bis 25.3.
Muss ich beim Jobcenter jetzt einen zusätzlichen Antrag stellen, dass ab jetzt nur mehr aufstockend?

Wenn ich aber ab 1. April arbeite, zahlt dann das Jobcenter zu Monatsbeginn auch nur mehr die Differenz, obwohl das ALGI ja nicht mehr bezahlt werden wird? Gibt es für so einen Fall auch einen Antrag, oder muss ich nichts machen?
Danke euch vielmals

Ottokar

Weis das JC von der Sperre? Dann musst du da nichts weiter tun.

Maßgeblich ist nicht, wann du anfängst du arbeiten, sondern wann der erste Lohn gezahlt wird. Wird der erst im Mai gezahlt, steht dir für April volles ALG II zu.
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Nyala

heute Morgen habe ich Antwort von der SB erhalten, kopiere Text hier rein.



07:29 (vor 51 Minuten)
an mich


Sehr geehrte Frau!

Wie bereits erwähnt ist die Anlage EK ausschließlich für Sie auszufüllen. Ihre Tochter gehört natürlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da sie nicht mit Ihnen zusammen lebt.

Zudem fehlen die restlichen Seiten der KfZ Versicherung, da der eingereichten Seite nicht zu entnehmen ist, ob es sich bei dem Betrag um den reinen Haftpflichtanteil handelt (oder z.B. auch Kasko oder Schutzbrief).

Auch sind ein aktueller Lebenslauf sowie Nachweise über Ihre Schul- und Berufsausbildung noch einzureichen.

Ich kann bei Ihrem Antrag natürlich nicht unberücksichtigt lassen, dass Sie zum 01.04. (oder auch 15.04.) ein neues Arbeitsverhältnis beginnen werden. Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie mir mitteilen, wann mit der ersten Lohnzahlung zu rechnen ist. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie die Agentur für Arbeit schnellstmöglich über die Arbeitsaufnahme informieren.

Die Antragsunterlagen habe ich nun erhalten. Bitte überprüfen Sie nochmal die hier mitgeteilte Rentenversicherungsnummer. Diese besteht grds. aus insgesamt 8 Ziffern, einem Buchstaben und einer Prüfziffer. Diese finden Sie z.B. auf den Lohnabrechnungen.

Voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche werde ich über Ihren Antrag entscheiden, wenn die vorgenannten Unterlagen vollständig vorliegen.


Also: ich habe noch keinen Arbeitsvertrag, weil ich mittlerweile auch nicht mehr sicher bin, dass ich den Job noch bekomme. Muss ich da wirklich den Vielleicht-Arbeitgeber drängen? Darf ich lügen und einfach den 1.Mai angeben, auch wenn ich dann gar nicht dort anfange?
KFZ, Rentenversicherungsnummer und Lebenslauf verschicke ich gleich. Meine Nachweise über den schulischen Verlauf liegen irgendwo bei meiner Mutter im Keller und hat bisher niemand sehen wollen, nicht einmal das Arbeitsamt. Muss ich? das dauert Wochen!
Die Mietbescheinigung hat sie nicht mehr erwähnt - darf ich davon ausgehen, dass das gegessen ist, oder bezieht sich das vollständig dann darauf?
Sorry, aber HILFE

Ottokar

Wenn du den 1.5. angibst, obwohl kein AV vorliegt, stellt das JC nicht nur ab 1.5. die Zahlung ein, sondern fordert von dir Nachweise, die du gar nicht erbringen kannst. Also lass sowas.
Nachweise über Schul- und Berufsausbildung sind ausschließlich die Abschlusszeugnisse/Urkunden, mehr nicht.
Wenn dein Schulabschluss länger als 5 Jahre her ist, wird der gar nicht mehr benötigt, da für die Vermittlung vollkommen unrelevant.

Alle geforderten Nachweise sind zudem für den Bürgergeldanspruch und dessen Berechnung unrelevant.

Ich würde hier dem JC (zusätzlich) mitteilen, dass
- der AV bislang vom AG noch nicht unterzeichnet wurde und damit noch alles offen ist,
- somit weder die Anlage EK ausgefüllt noch Angaben zur ersten Lohnzahlung gemacht werden können,
- der Nachweis zur KfZ Versicherung nur relevant ist, wenn auch Erwerbseinkommen erzielt wird, was bislang nicht der Fall ist, und
- Nachweise über Schul- und Berufsausbildung für den Bürgergeldanspruch und dessen Berechnung unrelevant sind.
Außerdem würde ich beantragen, das sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden ist.
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Nyala

Der Ärger ist, dass ich der SB bereits zweimal mitgeteilt habe, dass es ungewiss ist, ob ich überhaupt noch angestellt werde (da es keine Förderung für mich gibt). Sie besteht darauf, und wahrscheinlich wird sie vor der Entscheidung dann auch wieder auf der Mietbescheinigung bestehen, ich schätze sie halt so ein.
Aber ich werde ihr das ein 3. Mal erklären.
Super, da ich schon 60 bin, muss ich wenigstens mein Abschlusszeugnis nicht vorlegen.
Kann ich diesen Antrag, sofort vorläufig über den Anspruch zu entscheiden, per E-Mail verfassen?


 :offtopic:

ich habe schon mehrmals die Erfahrung gemacht, dass das Jobcenter sich auf unsinnige Forderungen versteift, selbst wenn es zu einer Klage kommt. Es geben wahrscheinlich so viele vorher entmutigt auf, dass sich dieses Verhalten für das JC lohnt, auch wenn sie im Klagefall dann zahlen müssen.
Passierte mir so vor 12 Jahren, als ich eine Woche vor Obdachlosigkeit schließlich eine Wohnung über Maklervermittlung angenommen hatte. Das JC hatte mir bei zwei vorher angebotenen Wohnungen mitgeteilt, das dürfe ich nicht, obwohl sie ansonsten voll der KDU entsprachen. Es wurde mir mehrmals, auch auf meinen Widerspruch hin, versichert, dass die Maklergebühren nicht übernommen würden. Die Gerichtsverhandlung 2 Jahre später habe ich gewonnen, die Vertreterin des JC entschuldigte sich mit den Worten "Ihre SB hat das leider noch nicht gewusst!"  Auf meine Entgegnung, dass die SB bei einem Gespräch vor 2 Tagen immer noch der Meinung war, dass mir die Maklergebühren nicht zustünden, wechselten die Dame vom Jobcenter nur bedeutsame Blicke und ließen das unkommentiert....
Als meine Tochter 18 wurde, hat die Rentenversicherung die Zahlung der Halbwaisenrente eingestellt, bis der Nachweis erbracht war, dass sie noch zur Schule geht. Nachweis wurde sofort erbracht und die Halbwaisenrente wurde dann im nächsten Monat nachgezahlt - daher dann der doppelte Betrag.
Das JC verlangte wegen Überzahlung den Betrag zurück. Ich erklärte, man zitierte mich hin, und ein höhergestellter SB, nicht meine übliche, ließ sich von mir anhand der Schreiben, der Nachweise und Kontoauszüge den Sachverhalt detailliert vorlegen. Er erklärte, dass damit alles in Ordnung sei, schimpfte aber auch recht, weil ich nicht unverzüglich gemeldet hatte, dass die Halbwaisenrente im Vormonat ausgesetzt worden war.
Ich fuhr beruhigt nach Hause und erhielt dann Wochen später eine Aufforderung, die Überzahlung endlich zu begleichen. Als ich mich an einen Anwalt wandte, meinte dieser, man könne nichts mehr machen, weil ich die Widerspruchsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten hatte. Also wusste das JC zwar, dass ich im Recht war, hat aber meine Notlage ausgenutzt, um mir trotz der Nachweise Geld abzuziehen.

Warum nerve ich euch damit? Das hier ist ein tolles Forum und es gibt mehrere Mitglieder, die kompetent und hilfreich die Beiträge der betroffenen TE kommentieren. Diesen Beiträgen entnehme ich aber, dass das für den Erfolg bei den JC nicht den geringsten Einfluss hat. Die allermeisten SB sind offensichtlich darauf eingeschworen, Zahlungen, wenn überhaupt, mit allen Mitteln so gut wie möglich hinauszuzögern. Bestimmt gibt es Leute, die sich Unterstützung vom JC ungerechtfertigt erschleichen wollen und man versteht, dass genau überprüft werden muss. Allerdings wird hier weit über das Ziel hinausgeschossen. Ich frage mich, ob man da eine Petition einreichen kann, damit der Ablauf etwas menschenwürdiger wird. Entschuldigung, falls die Frage schon mal aufgetaucht ist.