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Bürgeld Sanktionen 30% dauerhaft?! Was passiert dann?

Begonnen von mbeu, 18. März 2023, 07:17:26

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mbeu

Hallo,

ich frage mich was passiert, wenn man 30% (letzlich)Kürzungen bekommt, und dabei bleibt. Momentan habe ich noch einen Minijob. Der soll angeblich nicht davon betroffen sein, so käme man auch mit den 30% noch über die Runden. Es geht darum, dass ich einen Bildungsabschluß mache, den man nun aber plötzlich nicht mehr förden will. Dauert zu lange die Details zu erklären, aber ich könnte es auch mit Sanktion + Job noch schaffen. Ich frage mich nur was passiert, wenn man das macht. Das Center weiß auch BEscheid darüber, es ist auch schon besprochen worden, noch ist aber nichts sanktioniert, da noch ein paar ärtzliche Sachen vorher gemacht werden soll, bis man Maßnahmen ansetzt.

Kann das einfach dann so laufen?. Was können die noch machen außer den Kürzungen um 30%?


Danke!

Hartzer Rolle

100% Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung

Oberfrank


So ähnliche Gedankengänge hattest du doch schon mal ...
Es ist ganz einfach, du möchtest Geld von denen (wenn auch 30% weniger) und das wird ohne ein Mindestmaß an Mitwirkung nicht funktionieren.

Totstellen = Leistungseinstellung    :weisnich:
Gruss aus Oberfranken
Frank

FritzLoch

Zitat von: Hartzer Rolle am 18. März 2023, 08:12:29100% Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung

Wenn er nicht mitwirkt Sachverhalte aufzuklären, ja. Sankionen an sich max.30% welche durch zeitliche Abläufe und Überschneidungen (hier 6 Monate rückwirkend) durchaus ein Dauerläufer sein können. Weigert man sich permanent an Maßnahmen teilzunehmen so ist dies zu Sanktionieren, eine Leistungseinstellung gibt es keinesfalls.

Totstellen + Termine versäumen =  (irgendwann) 100% Leistungseinstellung bzw. zumindest das kleinere Übel eine Sanktion.

Von der Sanktion ist nur der Regelsatz betroffen, also diese lächerlichen 502€, die Kosten der Unterkunft bleiben unberührt.
Waldschrat Pferdepension e.V.

hansmeisner

Kapitel 8 des SGB II regelt die Mitwirkungspflichten, bei denen eine Leistungseinstellung überhaupt nur möglich ist.

Diese regeln lediglich alle Tatsachen, die zur Prüfung eines Anspruchs auf Leistungen relevant sind. Zu diesen "Mitwirkungspflichten" gehören keine Bewerbungen oder Teilnahme an Maßnahmen. Das ist in §§31 ff geregelt, nennt sich "Pflichtverletzungen" und da gibt es nur Sanktionen bis max. 30%.

Fakt ist aber auch:
Wenn Du Dich nicht mehr meldest (weil evtl. verstorben?), dann nimmt das Jobcenter an, dass Du keinen Anspruch mehr auf Leistungen hast. Rechtlich könnte man zwar annehmen, dass das Jobcenter verpflichtet ist erst einmal alle Tatsachen zu prüfen, dazu müsste auch ein Hausbesuch gelten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter, wird nach mehreren Briefen dann halt die Leistung eingestellt: "Wenn er noch Anspruch hat, wird er sich schon melden".

Daher: Offen kommunizieren, wenn Dir die 30% egal sind. Teile Deinem Sachbearbeiter mit, wieso Du diese und jene Sachen ablehnst. Solange Du kommunizierst ist eine "fehlende Mitwirkung" nicht gegeben.