Telefontermin 2.0 - Übernachtung zum Umgang

Begonnen von Sophiagirl, 05. April 2023, 18:35:04

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Sophiagirl

Sehr geehrte Gemeinde,

2 Fragen,

Ich habe nun schon wieder ein Telefon Termin ich bin dauerhaft au aber dennoch besteht sie auf die Telefonate? Warum und wozu? Was soll mir oder ihr das bringen? Es geht wieder um die berufliche Situation.  :wand:  ich dachte eigentlich dass hätte sich erledigt aber nö. Und den Gesundheitsbogen soll ich auch immer noch denen persönlich bringen. Nein. Einfach nein.  :wand:  :lachen:

So 2.te Frage aufgrund dessen das der Kindsvater Urlaub machen durfte, hatte ich nun statt Montag, Donnerstag Umgang quasi morgen, allerdings um 10 Uhr und das schaffe ich nicht ohne Übernachtung. Das ist zu früh da fährt nichts. Kein Taxi und selbst wenn wäre das früheste 10:30 Uhr aber auch das nicht weil Bauarbeiten auf der Strecke sind. Also bleibt nur die Übernachtung. Wie reiche ich das ein und wie muss ich das begründen?  :sehrgut:

Mit freundlichen Grüßen

Reiner1970

Wenn Du krank bist, dann ist das so. Dann kann man auch nicht telefonieren. Lass deine Nummer beim JC löschen. Dann gehen die Dir nicht mehr auf den Keks

"Wie reiche ich das ein und wie muss ich das begründen"

Was willst Du denn da einreichen? Schlafende Hunde und so... :)

Bundspecht

Zitat von: Sylvergirl am 05. April 2023, 18:35:04Also bleibt nur die Übernachtung. Wie reiche ich das ein


Warum , sollte das JC/Steuerzahler dir eine Übernachtung bezahlen ??? Der Umgang mit Kindern (und die Folgen daraus) sind deine Privat Angelegenheit !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sophiagirl

Zitat von: Bundspecht am 06. April 2023, 08:39:13
Zitat von: Sylvergirl am 05. April 2023, 18:35:04Also bleibt nur die Übernachtung. Wie reiche ich das ein


Warum , sollte das JC/Steuerzahler dir eine Übernachtung bezahlen ??? Der Umgang mit Kindern (und die Folgen daraus) sind deine Privat Angelegenheit !

Moin,

Das stimmt nicht. Die Termine werden ja vorgegeben und ich hab derzeit nur keinen Anwalt. Ich weiß aber dass beide sagten es wird gezahlt. Zumindest wenn es keine Alternativen gibt und die gab es nun Mal nicht. Den die Fahrkarten werden ja auch erstattet. Das wäre ja sonst auch nicht möglich.

LG

Bundspecht

Zitat von: Sylvergirl am 06. April 2023, 13:08:58Das stimmt nicht.


Achso ..... Ja dann haben wir uns mit unseren beiden Kindern einfach nur zu doof angestellt ....Mensch was die uns alles bezahlt hätten !!!  :ironie:

Jetzt mal im ernst .... Dir werden schon (aus welchen Gründen auch immer) die Fahrkosten bezahlt, damit DU zu "deinem" Kind kannst, und nun erwartet Du auch noch das Übernachtung(en) bezahlt wird !?

Sorry aber mehr als "dreist" fällt mir dazu nicht mehr ein ....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Izzi

Zitat von: Sylvergirl am 05. April 2023, 18:35:04Wie reiche ich das ein und wie muss ich das begründen?
Als Mehrbedarf nehme ich an. Begründen mußt du es, wie du es bereits hier erklärt hast.

Sophiagirl

Zitat von: Izzi am 06. April 2023, 14:00:40
Zitat von: Sylvergirl am 05. April 2023, 18:35:04Wie reiche ich das ein und wie muss ich das begründen?
Als Mehrbedarf nehme ich an. Begründen mußt du es, wie du es bereits hier erklärt hast.

Korrekt.  :clever:  ich kann mein Kind ja nicht zu mir holen und die Termine werden vorgegeben und was soll ich machen wenn es dann nicht anders geht?

Wenn mein Kind bei mir wäre müssten die ja auch mehr Miete und das zahlen? Daher verstehe ich das Problem nicht ganz.  :sad:


Alle wissen ja dass hier nichts geklärt, ich habe nun erstmal Umgang eingeklagt und es gibt ja auch Kinder die in anderen Ländern wohnen und da wird ja auch was gezahlt.  :sehrgut:

Und dann drauf verzichten?  :sad:  nein danke.