Mietzahlung

Begonnen von Allegro1969, 20. März 2023, 14:38:11

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Allegro1969

Guten Morgen,

Ich beziehe seit 2 Jahren AlgII bzw.nunmehr Bürgergeld. Eine Rente wegen EU Rente wurde abgelehnt.

Nach WBA Antrag kam nunmehr die Aufforderung die Kontoauszüge der letzten drei Monate einzureichen. Ich habe immer bei Eingang des AlgII den gesamten Betrag abgehoben und habe meinem Vater ( der nicht mein Vermieter ist -ich wohne alleine.) meine Miete in bar gegen Quittung gegeben und er hat sie quasi für mich an meinen Vermieter überwiesen. Der Grund dafür war , mein Vater kann sehr schlecht laufen kam nicht zu seiner Bankfiliale konnte somit kein Bargeld für sich abheben ( wohnt auf sehr kleinem Dorf er hatte quasi dann das Bargeld zur Verfügung das ich ihm zur Überweisung meiner Miete gab und er hat für mich via online Banking die Miete gezahlt. Das JC hatte ich nicht über diese Abmachung informiert,lediglich meinem Vermieter habe ich informiert.

Könnte ich durch die Vorlage der Kontoauszüge Schwierigkeiten bekommen , da ja keine Mietüberweisung ersichtlich ist?
Ich habe keine Mietschulden.

Gruß Allegro

Ratlos

Zitat von: Allegro1969 am 20. März 2023, 14:38:11meine Miete in bar gegen Quittung gegeben und er hat sie quasi für mich an meinen Vermieter überwiesen.
Zitat von: Allegro1969 am 20. März 2023, 14:38:11önnte ich durch die Vorlage der Kontoauszüge Schwierigkeiten bekommen , da ja keine Mietüberweisung ersichtlich ist?
Nein! Allenfalls eine Bestätigung des VM dass keine Mietschulden vorhanden sind könnte erforderlich sein.

Ottokar

Das ist ja mal saublöd gelaufen.
So sieht es jetzt aus, als hätte dich dein Vater finanziell unterstützt und deine Miete für dich bezahlt.
Versuche bitte erst gar nicht dem JC zu erklären, was du da angestellt hast.
Sollte das JC wegen der Miete nachfragen, besorg dir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vermieter und teile dem JC kurz und bündig mit, dass du die Miete in Bar bezahlt hattest.
Damit dürfte es das gewesen sein.

Zukünftig mach sowas lieber rechtssicher.
Lass dir von deinem Vater eine Kontovollmacht geben, die dir erlaubt, für ihn Bargeld abzuheben.
Alternativ ginge auch Karte und PIN.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Allegro1969

Mal angemerkt, mein Vater hätte es sich garnicht leisten können mich zu unterstützen, hat selbst nicht viel Rente zum leben.
War wohl keine gute Aktion :/ , hab's ja nur gut gemeint.



Ottokar

Das ist dem JC vollkommen egal und rechtlich ohne jeden Belang.
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Allegro1969

Ja,das ist mir schon klar..:/

Mein Vermieter stellt mir mir Sicherheit eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus - nur müsste ich dann dem JC Quittungen vorlegen das ich bar bezahlt hab?

Sheherazade

Jetzt warte doch erstmal ob das Jobcenter überhaupt nachfragt wegen der nicht sichtbaren Mietzahlungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Allegro1969

Ja,werde ich machen.

Habe die letze Miete auch schon selbst überwiesen.

Ottokar

Zitat von: Allegro1969 am 20. März 2023, 15:34:20nur müsste ich dann dem JC Quittungen vorlegen das ich bar bezahlt hab?
Nein, die gehen das JC nichts an.
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