Mehrbedarf

Begonnen von Kirby, 23. Januar 2023, 13:21:38

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Fred

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 24. Januar 2023, 23:57:12@Fred:
Die 49€ sind ja günstiger für das Jobcenter als bereits eine einfache Fahrt.
Aber die meisten beantragten dann sicher Kilometergeld damit sie mehr kriegen.

Würde ich auch so machen ja. Tatsächlich darf das Jobcenter aber verlangen, dass die günstigere Variante genutzt werden muss. Sprich, wenn der Berechtigte mit dem 49-Euro Ticket den Umgang wahrnehmen kann, dann wird das Jobcenter kein Kilometergeld erstatten (insofern höher). Natürlich muss das Ganze mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch erreichbar sein.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Edelbert_Käsemann

Die Threaderstellerin hat ja bereits gesagt, dass nur Fernverkehr möglich ist (was natürlich eine so la la Aussage ist, weil man theoretisch jeden Punkt in Deutschland auch mit Nahverkehr erreichen kann. Lediglich dauern manche Strecken dann z.B. 5 Stunden anstatt 2 Stunden)

Sheherazade

Fahrtzeiten von 5 Stunden für eine Fahrt sind etwas unsinnig, wenn der Umgang nur Samstags von 10-17 Uhr stattfindet.
Zitat von: Kirby am 24. Januar 2023, 13:08:07es gibt eine Umgangsregelung die vorsieht dass alle 14 Tage Sa von 10 -17 uhr Umgang ist
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kirby

Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2023, 14:20:06Fahrtzeiten von 5 Stunden für eine Fahrt sind etwas unsinnig, wenn der Umgang nur Samstags von 10-17 Uhr stattfindet.
Zitat von: Kirby am 24. Januar 2023, 13:08:07es gibt eine Umgangsregelung die vorsieht dass alle 14 Tage Sa von 10 -17 uhr Umgang ist
das kannst du so sehen... mit ICE inkl umsteigen einfache Fahrt 4h, natürlich kann ich mit dem Nahverkehr auch ans Ziel, dauert dann allerdings einfache Fahrt 9h.

Insofern frage ich mich zunehmend was an der Fragestellung so schwer zu verstehen ist? Warum wird sinnfrei Debattiert?

Mit dem Auto ginge es übrigens weder schneller noch kostengünstiger.

Und ja ich Mute mir die Umgänge trotz der sehr langen Tage zu, ja ich könnte auch eine billige absteige vom Amt bezahlt bekommen- aber noch mehr vorstrecken als bisher geht schlicht nicht.

Insofern wäre es schön wenn geschwiegen wird wenn man nichts zur eigentlichen Fragestellung zu schreiben hat. Vor allem der Käsemann sollte endlich aufhören hier Sinnlos zu Debattieren, keins seiner Kommentare war in irgendeiner Weise Hilfreich, im Gegenteil er Müllt sich hier mit unsinnigen Spekulationen aus.
Leider sind solche Typen es auch die dann den Eindruck erwecken dass Plattformen wie dieses Forum nicht Hilfreich sind. Also lass jetzt bitte dein unsäglich unqualifiziertes getippe sein oder du kannst dich Stolz brüsten Ratsuchende Menschen vergrault zu haben.

Sheherazade

Zitat von: Kirby am 25. Januar 2023, 15:45:01das kannst du so sehen...

Du warst gar nicht gemeint mit meinem Beitrag, sondern der User Käsemann mit seinem Beitrag davor bezüglich Nahverkehr.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fred

Mir bleibt da der Mund offen stehen bzw. ich bin sprachlos, wenn ich lese, was manche Väter auf sich nehmen. Riesen großer Respekt!

In jedem Fall muss Dir das Jobcenter die Kosten wie einen normalen Mehrbedarf mit der Regelleistung im Voraus überweisen. Wenn jemand einen ernährungsbedingten Mehrbedarf hat, muss er ja auch nicht erst Kassenzettel vom Supermarkt vorweisen und bekommt erst dann das Geld überwiesen. Zumal bei Dir aufgrund der hohen Summe sogar eine Bedarfsunterdeckung eintritt. Allerdings möchte ich nicht ausschließen, dass das Jobcenter mit ihrem Vorgehen ggf. provozieren möchte, dass der Berechtigte aufgibt bzw. schlichtweg die Lust verliert. Viele Sachbearbeiter halten sich natürlich auch für halbe Götter und machen einfach, was sie wollen. Hier denkt sich ein besonders Kluger evtl. dass er so eine hohe Erstattung ja erst nach Vorlage der Quittung tätigen sollte. Oder ein besonders Fauler, weil er keinen Bock hat später ggf. was zurückzufordern.

Ich würde hier probieren den Umgang zu erweitern, sodass Du auch ein Zimmer bezahlt bekommst und bzgl. temporärer BG Regelleistung fürs Kind. Bekommt die Mutter auch Bürgergeld?

Noch eine ganz böse Frage von mir. Wäre es denn nicht möglich in die Nähe deines Kindes zu ziehen? Ich frage nur, weil eine derartige Distanz selbst den besten Vater auf Dauer zermürben kann, zumindest Stress bedeutet. Dir ist dein Kind wichtig, also warum nicht in seiner Nähe sein... Aber gut da lehne ich mich jetzt zu weit aus dem Fenster. Soll nur einfacher sein für Dich. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie stark Du in dein jetziges Umfeld eingebunden bist.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Kirby

Zitat von: Fred am 25. Januar 2023, 22:24:26Mir bleibt da der Mund offen stehen bzw. ich bin sprachlos, wenn ich lese, was manche Väter auf sich nehmen. Riesen großer Respekt!

In jedem Fall muss Dir das Jobcenter die Kosten wie einen normalen Mehrbedarf mit der Regelleistung im Voraus überweisen. Wenn jemand einen ernährungsbedingten Mehrbedarf hat, muss er ja auch nicht erst Kassenzettel vom Supermarkt vorweisen und bekommt erst dann das Geld überwiesen. Zumal bei Dir aufgrund der hohen Summe sogar eine Bedarfsunterdeckung eintritt. Allerdings möchte ich nicht ausschließen, dass das Jobcenter mit ihrem Vorgehen ggf. provozieren möchte, dass der Berechtigte aufgibt bzw. schlichtweg die Lust verliert. Viele Sachbearbeiter halten sich natürlich auch für halbe Götter und machen einfach, was sie wollen. Hier denkt sich ein besonders Kluger evtl. dass er so eine hohe Erstattung ja erst nach Vorlage der Quittung tätigen sollte. Oder ein besonders Fauler, weil er keinen Bock hat später ggf. was zurückzufordern.

Ich würde hier probieren den Umgang zu erweitern, sodass Du auch ein Zimmer bezahlt bekommst und bzgl. temporärer BG Regelleistung fürs Kind. Bekommt die Mutter auch Bürgergeld?

Noch eine ganz böse Frage von mir. Wäre es denn nicht möglich in die Nähe deines Kindes zu ziehen? Ich frage nur, weil eine derartige Distanz selbst den besten Vater auf Dauer zermürben kann, zumindest Stress bedeutet. Dir ist dein Kind wichtig, also warum nicht in seiner Nähe sein... Aber gut da lehne ich mich jetzt zu weit aus dem Fenster. Soll nur einfacher sein für Dich. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie stark Du in dein jetziges Umfeld eingebunden bist.

Umziehen kommt eigentlich nicht in Frage, ich habe hier im Berliner Raum die gesamte Familie, die Chancen auf Arbeit sind besser und vieles mehr. Die Regelmäßigen Umgänge sind durchaus anstrengend aber es lohnt sich immer wieder sein Kind sehen zu dürfen.

Das Jobcenter begründet tatsächlich mit etwaigen Überzahlungen und lehnt daher immer wieder ab mit dem Regelsatz den Mehrbedarf zu zahlen, selbst mein Vorschlag 2/3 im voraus und den Rest nach Nachweis der Kosten auszuzahlen wurde abgelehnt.

Im Februar habe ich das Jobcenter darauf hingewiesen Rechtsberarung in Anspruch zu nehmen mit der Absicht eine Einstweilige Anordnung zu erwirken. Von Absenden des Antrag bis zum Geldeingang vergingen nur 4 Werktage. Damit sah das Gericht keinen Klagegrund mehr...
Am 01.03.23 habe ich den nächsten Antrag auf Erstattung gestellt und der ist bis heute nicht bearbeitet... Kühlschrank ist mal wieder leer und man ist wieder auf die Willkür des Jobcenter angewiesen.