Sohn (23) erhält kein Bürgergeld - was tun? Wir sind mit unserem Latein am Ende

Begonnen von Tratschliese, 02. April 2023, 11:22:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Tratschliese

Zitat von: AlterGaul am 02. April 2023, 12:59:23Warum sollte der Sohn was ändern, wenn er zu Hause das komplette Paket weiterhin buchen kann?
Fristen setzen bis wann was gemacht werden muss und die Konsequenz dazu androhen, wenn es nicht passiert und den Geld- bzw. Stromhahn abdrehen. Mache eine Liste, was dein Sohn im Leben weiterhelfen wird und bespreche danach die Umsetzung. Sollte das nicht fruchten, dann rausschmeissen. Ich weiss, das ist viel einfacher gesagt als getan. Meistens muss erstmal was passieren bis was passiert. Ist das Ziel deines Sohnes Bürgergeld bis zur Rente?
Alles schon gemacht. Außer den Stromhahn abgedreht. Der junge Mann hat - bis auf die 60 Euro Taschengeld - die ihm sein Großvater schon seit Jahren überweist - keinerlei finanziellen Spielraum. Von diesen 60 Euro versorgt er sich mit Lebensmitteln (5 Minuten Terrine usw.). Er hat sich mit seiner Situation arrangiert - so kann man es vielleicht ausdrücken. Der nächste Schritt wäre sicherlich, dass wir den Strom abstellen. Ja. Es wäre wirklich hart, ihn vor die Tür zu setzen. Wir sind wirklich am rotieren, wie wir ihm noch helfen können; gleichzeitig aber nach 4 Jahren auch mit den Nerven am Ende.

Ob er Bürgergeld bis zur Rente bekommen will? Gute Frage. Glaube ich gar nicht mal. Allerdings glaube ich auch nicht, dass er - wie schon jemand geschrieben hat - eine Ausbildung durchhalten würde. Er weiß ja noch nicht mal wirklich, was er machen will *seufz*.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 18:18:06Ob er Bürgergeld bis zur Rente bekommen will? Gute Frage. Glaube ich gar nicht mal. Allerdings glaube ich auch nicht, dass er - wie schon jemand geschrieben hat - eine Ausbildung durchhalten würde. Er weiß ja noch nicht mal wirklich, was er machen will *seufz*.


Das ist keine Schande, (noch) nicht zu wissen, was man will. Manche wissen es nie richtig.
Es gibt viele Tätigkeiten, natürlich kann man nicht viel verdienen, aber trotzdem.
Ich kenne es aus dem Call Center, manche junge Menschen waren da erst zur Überbrückung und dann dort zufrieden und wollten gar keine Ausbildung mehr machen und die Jahre "verlieren".
Auch ein Weg.

Warum hat er denn das Abi geschmissen?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

superMeier

Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

 Vor ein paar Tagen hatten wir die Idee, dass er vielleicht in ein betreutes Wohnen ziehen kann - wo ihn Sozialarbeiter quasi "an die Hand nehmen" und ihm helfen können, seinen Weg zu finden.


Anfragen kann man da sicher mal, wie realistisch das ist. Allerdings werden da sicher auch nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen bzw. da gibt es vermutlich noch schlimmere Fälle.


Ihr könntet ja auch selbst umziehen, zum Beispiel mit der Begründung, dass euch eine kleinere Wohnung ausreicht und ihr somit weniger Miete zahlen müsst. Dann muss euer Sohn sich gezwungenermaßen auch eine Wohnung suchen, ebenso muss das JC dann auch die (angemessenen) Kosten der Unterkunft übernehmen und hat keine Begründung mehr, den Bürgergeld-Antrag abzulehnen.

Im Grunde sollte euer Sohn auch zusätzlich eine stationäre Therapie z.B. in einer psychosomatischen Klinik machen. Vielleicht kann der Hausarzt einen selbst dafür anmelden, ansonsten ein Facharzt. Die Wartezeiten betragen aber sicherlich einige Monate. Aber das wäre in diesem Fall sowieso nicht so schlimm, nebenher bzw. davor kann euer Sohn umziehen und erhält dann zumindest das Bürgergeld.

Nur mit "nichts machen" wird es wohl dauerhaft nicht weitergehen.


Spring23

Zitat von: superMeier am 03. April 2023, 10:15:29
Zitat von: Tratschliese am 02. April 2023, 11:22:07Hallo,

 Vor ein paar Tagen hatten wir die Idee, dass er vielleicht in ein betreutes Wohnen ziehen kann - wo ihn Sozialarbeiter quasi "an die Hand nehmen" und ihm helfen können, seinen Weg zu finden.


Anfragen kann man da sicher mal, wie realistisch das ist. Allerdings werden da sicher auch nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen bzw. da gibt es vermutlich noch schlimmere Fälle.


Ihr könntet ja auch selbst umziehen, zum Beispiel mit der Begründung, dass euch eine kleinere Wohnung ausreicht und ihr somit weniger Miete zahlen müsst.
Die Eltern scheinen kein Bürgergeld zu beziehen. Daher müssen sie auch nirgends angeben, wo sie hinziehen.
Eventuell verfügen sie aber über Eigentum, vielleicht gibt es weitere Kinder, da wird man nicht so einfach umziehen wollen und können.

Zitat von: superMeier am 03. April 2023, 10:15:29Dann muss euer Sohn sich gezwungenermaßen auch eine Wohnung suchen, ebenso muss das JC dann auch die (angemessenen) Kosten der Unterkunft übernehmen und hat keine Begründung mehr, den Bürgergeld-Antrag abzulehnen.

Im Grunde sollte euer Sohn auch zusätzlich eine stationäre Therapie z.B. in einer psychosomatischen Klinik machen. Vielleicht kann der Hausarzt einen selbst dafür anmelden, ansonsten ein Facharzt. Die Wartezeiten betragen aber sicherlich einige Monate. Aber das wäre in diesem Fall sowieso nicht so schlimm, nebenher bzw. davor kann euer Sohn umziehen und erhält dann zumindest das Bürgergeld.

Nur mit "nichts machen" wird es wohl dauerhaft nicht weitergehen.
sollte er krank sein, könnte das Thema Unterhalt doch noch eine Rolle spielen.

superMeier

Wo schreibe ich, dass die Eltern das melden müssen? Diese Begründung war dem Sohn gegenüber gemeint.

Der Umzug war ein Vorschlag. Jetzt darüber zu spekulieren, wie viele Kinder die Themenerstellerin sonst noch hat, oder ob das generell möglich ist, bringt sicher keinen weiter.

Derzeit scheinen Sie nicht unterhaltspflichtig zu sein.

Spring23

Zitat von: superMeier am 03. April 2023, 12:54:20Wo schreibe ich, dass die Eltern das melden müssen? Diese Begründung war dem Sohn gegenüber gemeint.

Der Umzug war ein Vorschlag. Jetzt darüber zu spekulieren, wie viele Kinder die Themenerstellerin sonst noch hat, oder ob das generell möglich ist, bringt sicher keinen weiter.

Derzeit scheinen Sie nicht unterhaltspflichtig zu sein.
das war nicht als Spekulation gemeint, sondern als Hinweis, dass man im Allgemeinen nicht so einfach umziehen kann und auch das Thema Unterhaltspflicht nicht so einfach abgelegt werden kann.
Letztlich kann nur die Themenstellerin wissen, was stimmt und was anwendbar ist.


Lina

Der Sohn kann das Abitur ja auf einem Kolleg nachmachen. Denen sind oft Wohnunterkünfte angeschlossen, wo er unterkommen kann. Dann kann er auch Bafög, Wohngeld oder andere Leistungen beantragen und ist selbstständig. Mit Abitur hat er bessere Möglichkeiten sich selbst zu verwirklichen. Außerdem trifft er am Kolleg auf Gleichgesinnte.

Ratlos

Der Vorschlag von @ Lina ist doch echt gut.
Interesse und Eigeninitiative sind halt bei allem gefragt sonst wird gar nichts etwas.

Ottokar

Ist der Sohn bereit, Bürgergeld zu beantragen?
Dann soll er das tun. Im Antrag macht er ausschließlich Angaben zu sich selbst.
Ihr Eltern setzt ein Schreiben fürs JC auf, in welchem ihr der Vertretungsvermutung des § 38 SGB II ausdrücklich widersprecht und erklärt, dass ihr kein Bürgergeld wollt und euren Sohn nicht finanziell unterstützt.

Ihr seid damit raus, das JC darf weder euer Einkommen/Vermögen erfragen noch dieses beim Anspruch des Sohnes berücksichtigen.
Stellt euch darauf ein, dass das JC dies vermutlich nicht so einfach akzeptieren wird, sondern trotzdem Nachweise von euch fordert, wogegen ihr dann vorgehen müsst (Notfalls mit einer sog. negativen Feststellungsklage beim SG).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.