Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung

Begonnen von Nelda, 26. März 2023, 16:44:28

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Ratlos

Zitat von: Nelda am 12. April 2023, 12:33:57jedoch sollte Verkäuferin kein Geld mehr haben oder bid vors OLG gehen und zwischenzeitlich versterben oder pflegefall werden
Dann gehst du leer aus.
Zitat von: Nelda am 12. April 2023, 12:33:57Haus ohne Baugenehmigung und muss dann noch bussgeld bezahlen
In deinem Fall gibt es kein Bußgeld und keine sonstige Strafe.


Nelda

Was würdest du an meiner Stelle machen greife das gerade nochmals auf verkaufen und dann Klagen? Befürchte ich geht nicht da alleine der Verkaufserlös dann für die Verfahren in Einsatz gebracht werden müsste und ich dann bei nicht zahlen können oder kaum Geld noch da der Vk auch leer ausgehen werde.
Ich bin da ganz böse hintergangen worden und stehe machtlos da .
Das ist ein schlimmes Gefühl

Ratlos

Bei einem Teil-Streitwert von 10.000 € betragen deine RA-Kosten 1.375 €.
Bei Total-Verlust des Verfahrens mit RA-Kostn der Gegenseite 4.023 €.
Sowas endet aber meistens mit einem Vergleich wo jeder seine eigenen Kosten bezahlt.

Streitwert 30.000 € = deine RA Kosten ca. 1.500 € - Gesamt-Risiko bei Totalverlust 6.338 €
Zitat von: Nelda am 12. April 2023, 12:45:18Was würdest du an meiner Stelle machen greife das gerade nochmals auf verkaufen und dann Klagen?
Das Problem liegt nicht allein bei den RA- und Gerichtskosten.
Das Problem ist dass der Richter zwangsläufig ein Gutachten erstellen lassen muss was ca. 2 - 2.500 € zusätzlich kosten wird.
Anders gerechnet:
Hättest du für dein nutzloses Privat-Gutachten diese 4.000 € zahlen müssen kostet dich der Prozess über 30.000 € nur ein Risiko von ca. 4.000 € denn ein gerichtliches GA wäre immr erstellt worden.

Nelda

13000 Euro dach und flachdach würde es kosten habe das Angebot da.
Das würde doch niemals das jobcenter übernehmen?
Problem ist das dadurch die Kältebrücke und die gastherme die nächstes Jahr nicht mehr in Betrieb sein darf da 30Jahre alt ich ja auch noch finanziell hinbekommen müsste. .

Spring23

Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 16:59:0213000 Euro dach und flachdach würde es kosten habe das Angebot da.
Das würde doch niemals das jobcenter übernehmen?
warum sollte es?

Ratlos

Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 16:59:02Problem ist das dadurch die Kältebrücke
Nochmal: Die Kältebrücken sind die Mörtelfugen zwischen den einzelnen Steinen im Außenmauerwerk. Das hat man vor rund 100 Jahren nicht so genau genommen.
Daran kannst du nichts ändern außer mit einer Volldämmung der gesamten Außenwände.
Damals gab es den Spruch: Kalk und Sand gibt auch eine Wand.

Warum machst du dir darüber Gedanken? wo du dich doch zum Weiter-Verkauf des Hauses entschieden hast

Nelda

Weil ich mit deutlich höheren Kosten gerechnet habe.
Ok mein altes Haus war halt doppelt gemauert deswegen gab es keine Kälte Brücke.
Bedeutet innendämmung der aussenwände würde nicht reichen?
Mein Nachbar hat damals gemeint dämmfolie auf wand kleben dann holzständerwerk dazwischen styropr dann rigips ?

Ich weiss auch nicht bin da gerade ein bisschen unschlüssig
Gutachter hat 250 plus MwSt also 295 abgezogen und mir zurück überwiesen.
Nochmals vielen Dank das wäre wirklich unnütz gewesen

Schmidtchen

Du hast dich schlichtweg verkalkuliert. Du wolltest dein Geld in Form eines Hauses behalten und Steuerzahler für deinen Lebensunterhalt bezahlen lassen.

Ok, das war legitim und unsere Gesetze erlauben das. Aber wenn man dann in den Misthaufen gegriffen hat, kannst du eben nicht erwarten, dass der Steuerzahler dich da wieder rausholt und dir die Renovierungskosten bezahlt.

Mal zur Veranschaulichung: Der Wert einer Immobilie entspricht in etwa der 22ig fachen Jahresmiete.
Bei 65000 Kaufpreis würde sich eine Monatsmiete von unter 250 Euro ergeben.
Für ein Haus!
Da kann man sich schon denken, was man dafür bekommt.

Glaubt hier ehrlich irgendwer, dass man ein vollgedämmtes Haus mit energieeffizienter Heizung für 65000 Euro oder 250 Euro Miete bekommt?

Und die Politik stellt doch gerade klar, welche Forderungen sie an Hauseigentümer stellt. Du wirst ja nicht darum rumkommen, alles zu dämmen, neue Fenster einzubauen und sobald die Heizung ausfällt, musst du eine neue energiesparende einbauen.
Fachleute rechnen für diese Arbeiten mit Kosten von 150000.

Das kannst du nicht wuppen, das weißt du auch.

Fair finde ich es aber nicht, die Schuld auf Andere abzuschieben.

Du hättest dir das Haus im Vorfeld selbst gründlich anschauen können, ja auch den Dachboden, du hättest mit Fachleuten das Haus begehen können, du hättest dir Hausunterlagen zeigen lassen müssen, eben die Baugenehmigung, die Rechnung über die Heizung, Wartungsunterlagen, Kaufbelege über Fenster usw. usw.

Und wenn der Käufer dir zugesichert hat, dass das Haus mängelfrei ist, dann hätte das auf deinen Antrag hin in den Kaufvertrag aufgenommen werden müssen.

Du bist erwachsen und hast eigenverantwortlich gehandelt und musst jetzt mit den Folgen leben.

Selbst wenn du vor Gericht ziehst, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass du als alleiniger Sieger aus der Sache rauskommst.
Ich habe jetzt schon massive Zweifel, dass du ernsthaft erwarten durftest, ein intaktes Haus zu bekommen, bei dem du künftige Renovierungsarbeiten hättest wuppen können.

Und wir haben noch nicht einmal die Gegenseite gehört, die werden sich die Butter auch nicht vom Brot nehmen lassen.
Du hast doch die Hausunterlagen gesehen und mittlerweile in deinem Besitz, wie willst du denn beweisen, dass du nicht wusstest, dass der Anbau schwarz ist?
Man hat dir ja schließlich nicht arglistig eine gefälschte Baugenehmigung untergejubelt.

Du hast Fehler gemacht und musst die Konsequenzen tragen, so hart sie auch sind.

Tut mir leid für dich, aber wenn man mit solchen Beträgen hantiert, muss man schon etwas mehr Sorgfalt an den Tag legen, als beim Kauf eines Lippenstifts.

Sorry, ich verstehe dich echt nicht, was glaubst du denn, was es kostet, die Aussewände mit Dämmfolie, Holstäderwerk, Styropor und Rigips dämmen zu lassen?
Zumal du in deinem Zustand, das wohl kaum selbst bewerkstelligen kannst, aber selbst wenn, allein die Materialien kosten Geld.

Ratlos

#98
@ Nelda - author=Nelda link=msg=1573878 date=1681407258]mein altes Haus war halt doppelt gemauert deswegen gab es keine Kälte Brücke. [/quote]
Auch beim Doppelmauerwerk gibt es Kältebrücken nur geht die Kälte nicht in dem Umfang in den Innenbereich. Kältebrücken werden beim Bau des Mauerwerks bereits eingemauert durch zu große Abstände zwischen den Steinen. Das nennt man  Mörtelfugen.
Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 19:34:18Bedeutet innendämmung der aussenwände würde nicht reichen?
Innendämmung wäre der falsche Weg. Wenn, dann kommt nur Dämmung des Außenmauerwerks in Frage
Zitat von: Nelda am 13. April 2023, 19:34:18dämmfolie auf wand kleben dann holzständerwerk dazwischen styropr dann rigips ?
Damit "erstickst" du dein Haus. Das Haus kann nicht mehr "atmen". Dann kann dann auch schnell Feuchtigkeit auftreten.
Der Gutachter soll dir explizit seinen Aufwand für die 295 € schriftlich darlegen. Du schuldest ihm durch den Widerruf der keine Kündigung ist nichts![/b Wenn du willst schreibe ich dir einen Brief an dem GA vor den du nur noch in ein Mail kopieren musst.

@ Schmidtchen -
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Du wirst ja nicht darum rumkommen, alles zu dämmen, neue Fenster einzubauen und sobald die Heizung ausfällt, musst du eine neue energiesparende einbauen.
Die Außendämmung kann TE sich sparen. Der Heizungsaufwand (Kosten) zur Kompensierung von Kältebrücken ist gering. Der jetzt aufgezogene Außenputz isoliert auch und wo er defekt ist kann er kostengünstig repariert werden.

Über den Zustand der Fenster ist bisher nichts hier bekannt geworden.
Handelt es sich um Holz oder Kunststoffummantelte Stahlfenster?
Bezüglich der Heizung wird eine neue mit bis zu 40 % der Kosten vom Staat bezuschusst.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Fair finde ich es aber nicht, die Schuld auf Andere abzuschieben.
TE als Voll-Laie ist nachweislich "über den Tisch gezogen" worden. Das erkennt man bereits an dem Gutachten das völlig unnötig gewesen wäre und Kosten von rd. 4.000 € verursacht hätte. TE sollte damit in ein Prozessverfahren gedrängt werden durch das sie u.U. insolvent geworden wäre.
Schon alleine deshalb war es gut dass TE die Hilfe des Forums in Anspruch genommen hat.
Was hätte? sein können oder müssen hilft der TE auch nicht weiter.
Den Fehler das Haus ohne fachlichen Beistand zu kaufen hat TE längst bereut.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Und wenn der Käufer dir zugesichert hat, dass das Haus mängelfrei ist, dann hätte das auf deinen Antrag hin in den Kaufvertrag aufgenommen werden müssen.
Wenn das im Beisein des Notars gesagt wurde, ist es schnell ein regressbegründenter Fehler des Notars zu Gunsten der TE. Für die Aufnahme der Zusage in den Kaufvertrag bedarf es keines Antrages.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Selbst wenn du vor Gericht ziehst, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass du als alleiniger Sieger aus der Sache rauskommst.
Die Chancen auf eine gerichtliche Rückabwicklung des Kaufvertrages sind groß bei dieser arglistigen Täuschung.
Ohne PKH oder einer RSV rate ich von einem Verfahren ab einerseits wegen Geldmangel der TE weil es ein sehr teurer reiner Gutachterprozess wäre, andererseits wegen dem üblichen Prozessrisiko auf Grund der freien Beweiswürdigung des Richters im Beweisverfahren.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00wie willst du denn beweisen, dass du nicht wusstest, dass der Anbau schwarz ist?
Das kann TE als Laie nicht erkennen. TE kann keine Baupläne lesen und muss ihn als Privatkäuferin nicht lesen und beurteilen können!
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00Man hat dir ja schließlich nicht arglistig eine gefälschte Baugenehmigung untergejubelt.
Eine gefälschte nicht, aber eine unvollständige womit § 242 BGB greift.
Nach Treu und Glauben durfte TE von einer vollwertigen Baugenehmigung ausgehen.
Zitat von: Schmidtchen am 13. April 2023, 20:03:00was es kostet, die Aussewände mit Dämmfolie, Holstäderwerk, Styropor und Rigips dämmen zu lassen?
Bringt nur einen Haufen an Arbeit und Kosten aber nur mäßigen Erfolg. Ist also völlig unrentabel.

Es wurde von @ Nelda doch geschrieben dass sie sich zum Weiterverkauf des Hauses entschlossen hat!
Was ist damit? Wurde der Entschluss ad acta gelegt?

MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG: Wenn das Haus für 45.000 € zu verkaufen ist,  die 25.000 € als Verlust innehmen.
10.000 € hat @ Nelda noch und mit plus 45.000€ Verkaufspreis kommt sie auf ein Vermögen von 55.000 € und bleibt solvent und gut situiert.

Mehr kann ich zu dieser Problemlage im Forum nicht schreiben. Die Entscheidung liegt jetzt alleine bei Nelda.









Nelda

Hallo ratlos,

Vielen dank nochmal ja ich hätte jetzt leider ohne das Forum noch viele Fehler gemacht.

ich werde verkaufen, alleine meinem Kind zu liebe. Alles andere ist zu riskant.
Ich werde jetzt erstmal nach Wohnungen schauen mit dem Jobcenter reden dann verkaufen.

Der GA hat sich gestern gemeldet per Email. Die 250 Euro plus Mwst. Also 297,5 hat er von der Vorauszahlung abezogen und mir somit den Restbetrag i.H. von 1627,50 zurücküberwiesen.
Anzahlung war 1925 Euro.

Nun kam diese Email:

als Anlagen die Rechnung und Gutschrift.

 

Den Gutschriftsbetrag werde ich Ihnen heute noch überweisen.
MfG...


Dann das erste Schreiben angehängt in der email:

Rechnung

Nettobetrag 1.617,65 €
Mehrwertsteuer 19 % 307,35 €
Bruttobetrag 1.925,00 €

Ich bitte den Betrag von 1.925,00 €, bis zum 27.04.2023, auf eines meiner
untenstehenden Konten zu überweisen.

1 Auftragspauschale Vorschuss 50% 1,00 pauschal 1.617,65 1.617,65

Dann der 2 angehängte Brief in der Email:

 Für die am 03.04.2023 in Auftrag gegebene Gutachtertätigkeit, berechne
ich Ihnen:
 
 Gutschrift
 
 
Datum: 13.04.2023
Nettobetrag 1.367,65 €
Mehrwertsteuer 19 % 259,85 €
Bruttobetrag 1.627,50 €


Ich bitte den Betrag von 1.627,50 €, bis zum 27.04.2023, auf eines meiner
untenstehenden Konten zu überweisen. 

 
 
Gutschrift 

1 Gutschrift 1,00 pauschal 1.367,65 1.367,65


Was hat das zu bedeuten?

Will der Gutachter jetzt allen Ernstes von mir 1925 Euro+ 1627,5 Euro also insgesamt 3552,5 Euro von mir?

Oder war das nur der Vorgang der hier dokumentiert wurde?

Also Voschuss dann Gutschrift?

Aber warum dann mit der Aufforderung diese 2 Positionen zu zahlen?

Ich werda da nicht schlau. Was kann ich da am Besten jetzt machen?

Viele Grüsse


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 


 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ratlos

#100
Zitat von: Nelda am 15. April 2023, 14:06:58und mir somit den Restbetrag i.H. von 1627,50 zurücküberwiesen.
Auf deinem Konto muss jetzt die Gutschrift von 1.627,50 € erscheinen.
Wenn du online-banking machst schau bitte gleich mal nach.

Die Differenz hat er als Aufwandsentschädigung für sich abgezogen, was rechtswidrig ist solange er seinen Aufwand nicht explizit belegt

Der Anhang 1 ist die Rechnung für deinen bezahlten Vorschuss von 1.925 € und durch den Widerruf unbeachtlich geworden.

Der Anhang 2 ist eine Gutschrift und keine Zahlungsverpflichtung
Den Faktor 1 kenne ich nicht. Ist wohl eine interne Bezeichnung aus den üblichen Kostenrechnungen/Gutschriften der Gebührenordnung.

Nochmal zusammengefasst:
Du hast einen geschlossenen Vertrag widerrufen. Das ist dein kostenfreies gesetzliches Recht.
Damit schuldest du dem GA keinen Cent und forderst nach Eingang[/b] der Gutschrift den Einbehalt von 295 € an dich zu überweisen!
Ein Widerruf ist KEINE Kündigung im Sinne des Gesetzes. Das sind zweierlei verschieden Sachen.

Überweist er dir die 295 € nicht  forderst du ihn auf seinen angeblichen Aufwand für den er diesen Ersatz will nachvollziehbar darzulegen. Ein Forderungsanspruch des GA ist nämlich nirgendwo erkennbar.

Was die Rückforderung der restlichen 295 € betrifft und die Darlegung seines Aufwandsersatzes (den er gar nicht haben kann) schreibe ich dir bei Bedarf die notwendigen Mails vor die du dann nur noch in deine Mail rein kopieren und abschicken musst.

Wenn du es wünscht gebe ich dir für den Fall meine Mailanschrift die du dem GA weitergeben und mich als seinen Ansprechpartner benennen darfst. Ich kläre das dann selber mit dem GA.



Nelda

Hallo ratlos,

die Gutschrift i.H.v. 1627,5 habe ich erhalten.

Darf er dann die 296,5 nicht behalten?

Nicht das er dann mit seinen 60 % kommt.


Ratlos

#102
Oh Nelda oh Nelda
Du hast den Vertrag widerrufen und damit existiert der Vertrag nicht mehr. Es gibt keine geschäftliche Verbindung mehr zwischen dir und dem GA.
Damit ist jeder Forderung an dich die Grundlage entzogen! Dein Widerruf ist wie das zerreißen des Vertrages

Und nochmal: NEIN er darf die 295 € nicht behalten - deine Angst ist unbegründet, Seinen Aufwandsschaden müsste er in Schriftform explizit nachweisen, was gar nicht möglich ist.
Wenn überhaupt dann kann er pauschal 20 € Telefonkosten geltend machen!

Woher bitte sollte der GA einen weiteren Aufwand haben wenn er für dich noch nicht einmal von seinem Schreibtischsessel aufgestanden ist.

Schmunzel - dein Thread wurde bisher schon 2.496 mal gelesen. Ich gehe jetzt einkaufen. Bis später wieder.

Nelda

Hallo ratlos,

dann könnte ich ja ungefähr schreiben

Sehr geehrter Herr xxxx,

hiermit fordere ich Sie auf die Aufwandsentschädigung i.H.v. 295 Euro welche Sie in Abzug gebracht haben mir aufzuschlüsseln, inwie weit von Ihnen ein welcher Aufwand berechnet wird.


Mit freundlichen Grüßen

Schmidtchen

Zitat von: Ratlos am 14. April 2023, 11:11:09TE als Voll-Laie ist nachweislich "über den Tisch gezogen" worden. Das erkennt man bereits an dem Gutachten das völlig unnötig gewesen wäre und Kosten von rd. 4.000 € verursacht hätte.

Ratlos, ich finde deine Art der Argumentation anstrengend.

Du tust beispielsweise so, als ob es ein Fakt ist, dass die TS über den Tisch gezogen worden ist und folgerst daraus, dass sie im Recht ist.

So einfach kann man es sich aber nicht machen, schon gar nicht, bevor man alle Beteiligten dazu gehört hat.

Beispielsweise beträgt die Grundstücksgröße 672 qm bei einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von
73-130 Euro/qm und lt. Beschreibung findet sich das Grundstück in guter Lage.
Wenn man nun nur 100 Euro pro qm veranschlagt, ist man schon bei € 67.200.

Die Immobilie hat also zum Grundstückspreis den Eigentümer gewechselt. Und da die TS hier auch mehrfach geschrieben hat, dass sie Ahnung von alten Häusern hat, sehe ich persönlich halt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie über den Tisch gezogen worden ist.

Und auch in dem Rat ein Gutachten erstellen zu lassen, sehe ich nicht gleich einen Betrugsversuch an die TS.
Wir waren doch bei dem Gespräch nicht dabei und wissen gar nicht, mit welcher Intention zum Gutachten geraten worden ist. Vielleicht wurde dazu geraten, damit man erst einmal Klarheit bekommt. Die TS schreibt beispielsweise mal von 70 qm Wohnfläche, mal von 75 und mal von 80 qm. Die Angaben zur Grundstücksgröße schwanken auch zwischen 620 und 672 qm.
Wenn im Gutachten festgestellt worden wäre, dass der Bodenwert 80.000 Euro und das Haus 20.000 Euro wert ist, wäre ja deutlich geworden, dass die TS nicht betrogen worden ist, sondern ein Schnäppchen gemacht hat.
Auch bei einem möglicherweise anstehenden Verkauf, könnte sich so ein Gutachten bezahlt machen.

Und wie du jetzt schon wieder darauf kommst, dass dem Gutachter durch den kurzfristig stornierten Auftrag keine Kosten entstanden sind, ist mir auch rätselhaft.
Ein Gutachter stellt sich ja nicht auf die Wiese, schnuppert 3 x und sagt dann, dass der Grundstückspreis bei x Euro liegt.
Das recherchiert er im Vorfeld und das darf er sicher auch in Rechnung stellen.

Ich finde es ja toll, dass du dich so in eine Problematik vertiefst, aber manchmal solltest du daran denken, dass jedes Ding zwei Seiten hat und man den gleichen Sachverhalt auch ganz anders beurteilen kann.